Und eine absolut korrekte Aussage des Herrn vom TÜV - Ein Gesetz das diese Abnahmen zur Pflicht macht gibt es nicht!Allerdings ist für das errichten eines "Fahrgeschäftes" eine Baugenehmigung von Nöten. Diese werden vom zuständigen Bauordnungsamt erteilt. Hierzu sind bestimmte in der LBO (Landesbauordnung) geregelte Bedingungen zu erfüllen. (Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR))
Darunter fällt u.a. die gültige TÜV-Abnahme der Fahrgeschäfte.
Im Rahmen es Genehmigungsverfahrens kann/wird die erteilte Genehmigung (Ausführungsgenehmigung) befristet erteilt, in der Regel basierend auf der Abnahmeempfehlung des TÜVs. So gibt es Geschäfte die Jährlich, zweijährlich, dreijährlich ja auch vierjährlich geprüft werden sollen/müssen. Eine Verlängerung dieser Ausführungsgenehmigung kann/darf nur erteilt werden wenn u.a. Mängelfreie Prüfung durch einen Sachverständigen einer entsprechenden Prüforganisation (TÜV Rheinland, Hessen, Nord, Süd, Thüringen usw.) vorliegt.
Diese Regelung gelten sowohl für Fahrgeschäfte auf der Kirmes - sogenannte Fliegende Bauten (bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.), als auch für die Anlagen in Freizeitparks (Diese sind baurechtlich gesehen Bauwerke!) allerdings können sich in art und Weise der Genehmigungen Unterschiede ergeben.
Zurück zur Frage des Threaderstellers:
Einen durchschnittlichen Betrag kann ich dir nicht sagen, der Preis errechnet sich am Aufwand und Dauer der Prüfung, Prüfungsort usw. usw..
So ist die Prüfung einer Achterbahn in der Regel teurer und Aufwendiger als die eines Kinderfahrgeschäftes da auch entsprechend aufwendigere Prüfungen durchgeführt werden.
Genaue Auskunft hierzu kann dir aber wenn nur der TÜV geben. Frag am besten mal bei der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH in Köln nach: 01803 252535-1200 (9ct/min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42ct/min.)
Wie bereits erwähnt die Erstabnahme ist meistens im Kaufpreis enthalten, sprich der Hersteller liefert eine Einwandfreie und abgenommene Anlage ab. Es gibt aber auch ausnahmen, und ist im Endeffekt eine Frage dessen was der Park mit dem Hersteller/Verkäufer ausgehandelt hat.
Eine Wiederholungsprüfung gibt in der Regel der Park in Aufgabe und muss diese auch bezahlen - Ausnahmen bestätigen hierbei allerdings auch die Regel je nach Vertrag mit dem Hersteller übernimmt auch dieser schon mal die ersten 2 oder 3 Überprüfungen.