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Beitrag Nr. 7493
Christian Ahuis

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TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu überprüf
14-Jul-09, 13:14 Uhr ()
Letzte Bearbeitung am 14-Jul-09 um 13:39 Uhr ()
Nach Unfall in Kalkar: Wie sicher sind Fahrgeschäfte?
Kalkar, 14.07.2009, Marc Hippler
Aus der WAZ
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/kalkar/2009/7/14/news-125583213/detail.html

Kalkar. Bei einem Sturz aus fast sechs Metern Höhe ist ein neunjähriges Mädchen aus den Niederlanden im Freizeitpark "Kernie's Wunderland" in Kalkar in der vergangenen Woche schwer verletzt worden. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Bleibt die Frage: Wie sicher sind Fahrgeschäfte?

Warum ist Rosita (9) aus dem „fliegenden Elefanten” in „Kernie's Wunderland” in Kalkar gefallen? Diese Frage beschäftigt neben den Eltern des schwer verletzten Mädchens aus den Niederlanden und dem Parkbetreiber auch Polizei und Staatsanwaltschaft im Kreis Kleve. Inzwischen wurde der TÜV mit einem Gutachten beauftragt.

Rückblende: Am vergangenen Mittwoch fährt das neunjährige Mädchen aus dem niederländischen Haarlem mit dem „fliegenden Elefanten”. Dabei dreht sich nicht nur das Karussell, seine Gondeln steigen auch auf eine Höhe von bis zu sechs Metern. Als sie fast ganz oben ist, passiert das schreckliche Unglück: Rosita fällt aus ihrer Gondel, erleidet mehrere Knochenbrüche. Das Mädchen wird in ein Krankenhaus nach Goch gebracht, wo Brüche des rechten Oberschenkels und des linken Fußgelenks diagnostiziert werden. Rosita wird operiert, kommt danach auf die Intensivstation.
Zweite Operation am Knöchel

Als Rosita am Donnerstag auf eine normale Station verlegt wird, sind ihre Eltern zunächst erleichtert. Doch dann steht fest: das Kind muss ein weiteres Mal operiert werden. Diesmal am linken Knöchel. Dort wird eine Schraube eingesetzt, die das Fußgelenk stabilisieren soll. Außerdem wird ein Rippenbruch festgestellt.

Wenn es ihre Gesundheit zulässt, soll Rosita spätestens am Dienstag von der Polizei befragt werden. Sie ist die wichtigste Zeugin, wenn es darum geht, die Unfallursache zu ermitteln. Denn die ist bislang den Ermittlern noch völlig unklar.

Schon am Mittwoch ist der Haltegurt aus der Gondel, in der Rosita saß, ausgebaut worden. Wie er, wurde auch das ganze Fahrgeschäft vom TÜV untersucht. Für die Staatsanwaltschaft Kleve erstellt jetzt ein Sachverständiger ein Gutachten, das Auskünfte über den technischen Zustand des Karussells und über die mögliche Unfallursache geben soll.

Um die Neutralität des Gutachtens zu wahren, wird nach NRZ-Informationen ein anderes TÜV-Büro die Untersuchung übernehmen als das, was vom Park beauftragt worden war. „Erst im März haben wir das Geschäft vom TÜV überprüfen lassen”, sagt Parkchef Han Groot Obbink.
Verschrottung steht doch noch nicht fest

Nicht der erste Unfall
Schon 2005 gab es einen Unfall mit dem „fliegenden Elefanten”.

Dabei fuhren zwei Brüder mit einer wegen eines defekten Gurtes gesperrten Gondel. Ein Achtjähriger fiel heraus und brach sich die Arme. Ein Schuldiger konnte damals vom Staatsanwalt nicht ermittelt werden.

Weil es bereits der zweite Unfall mit dem „fliegenden Elefanten” war (siehe Infobox), kündigte Groot Obbink noch Ende der vergangenen Woche an, das Karussell solle auf keinen Fall wieder in Betrieb gehen und verschrottet werden. Gegenüber der NRZ rudert er jetzt zurück: Er wolle erst das Gutachten abwarten und möglicherweise das Karussell entsprechend modifizieren. Eine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig von Organisationen wie dem TÜV überprüfen zu lassen, gibt es von Gesetzes wegen nicht, wie Jörg Meyer zu Altenschildesche vom TÜV Rheinland auf NRZ-Anfrage bestätigt: „Lediglich vor der Inbetriebnahme ist eine Überprüfung Pflicht.” Jeder Karussell-Besitzer oder Kirmes-Veranstalter kann später die Geschäfte überprüfen lassen. Er muss es aber nicht. Im Klartext: Theoretisch könnte ein Fahrgeschäft seit Jahren nicht überprüft worden sein.

Auf der Klever Kirmes übeprüft das Bauordnungsamt jedes Fahrgeschäft nach dem Aufbau vor Ort. Diese Untersuchung geht freilich kaum über eine Sichtprüfung hinaus.

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TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu überprüf, Christian Ahuis, 14-Jul-09, 13:14 Uhr, (0)
  RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, Sebastian, 15-Jul-09, 16:14 Uhr, (1)
     RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, Tron, 15-Jul-09, 16:16 Uhr, (2)
     RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, flyer, 15-Jul-09, 20:56 Uhr, (3)
     RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, Alex Korting, 15-Jul-09, 21:26 Uhr, (4)
         RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, kappe, 16-Jul-09, 12:25 Uhr, (5)
             RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, Funny, 16-Jul-09, 13:51 Uhr, (6)
                 RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, IceAgeManni, 20-Jul-09, 16:34 Uhr, (7)
                     RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, Funny, 20-Jul-09, 18:36 Uhr, (8)
                         RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, IceAgeManni, 21-Jul-09, 07:51 Uhr, (9)
     RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, Christian Ahuis, 21-Jul-09, 11:18 Uhr, (11)
  Und wenn man kein Baubuch hat...., Homerthilo, 21-Jul-09, 08:21 Uhr, (10)

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Sebastian


 
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1. RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
15-Jul-09, 16:14 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 0
 
Ich würde gerne mal das Ergebnis der Untersuchung erfahren. Mir kommt das alles ein wenig seltsam vor. Wenn ich in dieser Attraktion normal auf meinem Sitz sitze, wie kann ich da plötzlich aus der Gondel fallen, selbst wenn ich keinen Gurt angelegt habe?


TÜV freiwillig? Das es keine TÜV Pflicht geben soll verwundert mich jetzt allerdings.
Beispiel Kirmes:
Wenn das Bauordnungsamt auf einer Kirmes die Fahrgeschäfte prüft und abnimmt werden doch nur die Papiere überprüft, ob zum Beispiel auch die jährliche TÜV Abnahme stattgefunden hat. Wenn nicht, dann erhält das Fahrgeschäft keine Spielerlaubnis.

Somit gibt es scheinbar keine gesetzliche Pflicht, aber indirekt kommt man um die Jahresprüfung (bei älteren Geschäften auch um die Sonderprüfungen) nicht herum, da man sonst nirgendwo eine Betriebserlaubnis erhält.

Lieg ich da richtig?

fragende Grüße
Sebastian

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Tron


 

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2. RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
15-Jul-09, 16:16 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 1
 
>Somit gibt es scheinbar keine gesetzliche Pflicht, aber indirekt kommt man um die
>Jahresprüfung (bei älteren Geschäften auch um die Sonderprüfungen) nicht herum, da man
>sonst nirgendwo eine Betriebserlaubnis erhält.
>
>Lieg ich da richtig?

Ich frag mal andersrum: Wie wird es denn in Brühl gehandhabt?

- Tobi
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flyer
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3. RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
15-Jul-09, 20:56 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 1
 
Ich meine mal aufgeschnappt zu haben, dass nur Fahrgeschäfte, die schneller als x sind die TÜV-Prüfungen verpflichtend machen müssen.

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Alex Korting


 
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4. RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
15-Jul-09, 21:26 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 1
 
Letzte Bearbeitung am 15-Jul-09 um 21:26 Uhr ()
>Ich würde gerne mal das Ergebnis der Untersuchung erfahren. Mir kommt das alles ein
>wenig seltsam vor. Wenn ich in dieser Attraktion normal auf meinem Sitz sitze, wie kann
>ich da plötzlich aus der Gondel fallen, selbst wenn ich keinen Gurt angelegt habe?

Bei den fliegenden Elefanten kann ich mir das durchaus vorstellen. Wenn man den Aufwärts-Knopf nur kurz drückt, zuckt die Gondel nach oben. Lass sie kurz absinken und dann nochmal und so weiter. Dadurch versetzt man die Gondel schon in eine nicht zu unterschätzende Hüpfbewegung. Quasi Airtime.
Ich erinnere mich als Kind dieses System im Safaripark Stutenbrock zur Perfektion gebracht zu haben, bis der griesgrämige Rideop uns angeschnauzt und die manuelle Höhensteuerung aller Gondeln blockiert hat.
Edit: Aus heutiger Sicht war er sicher nur besorgt.

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kappe
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5. RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
16-Jul-09, 12:25 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 4
 
Letzte Bearbeitung am 16-Jul-09 um 12:40 Uhr ()
Hmm . also das der Tüv nur freiwillig ist wundert mich jetzt schon...

Soviel ich weis gibt es bei Kindergeschäften zumindest auf der Kirmes auch eine Tüvabnahme die man alle X Jahre wiederholen muß...

Gerade bei Fliegenden Bauten mit erhöhter belastung ( BD, TS usw) gilt der Jährliche Tüv und die 2 jährige Sonderprüfung... und das ist meines wissens Pflicht..

Auch verwundert es mich, das ein Kind so mir nix Dir nix aus einem Geschäftstyp "Babyflug" einfach rausfällt?
Normalerweise ist ja die Sitzposition in so einer Gondel etwas niedriger das ein versehntliches herausfallen beim Sitzen nicht möglich macht...

Alles irgendwie Seltsam..

Grüße
kappe

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Funny
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6. RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
16-Jul-09, 13:51 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 5
 
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/avflbau+flbaur_01.08.2001.pdf
Schaut einfach mal hierein!
Gruss Funny
PS
Natürlich benötigt ein Fahrgeschäft ( ein sogenannter fliegender Bau ) keinen TUEV, wenn es in der Halle steht.
Aber sobald es in den Verkehr - Kirmes - Park - etc. gelten die Bestimmungen wie vor.
Sorgfältig lesen - diese Vorschrift ist im übrigen für jeden öffentlich zugänglich!

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IceAgeManni
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7. RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
20-Jul-09, 16:34 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 6
 
Hallo Zusammen,

also hier hat sich der gute Mann vom TÜV Rheinland doch wohl gewaltig verhauen! Ich nehme mal an, es handelt sich um einen Pressesprecher, der in der Materie nicht so gut drinsteckt.
Es wäre fatal, wenn es sich um einen Sachverständigen handeln würde, dessen täglich Brot die Prüfungen derartiger Anlagen sind...deswegen kann ich mir das nicht vorstellen.

Also zur Klarstellung:

Fahrgeschäfte sind Fliegende Bauten (wie Zelte, Bühnen, Tribühnen...) und bedürfen für die temporäre Errichtung eine Genehmigung zum AUFSTELLEN und zum BETREIBEN. Diese heisst in Deutschland "Ausführungsgenehmigung". Diese wird nur befristet erteilt (nach der Erstprüfung) und zur Verlängerung (Zeitraum jährlich bis fünfjährlich) ist eine erneute Prüfung auf betriebs- und Standsicherheit erforderlich (mit geringerem Umfang).
Anlagen in Freizeitparks sind per Def. also keine Fliegenden Bauten (weil ortsfest, wenn mit Fundament ausgeführt) werden aber (das ist unterschiedlich in den Bundesländern) gleich behandelt, MÜSSEN also auch regelmäßig geprüft werden.

Und die Frage, ob ein Fahrgeschäft in einer Halle (wie die vielen kleinen Karusselle in den Spiellandschaften) "einen TÜV" benötigt oder nicht möchte ich nur anmerken, dass diese Frage spätestens vom Staatsanwalt beantwortet wird. Und da hat man als Betreiber schon mal ganz schlechte Karten, wenn man sich so rausreden möchte wenn doch alle anderen baugleichen Anlagen sich derartiger Prüfungen unterziehen müssen....

Viele Grüße,

IceAgeManni

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Funny
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8. RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
20-Jul-09, 18:36 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 7
 
Hallo, IceAge Manni,
das ist wohl falsch rübergekommen!
Natürlich benötigen alle Fahrgeschäfte - auch wenn Sie in einer Halle eingesetzt werden,
den TUEV, wie in jedem Freizeitpark oder auf den Festplätzen.

Ich wollte sagen - um vielleicht die Aussage des TUEV zu verstehen - wenn diese Fahrgeschäfte in einer Halle eingelagert sind, benötigen sie nichts!

Bei den Freizeitparks in NRW sind die örtlichen Bauämter für die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung zuständig, diese wird nur verlängert, wenn eine einwandfreie TUEV Abnahme vorliegt.
Und auf den Festplätzen wird die örtliche Bauabnahme die Daten der Ausführungsgenehmigung prüfen und erst bei ordentlich geführten Baubuch eine Spielerlaubnis erteilen.

Gruss Toby

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IceAgeManni
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9. RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
21-Jul-09, 07:51 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 8
 
Hi Toby,

ok, das hab ich anders verstanden

wenn "...in einer Halle stehen..." meint, sie sind dort gelagert und nicht in Benutzung, na klar, da brauch man keinen TÜV.

Und zu den örtlichen Bauabnahmen: Das ist aber ne "KANN" Vorschrift, also das darf die Bauaufsicht entscheiden, inwieweit sie davon Gebrauch macht. Sie muss nicht bei allen Geschäften ne Bauabnahme machen.

Also sind wir uns doch einig, oder?

Gruss, IceAgeManni

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Christian Ahuis

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11. RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
21-Jul-09, 11:18 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 1
 
>TÜV freiwillig? Das es keine TÜV Pflicht geben soll verwundert mich jetzt allerdings.

Um diesen Thread mit Missverständnissen ein wenig zu bereichern: Ich habe nie behauptet, dass der TÜV Rheinland Recht hat. Mich hat es nur gewundert, dass er so etwas behauptet. Deswegen hatte ich den Satz fett unterlegt.

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Homerthilo
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491 Beiträge
 
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10. Und wenn man kein Baubuch hat....
21-Jul-09, 08:21 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 0
 
...dann darf man sein Fahrgeschäft auch nicht öffnen.

Quelle: Express.de

Er wird als „Weltneuheit“ und „Sensation“ angepriesen. Doch die einzige Weltpremiere bei „The Tower“ ist die Tatsache, dass es das erste Fahrgeschäft ist, dem die wichtigste Genehmigung für den Betrieb fehlt. Er bleibt wohl die ganze Kirmes geschlossen.

Er ist in der Tat beeindruckend: Über 20 Meter hoch ragen die Doppeltürme des „Tower“ in den Himmel über der Kirmes. Ganz oben ein Café. Auf dem Weg nach oben gibt es zahlreiche „Erlebniswelten“. Unter anderem wird ein Erdbeben simuliert. Erlebt hat das noch kein Kirmesbesucher. Rot-weißes Absperrband verwehrt den Zutritt zu dem fast zwei Millionen Euro teuren Gerät. Vermutlich die ganze Kirmes über!

Unglaublich, aber wahr: Betreiber Charles Blume fehlt die grundlegende Genehmigung, um den Tower überhaupt betreiben zu dürfen: das sogenannte Baubuch. „So etwas habe ich noch nie erlebt“, wundert sich Karl-Heinz Schrödel, stellvertretender Leiter des städtischen Bauaufsichtsamts.

In dem Baubuch dokumentiert der TÜV u.a. die korrekte Statik, die funktionierende Elektrik und Elektronik. Das Bauaufsichtsamt kontrolliert dann nur noch, ob das Fahrgeschäft korrekt nach diesen Vorgaben aufgebaut wurde. Hat Blume den Antrag verschlampt? Wurde er abgelehnt? Der Spross einer Schaustellerdynastie aus Hannover nahm am Montag trotz mehrfacher Anfragen keine Stellung. Beim TÜV Nord heißt es nur: „Es liegt von uns keine Betriebsgenehmigung vor.“

„Es könnte deshalb gut sein, dass er die ganze Woche dort steht, ohne aufzumachen“, sagt Schrödel. Allein in Düsseldorf hat er mit Aufbau und Standmiete rund 50.000 Euro in den Sand gesetzt. Existenzbedrohend. Montag musste auch der „Airwolf“ aufgeben - Getriebeschaden. Ein Ersatz-Fahrgeschäft ist bereits auf dem Weg.

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