Hallo, IceAge Manni,
das ist wohl falsch rübergekommen!
Natürlich benötigen alle Fahrgeschäfte - auch wenn Sie in einer Halle eingesetzt werden,
den TUEV, wie in jedem Freizeitpark oder auf den Festplätzen.Ich wollte sagen - um vielleicht die Aussage des TUEV zu verstehen - wenn diese Fahrgeschäfte in einer Halle eingelagert sind, benötigen sie nichts!
Bei den Freizeitparks in NRW sind die örtlichen Bauämter für die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung zuständig, diese wird nur verlängert, wenn eine einwandfreie TUEV Abnahme vorliegt.
Und auf den Festplätzen wird die örtliche Bauabnahme die Daten der Ausführungsgenehmigung prüfen und erst bei ordentlich geführten Baubuch eine Spielerlaubnis erteilen.
Gruss Toby