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Foren-Name: Allgemeines Forum
Beitrag Nr.: 7493
Beitrag Nr.: 7
#7, RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
Geschrieben von IceAgeManni am 20-Jul-09 um 16:34 Uhr

Hallo Zusammen,

also hier hat sich der gute Mann vom TÜV Rheinland doch wohl gewaltig verhauen! Ich nehme mal an, es handelt sich um einen Pressesprecher, der in der Materie nicht so gut drinsteckt.
Es wäre fatal, wenn es sich um einen Sachverständigen handeln würde, dessen täglich Brot die Prüfungen derartiger Anlagen sind...deswegen kann ich mir das nicht vorstellen.

Also zur Klarstellung:

Fahrgeschäfte sind Fliegende Bauten (wie Zelte, Bühnen, Tribühnen...) und bedürfen für die temporäre Errichtung eine Genehmigung zum AUFSTELLEN und zum BETREIBEN. Diese heisst in Deutschland "Ausführungsgenehmigung". Diese wird nur befristet erteilt (nach der Erstprüfung) und zur Verlängerung (Zeitraum jährlich bis fünfjährlich) ist eine erneute Prüfung auf betriebs- und Standsicherheit erforderlich (mit geringerem Umfang).
Anlagen in Freizeitparks sind per Def. also keine Fliegenden Bauten (weil ortsfest, wenn mit Fundament ausgeführt) werden aber (das ist unterschiedlich in den Bundesländern) gleich behandelt, MÜSSEN also auch regelmäßig geprüft werden.

Und die Frage, ob ein Fahrgeschäft in einer Halle (wie die vielen kleinen Karusselle in den Spiellandschaften) "einen TÜV" benötigt oder nicht möchte ich nur anmerken, dass diese Frage spätestens vom Staatsanwalt beantwortet wird. Und da hat man als Betreiber schon mal ganz schlechte Karten, wenn man sich so rausreden möchte wenn doch alle anderen baugleichen Anlagen sich derartiger Prüfungen unterziehen müssen....

Viele Grüße,

IceAgeManni