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Foren-Name: Allgemeines Forum
Beitrag Nr.: 7493
Beitrag Nr.: 5
#5, RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
Geschrieben von kappe am 16-Jul-09 um 12:25 Uhr

Letzte Bearbeitung am 16-Jul-09 um 12:40 Uhr ()
Hmm . also das der Tüv nur freiwillig ist wundert mich jetzt schon...

Soviel ich weis gibt es bei Kindergeschäften zumindest auf der Kirmes auch eine Tüvabnahme die man alle X Jahre wiederholen muß...

Gerade bei Fliegenden Bauten mit erhöhter belastung ( BD, TS usw) gilt der Jährliche Tüv und die 2 jährige Sonderprüfung... und das ist meines wissens Pflicht..

Auch verwundert es mich, das ein Kind so mir nix Dir nix aus einem Geschäftstyp "Babyflug" einfach rausfällt?
Normalerweise ist ja die Sitzposition in so einer Gondel etwas niedriger das ein versehntliches herausfallen beim Sitzen nicht möglich macht...

Alles irgendwie Seltsam..

Grüße
kappe