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URL:
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Foren-Name:
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Allgemeines Forum
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Beitrag Nr.:
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7493
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Beitrag Nr.:
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2
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#2, RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
Geschrieben von Tron am 15-Jul-09 um 16:16 Uhr
>Somit gibt es scheinbar keine gesetzliche Pflicht, aber indirekt kommt man um die >Jahresprüfung (bei älteren Geschäften auch um die Sonderprüfungen) nicht herum, da man >sonst nirgendwo eine Betriebserlaubnis erhält. > >Lieg ich da richtig? Ich frag mal andersrum: Wie wird es denn in Brühl gehandhabt?
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