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Foren-Name: Allgemeines Forum
Beitrag Nr.: 7493
Beitrag Nr.: 2
#2, RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
Geschrieben von Tron am 15-Jul-09 um 16:16 Uhr

>Somit gibt es scheinbar keine gesetzliche Pflicht, aber indirekt kommt man um die
>Jahresprüfung (bei älteren Geschäften auch um die Sonderprüfungen) nicht herum, da man
>sonst nirgendwo eine Betriebserlaubnis erhält.
>
>Lieg ich da richtig?

Ich frag mal andersrum: Wie wird es denn in Brühl gehandhabt?

- Tobi
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