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Foren-Name: Allgemeines Forum
Beitrag Nr.: 7493
Beitrag Nr.: 1
#1, RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
Geschrieben von Sebastian am 15-Jul-09 um 16:14 Uhr

Ich würde gerne mal das Ergebnis der Untersuchung erfahren. Mir kommt das alles ein wenig seltsam vor. Wenn ich in dieser Attraktion normal auf meinem Sitz sitze, wie kann ich da plötzlich aus der Gondel fallen, selbst wenn ich keinen Gurt angelegt habe?


TÜV freiwillig? Das es keine TÜV Pflicht geben soll verwundert mich jetzt allerdings.
Beispiel Kirmes:
Wenn das Bauordnungsamt auf einer Kirmes die Fahrgeschäfte prüft und abnimmt werden doch nur die Papiere überprüft, ob zum Beispiel auch die jährliche TÜV Abnahme stattgefunden hat. Wenn nicht, dann erhält das Fahrgeschäft keine Spielerlaubnis.

Somit gibt es scheinbar keine gesetzliche Pflicht, aber indirekt kommt man um die Jahresprüfung (bei älteren Geschäften auch um die Sonderprüfungen) nicht herum, da man sonst nirgendwo eine Betriebserlaubnis erhält.

Lieg ich da richtig?

fragende Grüße
Sebastian