Die Kosten für die Zulassung eines neuen Fahrgeschäfts in Deutschland ist in der Regel im Kaufpreis enthalten. Bezüglich der Fahrgeschäfte in Freizeitparks gibt es meines Wissens nach nur eine Pflichtprüfung bei Inbetriebnahme (Erstbetrieb) der Anlage alle anderen Checks und Prüfungen werden freiwillig vom Park in Auftrag gegeben und selbst getragen.