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Foren-Name: Allgemeines Forum
Beitrag Nr.: 8265
Beitrag Nr.: 3
#3, RE: Kosten für TÜV-Prüfung bei einem Fahrgeschäft - ungefähre Richtwerte?
Geschrieben von Tobias am 11-Nov-13 um 13:47 Uhr

Die zuständige Behörde schreibt in der Regel vor, dass fliegende Bauten von einem Sachverständigen (z. B. vom TÜV) abgenommen werden müssen und hält sich an das, was im Bericht drin steht. Neben diversen Auflagen findet sich darin auch der nächste Prüftermin, der je nach Typ der Attraktion auch erst in zwei, drei oder vier Jahren sein kann. Die zuständige Behörde kann aber auch weitergehende Forderungen stellen, wenn sie dieses aus Sicherheitsgründen für nötig hält.

Zu deiner eigentlichen Frage kann ich dir jetzt aber nichts sagen, sorry