>Kennt sich hier damit jemand richtig aus?
Ersteinmal, mein Beileid an sie.
Meines Erachtens ein trauriger Unfall, vielleicht auch ein vermeidbarer, aber grundsätzlich liegt soetwas in der Eigenverantwortung der Stuntleute.
Ich zitiere da mal aus Dieter Schliermanns´s Buch "Bühnentechnik, Beleuchtung, Grundlagen und Richtlinien", wo eigentlich immer alles sehr gut zusammen gefasst ist.
Die BGV C1 sieht vor:
"Der Auf- und Abbau von Geräten und Einrichten für artistische Darstellungen darf nur von den Artisten selbst oder ihrer Beauftragung vorgenommen werden. Vor jeder Benutzung haben sich die Artisten selbst vom sicheren Zustand der Geräte und Einrichtungen zu überzeugen."
§21
(Von mir)Auch in der BGV C1 steht:
Durchführungsanweisung zu § 21:
Zu den Artisten zählen z. B. Sensationsdarsteller (Stuntmen).
Siehe auch UVV „Schausteller- und Zirkusunternehmen“ (VBG 72).
In der BGI 810-5 Kap.6 steht weiter:
->10m Höhe: Sicherung der Artisten
-bei allen fliegenden Luftnummern: Netze
-geeignete Rettungsmittel und Rettungskräfte müssen zur Verfügung stehen
-bei komplexen Darstellungen ggf. Stuntkoordinator
(siehe auch BGV C2 Zirkus und Schausteller)
(Von mir)(Das steht auch so mehr oder weniger in der VBG 72)
In erster Linie ist es also ihre Verantwortung das sie es so gemacht hat. Aber trotzdem verwunderlich das Punkt 3 anscheint nicht erfüllt wurde, auf eine andere Art und Weiße.
Auch denke ich, wäre wesentlich mehr passiert, als beide Arme zu brechen, wenn sie nicht das wissen vom richtigen Fallen gehabt hätte.
Freizeitpark? Da bin ich
dabei.