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Titel: "TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu überprüf"     Vorheriger Beitrag | Nächster Beitrag
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Foren-Gruppen Allgemeines Forum Beitrag Nr. 7493
Beitrag Nr. 7493, 6 Antworten
Funny
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6. RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
16-Jul-09, 13:51 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 5
 
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/avflbau+flbaur_01.08.2001.pdf
Schaut einfach mal hierein!
Gruss Funny
PS
Natürlich benötigt ein Fahrgeschäft ( ein sogenannter fliegender Bau ) keinen TUEV, wenn es in der Halle steht.
Aber sobald es in den Verkehr - Kirmes - Park - etc. gelten die Bestimmungen wie vor.
Sorgfältig lesen - diese Vorschrift ist im übrigen für jeden öffentlich zugänglich!

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 TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu überprüf, Christian Ahuis, 14-Jul-09, 13:14 Uhr, (0)
   RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, Sebastian, 15-Jul-09, 16:14 Uhr, (1)
      RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, Tron, 15-Jul-09, 16:16 Uhr, (2)
      RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, flyer, 15-Jul-09, 20:56 Uhr, (3)
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                  RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, IceAgeManni, 20-Jul-09, 16:34 Uhr, (7)
                      RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, Funny, 20-Jul-09, 18:36 Uhr, (8)
                          RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, IceAgeManni, 21-Jul-09, 07:51 Uhr, (9)
      RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, Christian Ahuis, 21-Jul-09, 11:18 Uhr, (11)
   Und wenn man kein Baubuch hat...., Homerthilo, 21-Jul-09, 08:21 Uhr, (10)


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