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Titel: "TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu überprüf"     Vorheriger Beitrag | Nächster Beitrag
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Foren-Gruppen Allgemeines Forum Beitrag Nr. 7493
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Alex Korting


 
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4. RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über
15-Jul-09, 21:26 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 1
 
Letzte Bearbeitung am 15-Jul-09 um 21:26 Uhr ()
>Ich würde gerne mal das Ergebnis der Untersuchung erfahren. Mir kommt das alles ein
>wenig seltsam vor. Wenn ich in dieser Attraktion normal auf meinem Sitz sitze, wie kann
>ich da plötzlich aus der Gondel fallen, selbst wenn ich keinen Gurt angelegt habe?

Bei den fliegenden Elefanten kann ich mir das durchaus vorstellen. Wenn man den Aufwärts-Knopf nur kurz drückt, zuckt die Gondel nach oben. Lass sie kurz absinken und dann nochmal und so weiter. Dadurch versetzt man die Gondel schon in eine nicht zu unterschätzende Hüpfbewegung. Quasi Airtime.
Ich erinnere mich als Kind dieses System im Safaripark Stutenbrock zur Perfektion gebracht zu haben, bis der griesgrämige Rideop uns angeschnauzt und die manuelle Höhensteuerung aller Gondeln blockiert hat.
Edit: Aus heutiger Sicht war er sicher nur besorgt.

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 TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu überprüf, Christian Ahuis, 14-Jul-09, 13:14 Uhr, (0)
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      RE: TÜV Rheinland: Keine Pflicht, Fahrgeschäfte regelmäßig vom TÜV zu über, Christian Ahuis, 21-Jul-09, 11:18 Uhr, (11)
   Und wenn man kein Baubuch hat...., Homerthilo, 21-Jul-09, 08:21 Uhr, (10)


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