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Titel: "Kirmesunfall in Daun"     Vorheriger Beitrag | Nächster Beitrag
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Beitrag Nr. 5424, 36 Antworten
Salto
Oliver Becker


 

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36. RE: Staatsanwältin fordert Freiheitsstrafen
04-Feb-06, 12:20 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 32
 
Moin.
Da Spiegel-Online Artikel nach ein paar Tagen kostenpflichtig sind, hier nochmal der komplette Artikel auf den sich hier bezogen wird:


TODESSTURZ AUS BUNGEE-KUGEL

Staatsanwältin fordert Freiheitsstrafen


Im Prozess um den tödlichen Unfall auf einer Kirmes im rheinland-pfälzischen Daun hat die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen ohne Bewährung gefordert. Eine 14-Jährige war vor eineinhalb Jahren aus einer Bungee-Kugel in den Tod gestürzt, weil sie nicht ordnungsgemäß angeschnallt war.

Trier - Sowohl die Betreiber als auch die Angestellten hätten sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, erklärte die Staatsanwältin heute vor dem Landgericht in Trier.

Die Vorwürfe sind massiv: Die 14-jährige Kirmes-Besucherin soll am 10. August 2004 tödlich verunglückt sein, weil sie vom Personal nicht angeschnallt wurde. Ihre 16 Jahre alte Freundin überlebte verletzt und schwer traumatisiert.

Mehrere Kunden des Fahrgeschäfts hatten ausgesagt, dass die Schausteller das Anschnallen in der Regel absichtlich hinausgezögert hätten, um den Gästen Angst zu machen. Einer der angeklagten Mitarbeiter bestätigte, dass der Spannvorgang der Drahtseile bisweilen eingeleitet wurde, ohne dass die Fahrgäste gesichert waren. Danach blieben etwa 40 Sekunden, bis die Kugel in 65 Meter Höhe geschossen wurde. "Wenn wir die Mädels ärgern wollten, haben wir den Bügel erst kurz vor dem Abschuss zugemacht, um ihnen Panik zu machen", gab der 25-jährige Gehilfe Jürgen L. zu. "Spätes Anschnallen gehörte bei uns zum Programm."

Die drei Schaustellergehilfen hätten mit dem Leben der Fahrgäste gespielt und müssten jeweils mit zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis bestraft werden, forderte die Anklagebehörde. Das Betreiberehepaar habe die "leichtsinnige Handhabung" des Personals geduldet und müsse für ein Jahr und acht Monate in Haft.

Nach Ansicht des technischen Sachverständigen ist "ein summiertes Fehlverhalten" des Personals für das tödliche Unglück verantwortlich. Die Mitarbeiter seien mangels vorgeschriebener Schulungen nicht zum Betrieb der Anlage berechtigt gewesen. Zudem hätte der "Slingshot" wegen vorgenommener technischer Veränderungen nicht betrieben werden dürfen, sagte der Gutachter vor dem Gericht. Die Schausteller hatten nachträglich eine Sprenkleranlage, eine Nebelmaschine und ein Videogerät installiert.

Das Urteil soll am 23. Februar gesprochen werden.

© Spiegel-Online

Grüße,
Olli

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