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Titel: "Mindestgrößen auf Achterbahnen"     Vorheriger Beitrag | Nächster Beitrag
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Beitrag Nr. 7182
qwert
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Mindestgrößen auf Achterbahnen
24-Jun-08, 23:24 Uhr ()
Hi zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich "height-limits" auf Achterbahnen, besonders im süddeutschen Raum.
Wir wohnen momentan in Nord-Ost-NRW; hier im Umkreis konnte unsere 1 1/2 jährige Tochter bereits in einigen der kleineren Parks ein paar Achterbahnen sehr begeistert unter lautem Gejohle fahren, z.B. im Rastiland, Potts Park, oder auch im Fort Fun. Wenn sie jetzt nur die Fotos im PC erkennt, ist sie schon ganz begeistert

Im September ziehen wir Richtung Süden, und bei allen Parks, wo wir uns die Mindestgrößen, bzw. - Alter für Kinder angeschaut haben, mußten wir feststellen, daß sie dort unten nirgends drauf darf.
Besonders verwunderlich z.B. in Tripsdrill - der Tausendfüßler ist ja baugleich mit der Marienkäferbahn im Fort Fun, zweitere hat keinerlei Einschränkungen, mit der erstgenannten darf sie aber erst mit 3 Jahren fahren. Am TÜV kann es dann ja nicht liegen, oder gibt es bei gleichen Anlagen unterschiedliche Auflagen?

Genauso mit der Mühlbachfahrt - hier hätte man eine wunderschöne kleine Bahn zum Anfangen, aber erst ab 3. In den oben genannten Parks gibts die Startfreigabe bei den Wildwasserbahnen bereits wenn das Kind selbständig sitzen kann (was wir bisher aber gelassen haben, da uns diese alle zu hoch für unsere kleine Maus waren .

Weiß jemand, warum die Parks im Süden so restriktiv sind?

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Gronau


 

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1. RE: Mindestgrößen auf Achterbahnen
25-Jun-08, 00:04 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 0
 
Tatsächlich bewertet der TÜV Süd in manchen Dingen anders als der TÜV Nord. Dann obliegt es auch nochmal dem jeweiligen Park wie die TÜV Empfehlungen umgesetzt werden. Leider gibt es da hin und wieder unterschiedliche Interpretationen.

Informiere Dich einfach vorher auf der Homepage oder frag nach um Enttäuschungen zu vermeiden. Bald wird aus der 3 eine 4 und dann dürfte schon einiges mehr möglich sein.

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