Aus der Kölnische Rundschau. Leider immer noch nichts genaues über das Projekt, nur dass anscheinend auch ein Swingerclub auf dem Gelände existiert Zuhörer und Politiker äußerten Ablehnung
KALENBORN. In Anbetracht des großen Interesses aus der Kalenborner Bevölkerung an der Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freizeitpark Sommerrodelbahn“ ließ Ortsbürgermeister Konrad Löhndorf weitere Stühle in den überfüllten Raum stellen. Die Zuhörer bekräftigten in der Bürgerfragestunde ihre Ablehnung des Bauvorhabens des Investors Dr. Eugen Dick. Gerade Neubürger, die Grundstücke erworben haben, fürchten nicht nur um ihre Ruhe, sondern auch Wertminderungen, wenn erst ein Freizeitpark größeren Ausmaßes vor den Toren der Gemeinde errichtet ist.
Da sich die Sommerrodelbahn mit der geplanten Erweiterung auf der Gemarkung Altenahr befindet und somit in der Planungshoheit der Gemeinde Altenahr liegt, vermissen die Bürger eine bessere Abstimmung. Verbandsbürgermeister Achim Haag gab klar zur Antwort, dass es mit ihm keine Erweiterung geben werde, wenn gleichzeitig der „Coco-Club“ in Betrieb bleibe. Allerdings könne er sich bei Ausräumung der zu erwartenden Lärmbelästigung und Beachtung des Naturschutzes auch einen attraktiven Freizeitpark als Bereicherung für die Verbandsgemeinde vorstellen. Auf die vielen Briefe, in denen eine Beendigung des Verfahrens gefordert wird, gab Haag zu Bedenken: „Wenn wir jetzt einfach die Akten schließen, hat der Investor Ansprüche, und es kommt zu einem schleichenden Ausbau der Anlage.“
Löhndorf stehe, wie er sagte, zum ablehnenden Gemeinderatsbeschluss vom September vergangenen Jahres. Zum Thema „Coco Club“ werde es in Kürze im Jugendausschuss der VG ein Forum mit Polizei, Kirche, Jugend und Kommune geben.
Der Ortsbürgermeister betonte, dass im Raumordnungsplanverfahren der Begriff „Naherholungsgebiet“ abhanden gekommen sei. Erst mit der Begriffsänderung hin zur „landwirtschaftlichen Nutzung“ sei die Planung möglich geworden. Da sich der Raumordnungsplan erst im Entwurf befinde, müsse auf den gültigen Plan zurückgegriffen werden - und dieser verbiete eine Überplanung zum jetzigen Zeitpunkt, so Löhndorf.
Unterschwellig war zu hören, dass sich wohl einiges im Behördennebel verfangen habe. Löhndorf erklärte weiter: Damit die Gemeinde bald wieder ihren Erholungswert zurückerhalte und Kalenborn sich mit seinen anderen Reizen wie Wander- und Reiterwegen, Natur und Landschaft zeigen könne, habe die Ortsgemeinde stets das Planungsverfahren im Raumordnungsplan angemahnt, um das Attribut „Naherholung“ zurückzuerhalten - bislang erfolglos. Nun will die Gemeinde ihre Ablehnung stärker untermauern, als letzten Schritt ist hier der Rechtsstreit vorgesehen. Dazu soll es allerdings noch eine Eilsitzung geben.
Zum Verfahren „Beteiligung Träger öffentlicher Belange“ beschloss der Gemeinderat, eine Stellungnahme abzugeben, in der sich der Ratsbeschluss von 2003, die Unterschriftenliste sowie der Erholungswert und landwirtschaftliche Charakter der Gemeinde wiederfinden. Ferner wird die Gemeinde eine Fristverlängerung beantragen. Zusätzlich soll ein Beschwerdebrief an den Innenminister gerichtet werden, in dem die Formfehler aufgezeigt werden, so die abschließende Ratsentscheidung. (UM)
(KR)