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Foren-Gruppen Modellbau Beitrag Nr. 644
Beitrag Nr. 644
larsi
Mitglied seit 19-Aug-05
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Firmenlogo
29-Jul-09, 11:58 Uhr ()
Weiss einer von euch wie das rechtlich aussieht.

Wenn ich das original Firmen Logo auf ein Modellfabrik klebe.
Die auf einem Eisenbahnmodul steht und der Öffentlichkeit präsentiert wird.

Zb. im Hof steht eine Wilde Maus auf der Fabrik das Mack rides Logo.

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  RE: Firmenlogo, Tron, 29-Jul-09, 12:31 Uhr, (1)
  RE: Firmenlogo, MarcelR, 29-Jul-09, 13:09 Uhr, (2)

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Tron


 

10154 Beiträge
 
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1. RE: Firmenlogo
29-Jul-09, 12:31 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 0
 
Prinzipiell würde ich einfach die betroffene Firma anschreiben, das Vorhaben möglichst genau schildern (d.h. was für ein Modell, ggf. Foto, Ausstellungsort, etc.) und um eine Genehmigung zur Nutzung stellen. Wenn Du das OK bekommst, dann kannst Du das Logo im genehmigten Umfang nutzen. Solltest Du kein OK bekommen, würde ich das Logo definitiv nicht verwenden. Ich würde auch von einer Modifikation des Logos (z.B. aus "MACK" wird "MUCK") absehen, da es immernoch optische Ähnlichkeit hat, was ebenfalls geschützt sein könnte.

- Tobi
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MarcelR

 
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2. RE: Firmenlogo
29-Jul-09, 13:09 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 0
 
Grundsätzlich wird das Markenrecht (denen beide Logos unterliegen, und nicht wie viele immer fälschlicherweise meinen dem Urheberrecht) von Deinem Vorhaben nicht verletzt. Ergo könnte man jetzt ableiten, dass Du gar nicht erst fragen musst, selbst wenn mit der Ausstellung Geld verdient wird.

Höflich ist es jedoch allemal sich die jeweiligen Ansprechpartner rauszusuchen und von der Verwendung und dem Verwendungszweck in Kenntnis zu setzen. Ich kriege mehrmals im Monat solche Anfragen auf meinen Tisch und habe bislang noch nicht eine davon negativ beantwortet. Im Gegenteil, gerade im Modellbau ist die Logoverwendung sehr verbreitet, und teilweise kommen da echt schöne Sachen zu stande.

Anders ist es eigentlich nur, wenn Du das Modell mal verkaufst. Einmaliger Verkauf ohne Gewinnabsicht = okay (brauche das Modell nicht mehr, gebe es zum Verkehrswert ab) - mehrfacher oder mit eindeutiger Gewinnabsicht vollzogener Verkauf. Dann ist das nämlich Geschäftsverkehr und dann greift das Markenrecht.

s.a.: http://bundesrecht.juris.de/markeng/

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