Grundsätzlich wird das Markenrecht (denen beide Logos unterliegen, und nicht wie viele immer fälschlicherweise meinen dem Urheberrecht) von Deinem Vorhaben nicht verletzt. Ergo könnte man jetzt ableiten, dass Du gar nicht erst fragen musst, selbst wenn mit der Ausstellung Geld verdient wird.Höflich ist es jedoch allemal sich die jeweiligen Ansprechpartner rauszusuchen und von der Verwendung und dem Verwendungszweck in Kenntnis zu setzen. Ich kriege mehrmals im Monat solche Anfragen auf meinen Tisch und habe bislang noch nicht eine davon negativ beantwortet. Im Gegenteil, gerade im Modellbau ist die Logoverwendung sehr verbreitet, und teilweise kommen da echt schöne Sachen zu stande.
Anders ist es eigentlich nur, wenn Du das Modell mal verkaufst. Einmaliger Verkauf ohne Gewinnabsicht = okay (brauche das Modell nicht mehr, gebe es zum Verkehrswert ab) - mehrfacher oder mit eindeutiger Gewinnabsicht vollzogener Verkauf. Dann ist das nämlich Geschäftsverkehr und dann greift das Markenrecht.
s.a.: http://bundesrecht.juris.de/markeng/