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Titel: "4 Jahre Haft für Fort Fun-Betrüger"     Vorheriger Beitrag | Nächster Beitrag
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Foren-Gruppen Compagnie des Alpes Beitrag Nr. 412
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Wild Eagle
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4 Jahre Haft für Fort Fun-Betrüger
18-Dez-12, 22:48 Uhr ()
Jetzt ist es endlich vorbei:

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Fort-Fun-Prozess
Fort-Fun-Betrüger muss für fast vier Jahre ins Gefängnis
18.12.2012 | 19:07 Uhr
Fort-Fun-Betrüger muss für fast vier Jahre ins Gefängnis
Matthäus Z. wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.Foto: Thomas Nitsche

Arnsberg/Bestwig. Der 29 Jahre alte Matthäus Z. ist im Fort-Fun-Prozess am Dienstag von der Wirtschaftskammer des Landgerichts Arnsberg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten wegen Betruges verurteilt. Seine mitangeklagte Mutter kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon.

Der Lebenstraum des erst 29 Jahre alten, ­zwischenzeitlichen Fort-Fun-Besitzers Matthäus Z. ist seit Dienstag auch juristisch ausgeträumt. Er sei getrieben gewesen von dem Wunsch, irgendwann einmal einen Freizeitpark zu besitzen, sagte der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer des Land­gerichts Arnsberg, Klaus-Peter Teipel, bei der Urteilsverkündung. Trotz seiner desolaten finanziellen Verhältnisse habe er alles daran gesetzt, dieses Ziel zu erreichen - und dabei Straftaten begangen. Als Quittung erhielt der ehemalige Sänger und Medienunternehmer eine ­Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten wegen Betruges. Seine mitangeklagte Mutter kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe ­davon.

So spektakulär sich die Ereignisse zum Jahreswechsel 2011/2012 im Hochsauerland abspielten, so ­unspektakulär war das Ende des Verfahrens am fünften Verhandlungstag. Das Urteil ist das Ergebnis einer Verständigung der Verfahrensbeteiligten - im rechtlichen Rahmen („kein Deal, keine Kungelei“), wie Richter Teipel noch einmal wiederholte. Z. hatte in einer durch seinen Anwalt verlesenen Erklärung gestanden, einen Kontoauszug und ein Schreiben eines Kreditinstituts gefälscht zu haben - um das Fort Fun Abenteuerland für 6 Millionen Euro kaufen zu können. Die Anzahlung in Höhe von 250.000 Euro hatte ­Familie Z. mit der Provision für die Bestellung einer Achterbahn bezahlt.
Gericht attestiert Betrogenen eine "Blauäugigkeit"

Richter Teipel konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der wegen Betrugs vorbestrafte und einsitzende 29-Jährige ein gewisses „Talent“ für das Fälschen von Dokumenten entfaltet habe. Freilich ein „Talent, das nicht mit der Rechtsordnung in Einklang zu bringen ist“.

Die Kammer attestierte gestern den Vertragspartnern der Familie Z. ein „gewisses Maß an Blauäugigkeit“. So habe es eine beauftragte „hoch bezahlte“ Wirtschaftskanzlei versäumt, bei einer Bank nachzufragen, ob sich überhaupt Geld auf einem Konto der unterfränkischen Familie befindet. Teipel: „Die hätten nur den Gerichtsvollzieher fragen müssen, dann wäre das Geschäft erst gar nicht zustande gekommen.“

Das Gericht erkannte in dem 29 Jahre alten Matthäus den Initiator der Betrügereien. Seine Mutter habe aber mitgemacht. Ihre Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil sie zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Für Staatsanwalt Henning Michels blieb die Motivation der ehemaligen Besitzerin eines kleinen Supermarktes im Dunkeln: „Warum macht man das, wenn man zuvor ganz solide durchs Leben gegangen ist?“
Strafmilderndes Geständnis

Strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis der beiden Angeklagten und ihr Bemühen um eine zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung.

Mutter und Sohn Z. haben sich gestern bei den Park-Mitarbeitern dafür entschuldigt, ihnen große Sorgen bereitet zu haben. „Es war ein schwerer Fehler“, sagte der 29-Jährige und betonte, keinesfalls das Ziel gehabt zu haben, sich zu bereichern.

Staatsanwalt Michels sah in dem Kauf des seit Jahren „vor sich hinkriselnden“ Fort Fun Abenteuerlandes die letzte Chance für Ziegler („er hatte einen Hang zu etwas Größerem“), einen Freizeitpark zu erwerben. Zuvor waren mehrere Bemühungen erfolglos geblieben. „Mit Dreistigkeit und krimineller Energie und dem Wissen, über kein Kapital zu verfügen, versuchte er auf Teufel komm raus, seinen Lebenstraum zu erfüllen.“


http://www.derwesten.de/region/sauer-und-siegerland/fort-fun-betrueger-muss-fuer-fast-vier-jahre-ins-gefaengnis-id7407899.html

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Tomsc


 

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1. RE: 4 Jahre Haft für Fort Fun-Betrüger
19-Dez-12, 09:57 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 0
 
Wieso schreibt man fast im ganzen Artikel anonymisiert "Matthäus Z.", wenn man im letzten Absatz sowieso über "Ziegler" redet?

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