Letzte Bearbeitung am 27-Jan-05 um 19:50 Uhr ()
Heute war beim Landgericht Arnsberg die Gerichtsverhandlung zu dem im Jahre 2000 ereigneten Unfall auf der Power Slide im Fort Fun Abenteuerland.Landgericht Arnsberg meldet:
Mitteilung über den Ausgang des Zivilverfahrens
des 7-jährigen Klägers gegen die Betreibergesellschaft
der Sommerrodelbahn in Fort Fun
Die 4. Zivilkammer hat am Schluss der Sitzung vom 27.01.2005 ein Grund- und Teilurteil verkündet.
Die Ansprüche des Klägers auf Zahlung von Schmerzensgeld sind dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt worden. Des weiteren ist festgestellt worden, dass die Beklagte dem Kläger alle zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden ersetzen muss. Da es sich betreffend den geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch nur um ein Grundurteil handelt, hat die Kammer noch keine Entscheidung zur Höhe des zuzuerkennenden Schmerzensgeldes gemacht.
Die Kammer hat in ihrer Begründung ausgeführt, dass sich die Haftung der Beklagten aus
§§ 837, 838 BGB ergibt. Danach ist ein Gebäudebesitzer oder ein Betreiber eines Gebäudes für den durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen verursachten Schadens verantwortlich.
Die Kammer hat im vorliegenden Fall die Überzeugung gewonnen, dass sich die Rodelbahn zum Unfallzeitpunkt in einem nicht verkehrssicheren Zustand befunden hat, da nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme Schäden an der Bahn – insbesondere ein Riss – bereits vorlagen, als der Kläger mit seinem Schlitten auf die Unfallstelle zufuhr. Der Riss in der Bahn ist nicht durch den Unfall des Klägers verursacht worden, sondern war schon vorher vorhanden. Das pflichtwidrige Verhalten der Beklagten liegt darin, dass sie die Rodelbahn nicht hinreichend kontrolliert hat. Die Beklagte hätte den Riss an der Bahn vor dem Unfall des Klägers erkennen können. Ein Mitverschulden des Klägers durch eine zu schnelle Fahrweise ist nicht festgestellt worden.
Arnsberg, 27.01.2005
Pacha
Richterin am Landgericht
als Pressedezernentin
WDR meldet:
Schüler bekommt Schmerzensgeld zugesprochen
Im Prozess um einen folgenschweren Unfall auf der Sommer-Rodelbahn des Freizeitparkes Fort Fun hat das Landgericht Arnsberg heute einem Schüler aus Bielefeld Schmerzensgeld und Schadens-Ersatz zugesprochen. Dem inzwischen Elfjährigen war im Sommer 2000 auf der Bahn ein Arm abgerissen worden. Ärzte konnten den Arm retten, allerdings ist der Junge behindert. Das Gericht kam zu dem Schluss, der Unfall sei auf einen Schaden an der Bahn zurückzuführen. Die Parkbetreiber hatten behauptet, der Vater seit mit dem Jungen auf dem Schlitten zu schnell gefahren. Die Höhe des Schmerzensgeldes und weiterer Entschädigungen werden erst später festgelegt. Der Anwalt des Kindes hat 80.000 Euro gefordert.
Viele Grüße
Kaffe