Streit um Schreie dringt bis zur höheren Instanz
Der Streit um den Free Fall Tower geht in die nächste Instanz: Dem Oberverwaltungsgericht in Münster lag bereits gestern die Beschwerde des Nachbarn vor, dessen Antrag auf Baustopp beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorgestern abgewiesen wurde.
Das Verwaltungsgericht in der Nachbarstadt lieferte gestern die schriftliche Begründung für die Ablehnung der Beschwerde. Die Richter beschäftigen sich eingehend u.a. mit dem Geräuschimmissionsgutachten, das die Stadt beim RWTÜV in Auftrag gab, und dessen Aussagen der Nachbar in Zweifel zieht. "Die dortigen Prognosen sind nachvollziehbar", heißt es hingegen in der Begründung des Gerichts. Die Juristen halten es für zulässig, dass der TÜV als Maßstab einen Messbericht über einen Free-Fall-Tower in einem Vergnügungspark in Frankreich heranzieht, der bei 200 erfassten Stürzen in sechs Fällen Schreie registriert - die vorausschauende Beschwerde des Nachbarn bezog sich vor allem auf die Schreie der Fahrgäste, die im freien Fall in die Tiefe stürzen. Die Annahme des Gutachters, "Schreie würden nur einmal während jedes Durchgangs und zwar in 60 m Höhe stattfinden und es würde lediglich die Hälfte der Fahrgäste laut schreien", sei nicht zu beanstanden, meinen die Richter in trockener Abwägung der lautstarken Begleiterscheinungen des Nervenkitzels. Es werde auch nicht jeder Fahrgast schreien, und wenn, dann nur im Moment des Ausklinkens der Gondel.
Diese Schreie erreichten das Wohnhaus des Beschwerdeführers, so die Berechnung des Gutachters, mit einer Lautstärke von 44 Dezibel: Damit bleibt die Lärmbelastung unter dem Gesamtwert von 55 Dezibel, den die Freizeitlärm-Richtlinie als Obergrenze festsetzt.
05.04.2002
Quelle: WAZ Bottrop