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Titel: "Freizeitparks: Nachlass bei Steuern"     Vorheriger Beitrag | Nächster Beitrag
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Foren-Gruppen Allgemeines Forum Beitrag Nr. 4859
Beitrag Nr. 4859, 10 Antworten
Marvin

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10. RE: Freizeitparks: Nachlass bei Steuern
20-Sep-03, 17:35 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 0
 
Letzte Bearbeitung am 20-Sep-03 um 18:15 Uhr ()
.... hilfe - hier geht es ja zu wie bei Frau Christiansen an einem Sonntag Abend.
Ein Blick ins Gesetz bzw. in die Verwaltungsanweisen (Richtlinien etc.) sagt uns folgendes:

§ 4 Nr. 20 UStG
Umsätze Zoologischer Gärten und Tierparks sind steuerbefreit = 0 % USt
D.h. allerdings auch, dass diese Einrichtungen keine Vorsteuerabzug aus Ihren Einkäufen vornehmen können, da sie unter das Abzugsverbot des § 15 II Nr. 1 UStG - oder anders ausgedrückt: sie zahlen wie wir Endverbraucher auch die 16% und bleiben aufgrund der Steuerbefreiung auf der Vorsteuer sitzen.
Dazu kommt noch, dass Umsätze aus Gaststättenbetrieb, Kiosken etc. nicht unter die Steuerbefreiung fallen.
Näheres dazu unter R 109 UStR

§ 12 II Nr. 7 d) UStG
Umsätze zooologischer Gärten, soweit sie nicht unter § 4 Nr. 20 UStG fallen, sowie Umsätze von Zirkusvorführungen als auch Schaustellern unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7% USt. Es handelt sich hierbei, mal die Zoos ausgenommen, um eine Vergünstigung für das Reisgewerbe.

Was einen "erniedrigten" Steuersatz aufgrund von Theateraufführungen in Vergnügungspark angeht, sehe ich keine gesetzliche Grundlage. Weder eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 a) UStG, noch ein ermäßigter Steuersatz nach § 12 II NR. 7 a) UStG ist denkbar.
Das Umsatzsteuergesetz geht von der Einheitlichkeit der Leistung aus (R 29 UStR), danach darf ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang nicht in mehrere Leistungen aufgeteilt werden. Nebenleistungen wie die Shows des Parks teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung.

nachträgliche Ergänzung:
Onkel Jürgen erzählte mir es gibt dieses Problem betreffend Sonderregelungen zwischen Parks und Fiskus.

... und was meine Meinung über ermäßigte Steuersätze betrifft:
Es sollte diesbetreffend ja einige Änderungen dieses Jahr geben, doch hat sich der Bundesrat durchgesetzt, dass dies betreffend nichts ging. Da gab es die Diskussion ob das Überraschungsei mit 7 oder 16, warum zahlt die Oma fürs Katzenfutter nur 7% und Ihre Nachbarin für das Kanarienvogelfutter 16% etc .....
Bleibt zu wünschen, dass die europäischen Länder endlich mal das komplizierteste Steuergesetz aneinander angleichen und vereinfachen, so wie sie es seit nunmehr Jahrzehnten vorhaben. Da macht es keinen Sinn, wenn jede Berufsgruppe ob Friseure, Wirte oder Freizeitparkbesitzer den ermäßigten Steuersatz fordern.

.. ups da kam wieder der Politiker in mir durch. Hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen - laß mich aber auch gerne, falls doch die Gesetzeslage anders ist, eines besseren belehren.

Ciao Tom

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