>>2. Du erhältst dann die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Auf den Einstellgebühren
>>bleibst Du leider sitzen.
>
>Die kriegt man nicht zurück, aber man kann den Artikel normalerweise kostenlos
>wiedereinstellen.
Das stimmt so nicht. Man kann die Verkaufsprovision Gutgeschrieben bekommen und unter Umständen auch die Angebotsgebühr.
Als Beleg dafür habe ich folgenden Text von der ebay Homepage:
"Senden Sie Ihrem Käufer zunächst eine freundliche E-Mail. Wenn dies zu keinem Ergebnis führt, gehen Sie in den Bereich „Probleme klären“ und öffnen Sie dort einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels oder verwenden den automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel, der den Fall für Sie öffnet und schließt.
Sollte das Problem weiter bestehen, erhalten Sie eine Gutschrift der Verkaufsprovision, wenn Sie den Fall schließen.
Sie können dann einem anderen Bieter ein Angebot an unterlegene Bieter unterbreiten oder den Artikel wiedereinstellen.
Wenn Sie den Artikel wiedereinstellen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Gutschrift der Angebotsgebühr."
Wenn also die richtige Form eingehalten wird, ist beides möglich.
Gruß
Frank
Cedar Point Rocks