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Titel: "Wandlung eines KFZ Kaufvertrages"     Vorheriger Beitrag | Nächster Beitrag
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Foren-Gruppen Plauderecke Beitrag Nr. 6248
Beitrag Nr. 6248
vekoma fan


 
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Wandlung eines KFZ Kaufvertrages
28-Dez-04, 08:37 Uhr ()
Die Winterpause ist wirklich langweilig und man muß sich jeden Tag auf´s neue fragen wie man die Zeit bis März totschlagen kann. Warum nicht mal nen Kaufvertrag eines gerade 2 Monate alten Wagens rückgängig machen der diverse Mängel seit der Auslieferung an sich hat die vom Händler nicht behoben werden können.

Das ganze ist eigentlich gar nicht so Witzig und deswegen wollte ich hier mal an die Autofahrer unter euch herantreten und erfragen wer schon mal einen KFZ Kaufvertrag gewandelt hat.

Wie lange kann sich sowas hinziehen und und und...
Ein Rechtsanwalt ist von meiner Seite natürlich schon konsultiert worden, kann aber zum Ausgang solch eines Prozesses keine Prognose abgeben da der Übergang von erträglichen Mängeln bis zu unerträglichen Mängeln sehr fließend ist.

Über ernstgemeinte Ratschläge und Tip´s bin ich natürlich sehr dankbar.

Gruß Pierre

"Don´t fight it, ride it"

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Wandlung eines KFZ Kaufvertrages, vekoma fan, 28-Dez-04, 08:37 Uhr, (0)
  RE: Wandlung eines KFZ Kaufvertrages, Tron, 28-Dez-04, 08:56 Uhr, (1)
  RE: Wandlung eines KFZ Kaufvertrages, Dasdi, 28-Dez-04, 10:03 Uhr, (2)
     RE: Wandlung eines KFZ Kaufvertrages, vekoma fan, 28-Dez-04, 10:54 Uhr, (3)
         RE: Wandlung eines KFZ Kaufvertrages, Dasdi, 28-Dez-04, 11:06 Uhr, (4)
             RE: Wandlung eines KFZ Kaufvertrages, vekoma fan, 28-Dez-04, 12:03 Uhr, (5)

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Tron


 

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1. RE: Wandlung eines KFZ Kaufvertrages
28-Dez-04, 08:56 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 0
 
Allgemein kann ich von Berufswegen her schonmal auf die BGB-Paragraphen 434 (Sachmangel), §437 (Rechte des Käufers bei Mängeln), §439 (Nacherfüllung) sowie §440 (Rücktritt) verweisen. Auch sehr interessant ist §476, welcher allerdings auf Deinen Fall nicht zutreffen wird.

Prinzipiell ist es so: Sollte an einer Ware (also auch an einem Auto) ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auftreten und dieser zweimalig vergebens nachgebessert werden, dann hast Du prinzipiell ein Recht auf Wandlung des Kaufvertrages.

Sollte es sich um einen Gebrauchtwagen handeln, gelten hier dann schon wieder andere Gesetze (mit denen ich mich wiederum nicht beruflich befasse) - und das Dumme ist, daß der Vertragspartner (also der KFZ-Händler) diese Gesetze bis ins Letzte ausdehnen kann, wenn er will.

Aber der Gang zum Anwalt war schon ein sehr guter Schritt, damit stehen die Karten schon um einiges Besser.

(Natürlich übernehme ich für diese kostenlose Rechtsauskunft keinerlei Haftung, bin schließlich kein Jurist *g*)

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Dasdi


 

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2. RE: Wandlung eines KFZ Kaufvertrages
28-Dez-04, 10:03 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 0
 
...und damit der ganze Vorgang für dich kein allzu hohes Kostenrisiko beinhaltet, schließt Du am besten lange vor Kauf eine gute Rechtsschutzvericherung ab!
Schau doch mal hier: www.das-herford.de ein echter netter Typ - und kompetäääääänt

Was ist Zynisch? - Wurst im eigenen Darm! (Hagen Rether)

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vekoma fan


 
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3. RE: Wandlung eines KFZ Kaufvertrages
28-Dez-04, 10:54 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 2
 
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich in weiser Vorraussicht vor dem Kauf des Neuwagens abgeschlossen.

Gruß Pierre

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Dasdi


 

1141 Beiträge
 
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4. RE: Wandlung eines KFZ Kaufvertrages
28-Dez-04, 11:06 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 3
 
Herzlichen Glückwunsch! Man hat dich hoffentlich auf die im Regelfall bestehende 3-monatige Wartezeit hingewiesen?!

Manchmal kann allerdings seitens der Versicherer darauf verzichtet werden - aber nicht generell!!!


>Eine Rechtsschutzversicherung habe ich in weiser Vorraussicht vor dem Kauf des
>Neuwagens abgeschlossen.

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vekoma fan


 
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5. RE: Wandlung eines KFZ Kaufvertrages
28-Dez-04, 12:03 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 4
 
Man hat.

Gruß Pierre

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