Zunächst einmal ist das Copyright bzw. Urheberrecht ein Recht, das nicht eingetragen werden muss (im Gegensatz zu Patenten, Geschmacks- oder Gebrauchsmustern), sondern unmittelbar entsteht. Und da dieses Recht automatisch und somit unabhängig von irgendwelchen Kennzeichnungen entsteht, musst du auf deiner Website auch keine Angabe dazu machen, wer der Urheber ist.Da deine Frage lautet, wer welche Rechte an einem Foto hat, stellt sich nun die Frage, wer das Urheberrecht hat. Dieses hat - wie der Begriff auch zum Ausdruck bringt - der Urheber, in deinem Falle du als Fotograf.
Richtigerweise sagt dein Rechtsverständnis aber, dass der Park eventuell auch Rechte an dem Bild haben könnte. Und in der Tat spielen bei Bauwerken zwei Rechte eine wichtige Rolle:
a) das Urheberrecht des Architekten sowie ggf.
b) das Hausrecht
Das Urheberrecht des Architekten, wird sicherlich betroffen sein, da du ja ein Gebäude bzw. eine Attraktion fotografierst. Nur wenn das Foto ohne Hilfsmittel von einem öffentlich zugänglichen Weg aus aufgenommen wurde, so bedarf es gemäß § 59 I UrhG keiner Genehmigung. Wenn du dich also auf die Straße vor einem Park stellst und von dort Aufnahmen machst, musst du dir über Rechte des Parks an dem Foto keine Gedanken machen.
Doch in der Regel nimmt man die Fotos ja auf dem Privatgrundstück des Parks auf. Hier kann der Park durch Eigentums- und Hausrecht frei über die Voraussetzungen bestimmen, unter denen du das Grundstück betreten darfst. Entsprechend kann ein Park - wie es die Warner Bros. Movie World in den AGB auch tut - das Fotografieren auf dem Parkgelände untersagen.
Ähnliche Bestimmungen haben vermutlich auch andere Parks in ihre AGB aufgenommen. Und sollte diese Frage im Vertrag mal nicht ausdrücklich geregelt worden sein, greifen die gesetzlichen Vorschriften, durch die es dem Park etwa zusteht, die Veröffentlichung der Fotos im Internet zu untersagen.
Daraus folgt, dass, wenn du dem möglichen (aber sehr unwahrscheinlichen) Falle eines Rechtsstreits entgehen möchtest, du zunächst die AGB aufmerksam lesen und ggf. den Park um die Genehmigung bitten solltest.
Um auf dein Beispiel eines Fotos von Goliath in Six Flags Holland einzugehen, soll an dieser Stelle der Hinweis erfolgen, dass die obigen Erläuterungen nur für das deutsche Recht gelten. Leider weiß ich aber auch nicht, wie es sich bei diesem Thema in den Niederlanden verhält. Da das niederländische Rechtssystem sich aber nicht so stark von dem Hiesigen unterscheiden dürfte, wäre mein Tipp: Wie in Deutschland die AGB durchlesen (heißen dort meines Wissens nach AVW, Algemene Voorwaarden) und im Zweifel den Park um eine Genehmigung bitten.
Rattle
PS: Obwohl viele Parks über das Internet Eintrittskarten vertreiben, kann ich bei den meisten keine AGB bzgl. der Benutzung des Parks finden (z.B. Holiday Park, Hansa Park, Heide Park, Tripsdrill). Muss das nicht der Fall sein, damit diese auch Vertragsbestandteil werden? Oder bin ich nur blind?