... oder die Geschichte einer Kindergartenleiterin, die die Verantwortung übernehmen wollte.Auf den genauen Wortlaut der Beschwerdemail müßt Ihr leider verzichten, doch möchte ich Euch nicht vorenthalten, welche Beschwerde neulich in einem Freizeitpark aufgetreten ist:
Dies Beschwerde strotze nur so von vielen einzelnen BEscherden, was im Park alles falsch gewesen sei. Der Höhepunkt aber war die Beschwerde über die Größenbeschränkungen bei einer Achterbahn des Parks.
Die Kindergartenleiterin beschwerte sich darüber, dass es eine Mindestgröße bei der Achterbahn von 1,20 gab (bei der im Übrigend das Kind, bis zu einer Größe von 1,40 von einer erwachsenen Person begleitet werden muß).
Sie würde sich von dem Personal oder dem Park nicht vorschreiben lassen, ob Sie nun ein Kind, das kleiner als 1,20 m ist, mit in die Achterbahn nehmen dürfe oder nicht. Schließlich würde Sie die Verantwortung dafür übernehmen!
Außerdem hätte Sie in einem anderen FReizeitpark mit den Kindern in die Achterbahn gedurft. (Ich brauche jetzt wohl nicht zu erwähnen, dass dieses sicherlich keine baugleiche Achterbahn gewesen ist, sondern vermutlich ein Small Tivoli Coaster oder irgendeine andere Familienachterbahn).
Der Park würde die Gäste abzocken und mit den GRößenbeschränkungen wahllos herumhantieren, um bloß keine nervigen Kinder an der Achterbahn fahren lassen zu müssen..
Tja. Es gab in dieser Beschwerde noch so manch anderen Punkt bei dem man sich die Hände über den Kopf geschlagen hat.
Unglaublich hingegen finde ich aber das Rechtverständnis dieser Erzieherin, die doch eigentlich bestens über Aufsichtspflichten und Vorschriften in Bezug auf Kindern informiert sein dürfte.
Übrigens, meine Mutter ist Erzieherin im Ruhestand. Das sollte also keine Hetz auf den Berufstand sein...
Gruß
Christian Ahuis