Bin begeisterter Radfan und auch Freizeitparkfan. Vor kurzem habe ich mir die spezielle Helmkamera "Go Pro Hero" mit speziellen Brustgurt zur Befestigung dieser Kamera in Brusthöhe angeschafft. Nun ist mir spontan die Idee aufgekommen, damit diverse Onridevideos von Achterbahnfahrten von verschiedenen Freizeitparks für den Eigenbedarf zu filmen. Daher meine Frage an die Freizeitparkfans in dieser Runde:
Ist es z. B. aus Datenschutz- oder Copyrightgründen diverser Freizeitparks überhaupt erlaubt Onridevideos von Coasterfahrten zum drehen?
Da diese Helmkamera auch mit einer speziellen Schraube fest am Brustgurt befestigt wird, ist auch ein "Wegfliegen" während einer Achterbahnfahrt ausgeschlossen. D.h. kein Besucher wäre gefährdet. Stichwort: Keine losen Gegenstände während der Fahrt.
Bin nun auf Diskussionen und Antworten darauf gespannt.
Copyright ist eher bei Shows ein Thema. Bei (schnellen) Attraktionen geht es eher um Sicherheit.
Das Problem ist: jeder sagt natürlich, seine Konstruktion sei sicher. Aber wie soll der Ride-OP vor Ort das entscheiden? Und was, wenn was passiert und jemand verletzt wird?
Die Frage ist auch, ob ein Filmen in Brusthöhe so sinnvoll ist, wenn man nicht gerade erste Reihe sitzt.
Versuchen kannst Du es natürlich, aber garantieren würde ich für nichts.
(c) Freizeitparkweb.de (Alexander Jeschke)
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