Hi,Kurzgefasst: Es mag sein, dass die Daten öffentlich einsehbar sind und es grundsätzlich juristisch in Ordnung ist, die Vogelperspektive von einem Privatgelände zu zeigen.
Allerdings darf man natürlich trotzdem gerne vorab darüber nachdenken, ob es tatsächlich sinnvoll ist, was man macht, insbesondere wenn man sich eigentlich als Fan bezeichnen mag. Der Begriff Stalking ist hier sicherlich noch nicht angebracht, aber dies geht schon in die Richtung - und in die wollen ich und viele andere Fans von Freizeitparks sicher nicht gehen. Daher: Eine ganz klare Absage an alle Versuche, private Details von Parkchef X, Showdarsteller Y und Bügelzudrücker Z öffentlich zu machen, weil diese gehören hier nicht hin.
Grüße,
Alex