Mich würden mal die ungefähren Kosten einer TÜV-Prüfung für fliegende Bauten interessieren. Konkret natürlich von (durchschnittlichen) Achterbahnen, aber auch andere Fahrgeschäfte finde ich spannend. Mir ist bewusst, dass man das bei den unterschiedlichsten Typen kaum exakt sagen kann, aber so eine gewisse Bandbreite wäre interessant.
Gibt es Pauschalsätze? Wird der TÜV-Prüfer einfach nach Tagessatz bezahlt?
Was mich ebenfalls interessieren würde:
Die Kosten der ersten Abnahmeprüfung bei einem neuen Fahrgeschäft übernimmt in der Regel der Hersteller, oder? Wie sieht es denn mit den jährlichen Checks aus - werden die von den Parks getragen?
Letzte Bearbeitung am 06-Nov-13 um 17:40 Uhr ()
>Die Kosten für die Zulassung eines neuen Fahrgeschäfts in Deutschland ist in der Regel
>im Kaufpreis enthalten. Schon klar, aber kosten tut der TÜV ja trotzdem was. Um die Kosten der TÜV-Prüfung geht's mir, nicht um die Preisgestaltung der Hersteller.
>Bezüglich der Fahrgeschäfte in Freizeitparks gibt es meines Wissens nach nur eine
>Pflichtprüfung bei Inbetriebnahme (Erstbetrieb) der Anlage alle anderen Checks und
>Prüfungen werden freiwillig vom Park in Auftrag gegeben und selbst getragen.
Das glaube ich nicht. Meines Wissens nach sind die jährlichen TÜV-Termine bei Fahrgeschäften in Deutschland absolut Pflicht. Man möge mich korrigieren.
Unabhängig davon: Mir geht es immer noch um die Kosten für die TÜV-Prüfung. Steht sogar im Titel.
Und eine absolut korrekte Aussage des Herrn vom TÜV - Ein Gesetz das diese Abnahmen zur Pflicht macht gibt es nicht!Allerdings ist für das errichten eines "Fahrgeschäftes" eine Baugenehmigung von Nöten. Diese werden vom zuständigen Bauordnungsamt erteilt. Hierzu sind bestimmte in der LBO (Landesbauordnung) geregelte Bedingungen zu erfüllen. (Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR))
Darunter fällt u.a. die gültige TÜV-Abnahme der Fahrgeschäfte.
Im Rahmen es Genehmigungsverfahrens kann/wird die erteilte Genehmigung (Ausführungsgenehmigung) befristet erteilt, in der Regel basierend auf der Abnahmeempfehlung des TÜVs. So gibt es Geschäfte die Jährlich, zweijährlich, dreijährlich ja auch vierjährlich geprüft werden sollen/müssen. Eine Verlängerung dieser Ausführungsgenehmigung kann/darf nur erteilt werden wenn u.a. Mängelfreie Prüfung durch einen Sachverständigen einer entsprechenden Prüforganisation (TÜV Rheinland, Hessen, Nord, Süd, Thüringen usw.) vorliegt.
Diese Regelung gelten sowohl für Fahrgeschäfte auf der Kirmes - sogenannte Fliegende Bauten (bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.), als auch für die Anlagen in Freizeitparks (Diese sind baurechtlich gesehen Bauwerke!) allerdings können sich in art und Weise der Genehmigungen Unterschiede ergeben.
Zurück zur Frage des Threaderstellers:
Einen durchschnittlichen Betrag kann ich dir nicht sagen, der Preis errechnet sich am Aufwand und Dauer der Prüfung, Prüfungsort usw. usw..
So ist die Prüfung einer Achterbahn in der Regel teurer und Aufwendiger als die eines Kinderfahrgeschäftes da auch entsprechend aufwendigere Prüfungen durchgeführt werden.
Genaue Auskunft hierzu kann dir aber wenn nur der TÜV geben. Frag am besten mal bei der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH in Köln nach: 01803 252535-1200 (9ct/min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42ct/min.)
Wie bereits erwähnt die Erstabnahme ist meistens im Kaufpreis enthalten, sprich der Hersteller liefert eine Einwandfreie und abgenommene Anlage ab. Es gibt aber auch ausnahmen, und ist im Endeffekt eine Frage dessen was der Park mit dem Hersteller/Verkäufer ausgehandelt hat.
Eine Wiederholungsprüfung gibt in der Regel der Park in Aufgabe und muss diese auch bezahlen - Ausnahmen bestätigen hierbei allerdings auch die Regel je nach Vertrag mit dem Hersteller übernimmt auch dieser schon mal die ersten 2 oder 3 Überprüfungen.