Zurück
URL: https://Freizeitparkweb.de/cgi-bin/dcf/dcboard.cgi
Foren-Name: Allgemeines Forum
Beitrag Nr.: 4355
#0, Westernpark Buffalo City
Geschrieben von JUK am 05-Mai-03 um 15:00 Uhr
Pirmasenser Zeitung vom 05.05.2003

Zwei Gesellschaften für"Buffalo City"
Ist Neugründung Konkurrenz zu bisheriger GmbH?
Höheischweiler. Mit einer neuen Gesellschaft sollen die Chancen für den Westernpark "Buffalo City" steigen. Zunächst aber wächst einmal die Verwirrung: Nicht nur die neue "Tivoli Buffalo City GmbH" von Patrick Wagner und der Schauspielerin Kathy Karrenbauer - bekannt aus der RTL-Serie "Hinter Gittern" - will den Freizeitpark verwirklichen, sondern auch die "schon länger bestehende "Buffalo City GmbH".

In der vergangenen Woche wurde die neue Gesellschaft gegründet, die deutlich macht, dass es im Getriebe der Westernpark-Macher wohl knirscht: Bislang hat nämlich die "Buffalo City GmbH" mit den Gesellschaftern Dreamland Wagner GmbH, Heinz Bründl und Christoph Reill das Projekt bei Höheischweiler verfolgt, jetzt hat die neue Gesellschaft das gleiche Ziel.

Wer spielt nun welche Rolle? Von keiner der beiden Gesellschaften ist momentan eine Auskunft darüber zu bekommen, wie sich das Projekt nun entwickeln soll. Von der neuen Gesellschaft wird eine Pressekonferenz in etwa zwei Wochen angekündigt. Nur eines wird bestätigt: Jawohl, die neue Gesellschaft soll den Freizeitpark verwirklichen.

Ausweichende Antworten gibt auch Christoph Reill, nach seiner künftigen Rolle in "Buffalo City" gefragt. Er sieht sich nach wie vor im Geschäft, hat jedoch mit seinen Partnern Klärungsbedarf. Und dabei geht es wohl vor allem darum, wie der Freizeitpark verwirklicht wird: In kleinen Schritten oder auf einen Schlag als Großprojekt. Aber auch Reill will noch nicht mit der ganzen Wahrheit herausrücken und verweist auf Verhandlungen in den nächsten Tagen.

Sie will der bisherige Motor des Projekts auch mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) führen. Denn obwohl er betont, dass die Finanzierung fest stehe, müsse über finanztechnische Details noch einmal gesprochen werden, gibt Reill dann doch zu.

Eine riesige Zelthalle, die 1 500 Besucher aufnehmen kann, prägt momentan den Eingang des früheren Tivoli-Parks: Die Kreisverwaltung hat der Dreamland Wagner GmbH genehmigt, diese Halle für sechs Monate zu Trainings- und Demonstrationszwecken aufzustellen. Sollte sie länger stehen bleiben, müsste ein Bauantrag mit einer gesicherten Erschließung gestellt werden. (glö)


#1, RE: Westernpark Buffalo City
Geschrieben von Michelfeit am 10-Feb-05 um 20:26 Uhr

Aus der Pirmasenser Zeitung vom 27.12.2004:

http://www.pirmasenser-zeitung.de/01.Redaktion/03.Archiv/04/swpfalz/041227/westernstadt.php3

"Mit Westernstadt geht's nicht voran

Höheischweiler: Wer ist schuld an Verzögerung?

Von PZ-Mitarbeiter Markus Müller

Höheischweiler. Bereits zu Pfingsten sollte sie zum Teil eröffnet sein: Die geplante Westernstadt im früheren Tivoli-Park an der Autobahn A 62. Getan hat sich seit dieser Ankündigung allerdings nichts. Im Gegenteil: Da die Genehmigungen im Februar ausliefen und nicht erneuert wurden, müssen das schon im vergangenen Jahr aufgebaute Erlebniszelt und der Westersaloon sogar wieder abgebaut werden.

Dabei hatte es Anfang des Jahres noch gut für das Projekt der Tivoli-Buffalo-City GmbH ausgesehen. Nach zahlreichen Gesprächen und langen Verhandlungen mit Orts- und Verbandsgemeinde ebnete der Höheischweilerer Gemeinderat im Februar den Weg für die Verwirklichung des Freizeitparks, der das Flair einer Westernstadt haben soll. Denn die Ratsmitglieder stimmten der vorübergehenden Nutzung der Straße durch das Gewerbegebiet als provisorischer Zufahrt zu - bis die eigentliche Zufahrt zum Petersberger Kreisel erschlossen wird. Damit schien das größte und letzte Hindernis für die Westernstadt beseitigt.

Vorgesehen waren ein großes Erlebniszelt für rund 1 500 Besucher, ein Saloon, ein Streichelzoo, ein Wildgehege samt Restaurant und ein Westerntheater mit Museum und Apartements. Laut Projektleiter Dieter Bork sollte bis Pfingsten zumindest ein Teil des Freizeit- und Familienparks eröffnet werden - getan hat sich bis jetzt allerdings noch nichts.

Schuld daran sei die Verbandsgemeinde, behauptet Bork. Denn sie habe den erforderlichen Erschließungsvertrag für das Gelände noch immer nicht vorgelegt. "Und ohne den Vertrag kann die Kreisverwaltung unsere Bauanträge nicht genehmigen", berichtet Bork. Von Verbandsbürgermeister Hartmut Grimm fühle er sich daher irgendwie hingehalten. "Er hat mir die Unterlagen mehrmals zugesichert, erhalten habe ich bis heute nichts", erklärt der Projektleiter.

"Das stimmt so nicht", hält Grimm dagegen. Er habe dem Unternehmen bereits vor mindestens einem Dreivierteljahr einen Entwurf des Erschließungsvertrags vorgelegt. "Seitdem habe ich aber keine Rückmeldung dazu erhalten", schildert er seine Version der Verzögerung. Die Verbandsgemeinde trage auf keinen Fall schuld am derzeitigen Stillstand.

Die wahren Gründe für die Verzögerung des Baubeginns bleiben also vorerst unklar. Klar dürfte dagegen sein, dass es mit der Westernstadt nicht vorangeht, solange die Verantwortlichen sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben. Zwar wolle die Tivoli-Buffalo-City GmbH den Freizeitpark auf jeden Fall errichten, gibt sich Bork kämpferisch: "Aber zur Not suchen wir uns eben einen anderen Standort."

Pirmasenser Zeitung vom 27.12.2004"


Form Follows Function.
Stefan A. Michelfeit - www.ridesonline.de


#2, RE: Westernpark Buffalo City
Geschrieben von TheOnlyOne am 01-Aug-05 um 23:01 Uhr

N'Abend zusammen!

Ein Artikel aus der Pirmasenser Zeitung vom 13.07.05. Interessant ist vor allem der vorletzte Absatz.

Quote

"Grimm ist an allem schuld"

Tivoli-Westernpark vorm Amtsgericht

Höheischweiler/Pirmasens. 7 500 Euro Bußgeld soll Patrick Wagner, Geschäftsführer der Tivoli Buffalo City GmbH, bezahlen. Denn laut Kreisverwaltung Südwestpfalz hat er auf dem Gelände des geplanten Westernparks in Höheischweiler Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet. Gestern trafen sich beide Parteien bei einem Bußgeldverfahren beim Amtsgericht Pirmasens. Wagner wies die Vorwürfe zurück und legte Einspruch ein. Richter Ulrich Marscheck verurteilte ihn am Ende zur Zahlung von 5 000 Euro.

Zur Vorgeschichte: Patrick Wagner wollte einen Freizeitpark im Westernambiente eröffnen und ließ dafür ein Schwarzwaldzelt, ein viergeschossiges Containerhotel, einen Saloon und eine Westernblockhütte aufstellen. Damit sei die Kreisverwaltung einverstanden gewesen, habe sogar die Gebrauchsabnahme erteilt, sagte der Angeklagte. "Außerdem brauchen wir dafür ohnehin keine Baugenehmigung, weil es sich um fliegende Bauten handelt und ein Teil dort nur vorübergehend gelagert wurde."
Das sah das Bauamt jedoch anders. Der als Zeuge geladene Beamte der Kreisverwaltung räumte zwar ein, dass es sich von der Konstruktion her tatsächlich um fliegende Bauten handle. Aber in dieser Angelegenheit zähle die geplante Nutzung. Die sei beim Freizeitpark eindeutig auf lange Zeit vorgesehen, weshalb eine Baugenehmigung nötig werde, wie sie bei feststehenden Häusern üblich sei. "Unsere Behörde hat die Bauarbeiten sofort gestoppt, nachdem wir auf die illegale Errichtung aufmerksam geworden waren", gab der Zeuge zu Protokoll. Außerdem sei Wagner unmissverständlich aufgefordert worden, die Gebäude zu beseitigen. Die Frist habe er aber einfach verstreichen lassen, so dass ein Bußgeld gegen ihn verhängt worden sei.

Die Erklärungen beider Parteien genügten dem Richter nicht. Wieso Förderanträge gestellt wurden für Gebäude, die nach wenigen Wochen wieder verschwinden sollten? Wie die Kreisverwaltung dazu kam, die Gebrauchsabnahme zu erteilen, obwohl die Gebäude illegal errichtet wurden? Der Vertreter der Kreisverwaltung sagte, das wisse er nicht, weil er die Sache damals nicht bearbeitet habe. Wagners Antwort lautete: "Ich bin der Arbeiter, um die Bürokratie kümmern sich andere." Zudem sei das Hotel schon verkauft, auch die Blockhütte sei inzwischen weg und das Zelt werde bald ebenfalls verschwinden. Auch Wagners Projektleiter redete sich später im Zeugenstand aus der Verantwortung: Er habe nur Pläne entworfen, aber nie Entscheidungen getroffen.

Plötzlich hatte Wagner die Nase voll von der Verhandlung und verschaffte seinem Ärger lautstark Luft. "Ich soll hier nur für die Sünden meines Vaters bluten. Wäre der nicht, hätte ich schon längst eröffnen können." Außerdem besitze er bereits die Genehmigung für den Park - allerdings ohne Zufahrt über eine noch zu errichtende Erschließungsstraße. Diese rund 2,5 Millionen Euro teure Straße sei das eigentliche Problem: Denn die Kreisverwaltung stimme dem Projekt nur zu, wenn das Land die Fördergelder von 80 Prozent zusichere. Das wiederum passiere erst, wenn die Ortsgemeinde ihren Anteil von zehn Prozent aufbringe, was aber nicht gehe, weil das Geld fehle. "Das wusste Verbandsbürgermeister Grimm von Anfang an. Trotzdem hat er mir diesen Schlamassel eingebrockt, weil er auf die Fördergelder scharf war. Überhaupt ist der Bürgermeister an allem Schuld", so Wagner. Diese Vorwürfe bestätigte der dritte Zeuge, Wagners Vater. Um die Gemüter zu beruhigen, ordnete Marscheck eine Verhandlungspause an.

Danach erklärte der Richter, es gebe jetzt zwei Möglichkeiten: Wagner könne auf der Fortsetzung des Prozesses beharren, wobei der Ausgang völlig offen sei und Sachverständige einzuschalten seien. Oder aber sich bereit erklären, 5 000 Euro Bußgeld zu zahlen. Auf Anraten seines Anwalts akzeptierte Wagner schließlich die Zahlung dieser Summe. (kus)


Artikel



Okano und ich waren vor ein paar Tagen nochmal am Gelände. Es wurde zwar einiges geräumt, aber es sieht nicht wirklich so aus, als würde man noch auf eine baldige Eröffnung hinarbeiten.
Der Saloon steht noch, das Erlebniszelt nicht mehr.

Gruß,
Frank


#3, RE: Westernpark Buffalo City
Geschrieben von jwahl am 06-Dez-05 um 09:50 Uhr

Aus der Pirmasenser Zeitung vom 6.12.2005

Westernsaloon-Zelt muss in fünf Jahren weg sein
Kreisrechtsausschuss einigt sich mit Tivoli-Park-Betreiber
Von PZ-Redakteurin Maren Landwehr


Höheischweiler. Die Tivoli-Buffalo-City GmbH hat fünf Jahre Zeit, dass Westernsaloon-Zelt in Höheischweiler abzubauen. Vor dem Kreisrechtsausschuss einigten sich gestern die Verantwortlichen, dass Patrick Wagner als Geschäftsführer den Gebührenbescheid in Höhe von 750 Euro übernimmt. Die Widerspruchsfrist ist bis zum 22. Dezember festgesetzt. In der fast "unendlichen Geschichte" um den geplanten Freizeitpark dürfte mit diesem geschlossenen Vergleich das letzte Kapitel des Projekts geschrieben worden sein.

Verhandelt wurden gestern unter dem Vorsitz von Oliver Minakaran zwei Widersprüche der Familie Wagner als Betreiber des geplanten Tivoli-Parks gegen die Anordnung der Kreisverwaltung. Der erste Bescheid aus dem Jahr 2003 ist eine Einstellungsanordnung. Darin wird der Geschäftsführer der Tivoli-Buffalo-City GmbH, Patrick Wagner, aufgefordert, die Bautätigkeit auf dem Gelände einzustellen. Dagegen legte er Widerspruch ein und errichtete Gebäude. Der zweite Bescheid vom 24. März 2004 beinhaltete eine Beseitigungsanordnung. Die Abrissverfügung des Landkreises betrifft unter anderem den Saloon, das SchwarzwaldZelt und das frühere Container-Hotel, die alle ohne Genehmigung gebaut wurden.

Zwischenzeitlich hat die Familie Wagner dieses Bauten selbst entfernt. Zu klären war deshalb lediglich noch die Frage über den Bescheid von 750 Euro, die im Zusammenhang mit den Einstellungsanordnungen vom Betreiber gefordert wurden und bis zu welchem Zeitpunkt die Tivoli-Buffalo City GmbH das noch stehende Westernsaloon-Zelt abbauen müssen.

Durch den Abriss der meisten Gebäude ist für Minakaran in der Hauptsache alles erledigt. Allein über die Zukunft des Westernsaloon-Zeltes müsse der Kreisrechtsausschuss entscheiden. Für Rechtsanwalt Thomas Haberland als Vertreter der Tivoli-Betreiber ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Westernsaloon-Zelt nicht mehr auf dem Gelände steht. "Das Zelt soll verkauft werden", sagte Haberland. Allerdings sei das nicht ganz einfach. Weil seine Mandanten selbst für den Abriss der meisten Gebäude gesorgt haben, tue er sich mit dem Gebührenbescheid etwas schwer.

Der Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses schlug vor, der Familie Wagner eine Frist von einem halben Jahr einzuräumen, in der das Zelt abgebaut werden soll. Die Gebühren müssten jedoch von den Widerspruchsführern bezahlt werden.

Rechtsanwalt Haberland deutete an, dass es um mehr als um diese 750 Euro ginge. Wenn das Westernsaloon-Zelt als "fliegender Bau" definiert würde, bräuchte er keine Baugenehmigung und könnte dort stehen bleiben. Das sahen Klaus Freiler, Sachbearbeiter des Bauamts, und Minakaran jedoch anders.

Da alle Beteiligten eine Lösung finden wollten, schlug der Sachbearbeiter des Bauamtes schließlich vor, der Familie Wagner eine Frist von fünf Jahren zu gewähren, in der das Zelt abgebaut werden muss. So lange wird das Zelt ohne Nutzung geduldet. Der Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses betonte, dass diese Frist sehr großzügig bemessen sei. Er erwarte ein Entgegenkommen der Familie Wagner und damit die Übernahme der Gebührenbescheide.

Diese beiden Punkte wurden in dem Vergleich aufgenommen. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgewogen. Die Widerspruchsfrist wurde auf den 22. Dezember festgelegt.

Pirmasenser Zeitung vom 06.12.05 - Rubrik Südwestpfalz