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Titel: "Lizenzrechte, GNU und Co"     Vorheriger Beitrag | Nächster Beitrag
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Foren-Gruppen Plauderecke Beitrag Nr. 8643
Beitrag Nr. 8643
flightsurf


 

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Lizenzrechte, GNU und Co
04-Nov-08, 08:48 Uhr ()

Hallo,
da hier geballtes Wissen aufschlägt, hoffe ich auf etwas Hilfe.


Grundsäzlich unterliegt Software Lizenzen/Lizenzbedinungen.

Software wie z.B. Windows, sowie viele andere kommerzielle Programme sind normalerweise für Privatpersonen, gewerbliche Unternehmen und Behörden nach Erwerb der entsprechenden Lizenz nutzbar.

Wie ist es mit der GNU-Lizenz oder anderen "freien Lizenzen"?

Gibt es da Einschränkungen für gewerbliche Zwecke und insbesondere für Behörden.
Gleiche Frage im Bezug auf freie Software?

Ist Lizenzrechtlich eine Behörde mit einem gewerblichen Unternehmen zu vergleichen?


Gibt es irgendwo eine leichtverständliche Quelle?


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  RE: Lizenzrechte, GNU und Co, Tron, 04-Nov-08, 09:12 Uhr, (1)
     RE: Lizenzrechte, GNU und Co, Slidy, 04-Nov-08, 20:23 Uhr, (2)
  Sammelantwort, Boris, 04-Nov-08, 21:04 Uhr, (3)
     RE: Sammelantwort, flightsurf, 05-Nov-08, 11:08 Uhr, (4)

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Tron


 

10154 Beiträge
 
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1. RE: Lizenzrechte, GNU und Co
04-Nov-08, 09:12 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 0
 
>Gibt es irgendwo eine leichtverständliche Quelle?

Ja: Wikipedia

Die kommerzielle bzw. gewerbliche Nutzung ist in der GPL ausdrücklich erlaubt.

Es gibt aber mehr freie Lizenzen als die GPL, z.B. die BSD- oder Apache-Lizenz. Hier gibt es möglicherweise andere Freiheiten (z.B. könnte die gewerbliche Nutzung untersagt werden). Genaueres findest Du beim Studieren des dazugehörigen Wikipedia-Artikels oder tatsächlich beim Durchlesen der Lizenzen. (Was allerdings teilweise recht zeitaufwändig ist *g*)


Tobi - Wer braucht schon Brad Pitt?!

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Slidy

 
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2. RE: Lizenzrechte, GNU und Co
04-Nov-08, 20:23 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 1
 
Weiteres: Wenn man in GPL-Code kommerziell nutzt, muss man die entsprechenden Teile und was man davon ableitet, jedem im Quelltext zur Verfügung stellen. Das darf auch auf Nachfrage geschehen, aber die Möglichkeit muss deutlich kenntlich gemacht werden (Webseite).

Es heißt allerdings nicht, dass das gesamte Programm unter die GPL muss, nur die Teile, die unter GPL stehen und ggf. die Veränderungen, die man daran getätigt hat.

Wenn du das nicht willst, such Programmteile unter BSD-Lizenz. Dann brauchst du diese Angaben nicht zu machen.

(Kurze Zusammenfassung, habe nun auch nicht jedes Wort der GPL/BSDL gelesen)

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Boris


 
Mitglied seit 10-Mai-04
3233 Beiträge
 
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3. Sammelantwort
04-Nov-08, 21:04 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 0
 
>Ist Lizenzrechtlich eine Behörde mit einem gewerblichen Unternehmen zu vergleichen?

Grundsätzlich ja. Wobei gerade freie Software in der Regel ja keinen (bzw. kaum) Unterschied macht ob gewerblich oder nicht.
Interessant wird das nur wenn man gewisse Verpflichtungen nicht nachkommen will, dann gibt es teilweise Software, von der es zusätzlich kommerzielle Lizenzen gibt, die einen von diesen Pflichten entbindet. Und da gibt es mit etwas Glück Rabatte für Öffentliche Einrichtungen.


Tron:
>Es gibt aber mehr freie Lizenzen als die GPL, z.B. die BSD- oder Apache-Lizenz. Hier
>gibt es möglicherweise andere Freiheiten (z.B. könnte die gewerbliche Nutzung untersagt
>werden).

Wenn die gewerbliche Nutzung untersagt ist, ist es aber keine Freie Software-Lizenz mehr. Klick dich bei deinem Link einfach mal ein bisschen weiter.


Slidy:
>Weiteres: Wenn man in GPL-Code kommerziell nutzt, muss man die entsprechenden Teile und
>was man davon ableitet, jedem im Quelltext zur Verfügung stellen.

Kommerziell nutzen ist bei der GPL soweit ich weiss nichtmal relevant. Das Veröffentlichen ist das wichtige und da gelten die Regeln für kommerziell und privat fast¹ gleichermaßen.
1) gibt da eine ausnahme für nichtkommerzielle unter gewissen Bedingungen

>Es heißt allerdings nicht, dass das gesamte Programm unter die GPL muss

Doch, eigentlich schon. Die GPL ist eine viral license. Bei der LGPL sieht aber anders aus.

>Wenn du das nicht willst, such Programmteile unter BSD-Lizenz.

Generell kann man das noch auf MIT, X11 und Apache-Lizenz ausdehnen.

>(Kurze Zusammenfassung, habe nun auch nicht jedes Wort der GPL/BSDL gelesen)

Ich schon, aber das hilft auch nicht zwangsläufig. Vorallem aber gilt sowieso IANAL, TINLA und co..


Lange Rede, kurzer Sinn: Kann man alles nicht so pauschal sagen. Kommt vorallem auf die Lizenz an, aber auch auf das was damit gemacht wird. Und im Zweifel sollte man sich eh nur auf eine Rechtsberatung verlassen.


https://achterblog.de

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flightsurf


 

1359 Beiträge
 
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4. RE: Sammelantwort
05-Nov-08, 11:08 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 3
 

Afjedenfall ersteinmal Danke für die guten Tips.
Ich weiß auch nicht warum ich nicht einfach an Wikipedia gekommen bin, vllt. weil ich Wikipedia nicht immer als 100% zuverlässig empfinde.
Es war dort aber gut beschrieben.

Ich habe aber mittlerweile das was ich brauchte zusammenbekommen. Hauptsächlich war mir wichtig in wie weit gewerbliche Unternehmen und insbesondere Behörden bestimmte Software nutzen können, bzw. Lizenzrechte beachten müssten.

Also Danke nochmal....

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