Nachdem Universal "darauf hingewiesen" hat, daß Copyright-Verletzende Videos (sprich: Videos mit Musik aus dem Universal-Repertoire) auf der Videoplattform YouTube zu finden sind, arbeitet YouTube nun mit Warner zusammen.So wie alles ausschaut, ist es nun zumindest möglich ohne rechtliche Konsequenzen für YouTube und den Veröffentlicher eines Videos auch kommerzielle Hintergrundmusik zu verwenden. Warner gibt seine Musikvideos bei YouTube frei und erlaubt nun auch das Veröffentlichen von Videos mit Musik aus dem Hause Warner. Als gegenleistung teilt sich Warner mit YouTube die Werbeeinnahmen.
Das Konzept soll durch ein derzeit in der Entwicklung befindliches System weiter ausgebaut werden, so daß auch andere Plattenlabels ein Stück vom Kuchen abhaben können und der Fundus für "legale Videomusik" dadurch vergrößert wird, was zur Vielfalt von YouTube beiträgt.
Ob das Ganze wirklich Zukunft hat, wird sich zeigen. Meiner Meinung nach aber ein Schritt in die richtige Richtung: Die Musikqualität ist nicht die Beste und ein Rippen als MP3 wäre wohl nur etwas für die Aufnahme auf Tape, aber ein MD-/MP3-Player wäre wohl mit der niedrigen Qualität "unterfordert".
Außerdem bedeutet ein Musikvideo für die Labels im Endeffekt nichts anderes als Werbung für den Künstler und seine Musik. Die Untermalung eines privat gedrehten Videos bei YouTube mit einem kommerziellen Titel kann - bei Nennung des Titels - sicherlich auch den einen oder anderen Verkauf der CD oder auch des WMA's bei einem der zahlreichen Online-Händler anstoßen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/78304
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Hastra merdem willowee, dragas tingo tjoeplaké.