Freizeitparkweb - Das Freizeitpark Forum

Titel: "Kündigung während Krankheit"     Vorheriger Beitrag | Nächster Beitrag
Druckversion    
Foren-Gruppen Plauderecke Beitrag Nr. 7239
Beitrag Nr. 7239
DavidK
Mitglied seit 4-Aug-02
293 Beiträge
 
eMail senden DavidK Private Nachricht senden an DavidK Freundesliste
Kündigung während Krankheit
31-Mai-06, 10:52 Uhr ()
Hi,
wie würdet ihr reagieren wenn euch mitten in der Krankheit, während der Probezeit, gekündigt würde?

Hatte eine Blinddarm Not-OP(19.05) und bin deswegen zwei Wochen Krank , noch bis 02.06.
Und am 26.05 wurde diese Kündigung geschrieben und kam am Samstag bei mir an.

Würd gerne mal wissen wie Ihr das findet und was ihr machen würdet.

Gruß,
DavidK.

Bis denn,
DavidK.

Moderatoren benachrichtigen Druck-Version | Bearbeiten | Antworten | Mit Zitat antworten | nach oben


  RE: Kündigung während Krankheit, Sarion, 31-Mai-06, 12:35 Uhr, (1)
     RE: Kündigung während Krankheit, DavidK, 31-Mai-06, 13:15 Uhr, (2)
  RE: Kündigung während Krankheit, Wutwi, 31-Mai-06, 13:20 Uhr, (3)
     RE: Kündigung während Krankheit, Morrrpheus, 31-Mai-06, 13:27 Uhr, (4)
  RE: Kündigung während Krankheit, DB Der Birki, 31-Mai-06, 15:18 Uhr, (5)
  RE: Kündigung während Krankheit, Dave, 31-Mai-06, 16:15 Uhr, (6)
     RE: Kündigung während Krankheit, DavidK, 31-Mai-06, 16:55 Uhr, (7)

Foren-Gruppen | Beiträge | Vorheriger Beitrag | Nächster Beitrag
Sarion
Stefan Senger


 
Mitglied seit 15-Mar-03
4913 Beiträge
 
eMail senden Sarion Private Nachricht senden an Sarion User ProfilFreundesliste
1. RE: Kündigung während Krankheit
31-Mai-06, 12:35 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 0
 
>Würd gerne mal wissen wie Ihr das findet und was ihr machen würdet.

Zunächst würde ich den zuständigen Menschen in der Personalabteilung ansprechen.
So vorhanden würde ich mich zusätzlich an den Betriebsrat wenden.
Während der Probezeit sind Kündigungen ja relativ leicht auszusprechen und man hat AFAIK auch wenig Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.
So traurig es ist, wirst du dir wohl einen neuen Job suchen müssen.

Gruß, Stefan

Wir waren da!

Moderatoren benachrichtigen Druck-Version | Bearbeiten | Antworten | Mit Zitat antworten | nach oben

DavidK
Mitglied seit 4-Aug-02
293 Beiträge
 
eMail senden DavidK Private Nachricht senden an DavidK Freundesliste
2. RE: Kündigung während Krankheit
31-Mai-06, 13:15 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 1
 
Damit hab ich mich auch schon abgefunden.
Habe dort auch schon nen Brief hingeschrieben.
Und wollte den zuständigen sprechen doch der lies sich nur entschuldigen und meinte er würde mich nachher anrufen, das war gestern um 13 Uhr, aber da tut sich nichts.

Bis denn,
DavidK.

Moderatoren benachrichtigen Druck-Version | Bearbeiten | Antworten | Mit Zitat antworten | nach oben

Wutwi


 
Mitglied seit 25-Okt-04
779 Beiträge
 
eMail senden Wutwi Private Nachricht senden an Wutwi Freundesliste
3. RE: Kündigung während Krankheit
31-Mai-06, 13:20 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 0
 
Leider kann in der Probezeit jede der beiden Vertragsparteien den Arbeitsvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. So ist das Arbeitsgesetz. Auch einem Arbeitsgericht ist es nun egal, ob das nun auf Grund von Krankheit war oder nicht. Auch ich kann leider nur sagen: Du mußt Dir einen neuen Job suchen...

Allerdings: Wenn Dir einer kündigt, weil Du unvorhergesehen krank geworden bist, muß man sich die Frage stellen, ob Du in dieser Firma jemals glücklich geworden wärest. Normalerweise muß auch ein Arbeitgeber das sehen, daß Du ja nicht blau machst, sondern Du wirklich krank bist. Und das kann auch einem langjährigen Angestellten passieren.

Gruß Wutwi

Moderatoren benachrichtigen Druck-Version | Bearbeiten | Antworten | Mit Zitat antworten | nach oben

Morrrpheus
Mitglied seit 10-Jan-06
590 Beiträge
 
eMail senden Morrrpheus Private Nachricht senden an Morrrpheus Freundesliste ICQ
4. RE: Kündigung während Krankheit
31-Mai-06, 13:27 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 3
 
Wie die beiden anderen auch schon geschrieben haben, klar ärgern darfst du dich, was bringen wird es dir nichts


Was ich aber bei meiner SChwester mitbekommen hab: Sie war während ihrer Probezeit krank (kann ja immer mal vorkommen, macht zwar nen schlechten Eindruck, aber sie wurde nicht gefeuert), dafür hat das Geschäft dann den Lohn für die Krankheitszeit einbehalten. Das steht wohl in irgendwelchen Tarifverträgen drinn. Und wenn man noch in der Probezeit ist, es keinen Betriebsrat gibt, dann wird man sich ja auch nicht so schnell beschweren, vorallem, weil das ja nicht von ihrer direkten vorgesetzen ausging, sondern über einige Umwege!


_____________________________________________
Morrrpheus - hat immer ein bischen Senf!

________________
Morrrpheus

Moderatoren benachrichtigen Druck-Version | Bearbeiten | Antworten | Mit Zitat antworten | nach oben

DB Der Birki
Christian Birkmann
Mitglied seit 18-Jul-02
1563.1 Beiträge
 
eMail senden DB%20Der%20Birki Private Nachricht senden an DB%20Der%20Birki User ProfilFreundesliste
5. RE: Kündigung während Krankheit
31-Mai-06, 15:18 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 0
 
Meiner einer musste zwei Tage während der Probezeit für einen Nebenjob im Studium zu Hause bleiben. Ich hatte da ja mal was am linken Sprunggelenk.

Ich bin nicht gefeuert worden. Warum auch? Der AG hat in mir einen guten produktiven MA gesehen und sich sogar regelmäßig nach meiner Meinung und dem Klima an meinem Arbeitsplatz erkundigt.

Ein guter AG kümmert sich um seine Leute und fällt Entscheidungen mit Sorgfalt. Daher glaube auch ich, dass Du dort nicht wirklich glücklich geworden wärest, wenn der Anspruch dort schon so ist, dass Du lieber am Arbeitsplatz verblutest als Dich behandeln zu lassen.

Bei allem sei natürlich berücksichtigt, dass ich nicht einschätzen kann, in wie weit Dein Engagement vorhanden war bzw. aufgefallen ist und auch zu dieser Entscheidung mitgewirkt haben kann.

Grüße,
DB - Der Birki
"There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the Universe is for and why it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable. - There is another theory which states that this has already happened."

Moderatoren benachrichtigen Druck-Version | Bearbeiten | Antworten | Mit Zitat antworten | nach oben

Dave
Mitglied seit 26-Mai-03
278 Beiträge
 
Private Nachricht senden an Dave Freundesliste
6. RE: Kündigung während Krankheit
31-Mai-06, 16:15 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 0
 
>Würd gerne mal wissen wie Ihr das findet und was ihr machen würdet.

Schleus doch ein paar Krankheitserreger dort ein, damit die mal sehen, wie toll es ist, wenn man ernsthaft krank ist. Nur leider wird der Chef davon wohl nix mitbekommen, weil er gerade mit seiner Yacht "geschäftlich" unterwegs ist...

Gruß,
Dave

Moderatoren benachrichtigen Druck-Version | Bearbeiten | Antworten | Mit Zitat antworten | nach oben

DavidK
Mitglied seit 4-Aug-02
293 Beiträge
 
eMail senden DavidK Private Nachricht senden an DavidK Freundesliste
7. RE: Kündigung während Krankheit
31-Mai-06, 16:55 Uhr ()
Als Antwort auf Beitrag Nr. 6
 
Danke für eure Antworten.
zum Punkt Arbeitsleistung:
der Job lagt in dem Bereich der mir am meisten spaß macht.
Im umgang mit den Kunden ich konnte auf der Stelle mit den Menschen etwas "spielen" und ihnen so einen angenehmen aufenthalt ermöglichen aber der Job hatte auch eine Angenehme ernste seite, die NICHT zu vernachlässigen ist, Aber ich für meinen Teil finde das ich die beiden komponenten einwandfrei vereint habe und in jeden der beiden bereiche Gut wahr.

mein "chef" in dem kleinen bereich wo ich war, wahr SEHR zufrieden mit mir und auch von den Kunden kam durchweg positives Feedback.

Also daran kann es kaum gelegen haben.
Aber ist nun auch egal, sag mal so ein Unternehmen was mich nicht will und vorallem auf diese Tour, ist es meiner nicht wert

Bis denn,
DavidK.

Moderatoren benachrichtigen Druck-Version | Bearbeiten | Antworten | Mit Zitat antworten | nach oben


Foren-Gruppen | Beiträge | Vorheriger Beitrag | Nächster Beitrag

(c) Freizeitparkweb.de (Alexander Jeschke)
Für alle Beiträge sind die jeweiligen Autoren selbst verantwortlich.
Es gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen aus dem Impressum