Genauer gesagt auf meiner neuen HP
/ Freizeitparks und Roller Coaster / Freizeitparks allgemein /
schreibe ich wortwörtlich einen Textabschnitt von der K&PR. Ist das erlaubt?Im anderen Bereich meiner HP / Taiji und Qigong /
plane ich alte und aktuelle Texte von Druckausgaben einer Taiji-Vereinszeitung hineinzustellen (die ich selber produziere). In diesen Druckausgaben sind "grobe" Verletztungen des Copyrights zwar vorhanden, jedoch ist die Auflage nur etwa 80 Stück und die Leserschaft "vertrauenswürdig".
Noch zur Erklärung: Ich will hier kein Gedankengut klauen, sondern lediglich mit Ausschnitten auf das Original hinweisen (eigentlich mache ich dadurch sogar Werbung für das Original). Beziehungsweise schreibe ich kurze Artikel, in die ich andere Vormulierungen (mit Quellenangabe) mit ein baue, um das Thema umfassender darstellen zu können.
Ich könnte andere Formulierungen vom Satzaufbau umwandeln und sie ohne Quellenangabe verwenden, aber das wäre dann in meinen Augen Diebstahl - gesetzlich scheibbar erlaubt?
Wie weit ist eine Zusammenfassung eine Zusammenfassung, wenn man nur den Satzaufbau etwas verändert und so 10% vom Originaltext wegläßt?
Fragende Grüße
Wolfgang
PS:Wenn man sich gewisse Fachliteratur ansieht - dann schreibt da daueren einer vom anderen ab!
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