Letzte Bearbeitung am 22-Jan-09 um 15:09 Uhr ()
>Dass man das Registrieren von Städtenamen tunlichst unterlassen soll, ist ja schon
>höchstrichterlich bestätigt worden. Naja, ich sehe da kein Problem. Gut, "frankfurt.de" zu registrieren (wäre sie denn frei) ist für einen Privatmann nicht die beste Idee. "Frankfurt-Online.de" wäre aber durchaus möglich.
>Wie sieht es aber z. B. mit Ländernamen in Kombination mit anderen Wörtern aus?
>Beispiel: www.ich-mag-ungarn.de
Siehe oben.
Ich würde allerdings zu genüge darauf Aufmerksam machen, dass die Webseite nicht der Offizielle Internetauftritt der Stadt/des Landes ist und diesen dann auch entsprechend verlinken. Auf der Startseite (oder landing Page bzw. einem möglicherweise eingerichteten Redirect) sowie in den Meta-Keywords (sofern die überhaupt noch wer beachtet) sollte darüberhinaus noch eine Beschreibung der Seite á la "inoffizielles Portal über Ungarn" zu finden sein. Ich denke, dass man damit schon durchaus auf der sicheren Seite ist.
Bei Markennamen als Bestandteil eines Domain-Namens sieht es allerdings wieder ganz anders aus...
Edit: Artikel dazu bei Netlaw
Tobi - Schöner heißer schwarzer Kaffe, Junge!