Die Aussage mit den 135 cm Becken-Tiefe ist allgemeine Meinung, war wohl auch früher von der Gesetzgebung so anerkannt. Zwischenzeitlich gibt es aber einige anderslautende Urteile und eben auch das Merkblatt des BOeB (Merkblatt 94.12, neueste Ausgabe August 2008, zu beziehen unter vertrieb@boeb.de). Da ich selbst schon ein paar Bäder geleitet habe, mußte ich mich als Verantwortlicher für die Organisation und die Dienstpläne mit der Thematik auseinandersetzen. Der Merkblatt unterscheidet ganz klar NICHT nach Beckentiefe oder Beckengröße. Und meine Nachfrage beim Verband ergab, daß bei jedem öffentlich zugänglichen Becken eine PERMANENTE Aufsicht gegeben sein MUSS. Das heißt, daß noch nicht einmal die Aufsichtskraft für fünf Minuten aufs Klo gehen kann, wenn kein Ersatz (mindestens DLRG Silber) da ist. Dieses Merkblatt hat auch in der Bäderszene damals eine heftige Diskussion ausgelöst. Vielen kleineren Schwimmbädern ist es gar nicht möglich, eine permanente Aufsicht sicherzustellen. Ein Schild, das die Aufsichtspflicht der Eltern etc. anmahnt, ist aber rechtlich ungültig. Und auch Überwachungskameras dürfen nur unterstützend eingesetzt werden, nicht als Ersatz. Eigentlich müssten daher einige Bäder eigentlich geschlossen bleiben. Es ist heute immer noch gängige Praxis, daß nicht einmal bei tiefen Sportbecken eine permanente Überwachung da ist, daß sogar Sprungtürme und Wildwasserkanäle unbeaufsichtigt bleiben. Sollte jedoch ein Unfall passieren, sitzen sowohl der Betreiber (Organisations-Verschulden) als auch die Aufsichtskraft (grob fahrlässiges Verhalten) auf der Anklagebank. Die Urteile lauten dann meist auf fahrlässige Tötung und beinhalten in der Regel eine saftige Geldstrafe sowie eine Bewährungsstrafe.
Übrigens gibt es auch eine Aufsichtspflicht für öffentliche Sauna-Anlagen. Danach soll jede Sauna-Kabine mindestens alle halbe Stunde vom Personal kontrolliert werden. Wo passiert das denn wohl in der Praxis???
Ob diese Regeln auch in Frankreich gelten, kann ich nicht sagen, halte es aber eher für unwahrscheinlich. So strenge Bäder-Regelungen wie in Deutschland gibt es wohl sonst weltweit nirgends. Darum wird es in diesem Fall wohl keinen eindeutigen Schuldigen geben.
Ich bleibe aber dennoch dabei, daß in den meisten Fällen die Kinder noch leben könnten, wenn sich die Eltern um den Schwimm-Unterricht gekümmter hätten. Klar, es gibt Ausnahmen, wie z. B. gehbehinderte Kinder. Bei Hautkrankheiten ist ein Bad-Besuch aber nicht immer schädlich. Das muß der Arzt abklären. Bei Schuppenflechte (Psoriasis) und den meisten Formen von Neurodermitis (außer offene Wunden) ist der Aufenthalt vor allem in Thermalsole-Becken sogar äußerst förderlich für die Heilung. Weitere Behandlungs-Möglichkeiten sind - außer den chemischen Mitteln - vor allem UVA-Bestrahlung (Solarium) sowie die Kangalfisch-Therapie (derzeit in Deutschland aber selten anzutreffen). Aber darum geht es ja in diesem Thread nicht vorrangig. Ich spreche es nur an, weil es ein anderer User erwähnte.
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