Ärger um Wasserspiele
Anwohner fürchten "Gejauchze"Link zum Artikel (mit Foto)
„Wakobato“ heißt die neue Attraktion im Brühler Freizeitpark. Mit Wasserspritzen sollen die Besucher von einem Boot aus Wasserspiele auslösen.
Brühl - Und wieder beschäftigen sich die Gerichte mit dem Phantasialand in Brühl - diesmal ist es das Verwaltungsgericht Köln. „Ja, bei uns ist eine Klage eingegangen“, sagte Gerichtssprecher Klaus-Peter Uhlenberg am Donnerstag. Der Kläger, ein Nachbar des Freizeitparks, befürchte eine massive Lärmbelästigung durch ein neues Fahrgeschäft auf dem Wikingersee, das noch in diesem Jahr eröffnet werden soll. Die Klage richtet sich gegen die Stadt Brühl, die die Baugenehmigung für diese interaktive Bootsfahrt erteilt habe.
Mechanische Pumpen
Lange galt die neue Attraktion „Wakobato“, der der einstige Märchenwald und die Wikinger-Bootsbahn weichen mussten, als bestgehütetes Geheimnis des Brühler Freizeitparks. Einzig die Anwohner wurden vorab darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sich bei der Neuerung um zwölf Boote handele, die auf einem Schienensystem durch den See fahren. Die Boote können jeweils acht Personen aufnehmen und werden von einem „leisen Elektromotor angetrieben“, beschreibt Parkdirektor Ralf-Richard Kenter die Neuheit. Auf den Booten seien mechanische Pumpen installiert, quasi Wasserspritzen, mit denen man auf „Ziele im Bahnverlauf schießen kann, um Wasserspiele und optische Effekte auszulösen“, so Kenter. Die Bewegungsfreiheit der Wasserspritzen sei eingeschränkt, keinesfalls könne man sich gegenseitig beschießen.
Das Phantasialand hatte bei der Stadtverwaltung Brühl zusammen mit dem Bauantrag ein Gutachten eingereicht. Darin geht das Phantasialand nach Aussagen Kenters davon aus, dass maximal 1000 Besucher pro Stunde die neue Attraktion nutzen könnten.
Und genau das bereitet dem klagenden Anwohner Sorge. Er fürchtet, dass die Lärmbelästigung über dem zulässigen Grenzwert liegen wird. Unterstützt wird er bei der Klage von dem Brühler Verein „Bovivo“, der wiederum von einem renommierten Bonner Rechtsanwalt vertreten wird. „In dem Lärmgutachten werden unter anderem Autobahnlärm und die Geräuschkulisse der Freizeitparkbesucher gewissermaßen gleichgesetzt“, sagt Bovivo-Sprecher Dr. Michael Müller. Das sei jedoch nicht in Ordnung. „Das freudige Gejauchze im Phantasialand ist mit dem in einem Freibad zu vergleichen und keinesfalls mit dem monotonen Rauschen der Autobahn.“ Es sei eine Zumutung, das Schienensystem und den Boots-Bahnhof nur 20 Meter von den Grundstücksgrenzen entfernt zu errichten, so Müller, der ebenfalls eine deutliche Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzwerte erwartet. Erlaubt seien an Sonn- und Feiertagen 45 Dezibel, in Spitzen befürchtet er mehr als 50 Dezibel.
Die Stadt als Beklagte möchte sich gegenwärtig zu dem laufenden Verfahren nicht äußern, sagte Stadtsprecher Gerd Schiffer.
Sicher ist hingegen, dass die Klageerwiderung der Stadtverwaltung vor wenigen Tagen beim Gericht eingereicht wurde. „Sie enthält die Stellungnahme und die Bauakte. Dies müsse nun gesichtet und bewertet werden“, so Gerichtssprecher Uhlenberg.
Im Phantasiasland herrscht derweil „keine Aufregung“ angesichts der Klage. „Wir haben die Anwohner sehr früh eingebunden und sind offen daran gegangen, weil wir wissen, dass es sich um ein sensibles Thema handelt. Damit wollten wir zu einer Konfliktentschärfung beitragen“, so der Parkdirektor.