Hi,Das "Haupteingang" bezieht sich sicherlich nicht unmittelbar auf die drei Kassen sondern auch das angrenzende Areal.
Bebauungspläne sagen sicherlich ersteinmal nicht so viel aus. Das kann dann heißen das man abgegrenzte Areale sieht, denen verschiedene Bedingungen unterliegen, was man mit ihnen machen kann. In der Begründung kann man natürlich mehr ausführen, trotzdem denke ich nicht das einen dort mehr erwartet wie ein grobes Raster ala "Halle, 26.3m hoch, unregelmäßige Siluhette". Mehr ist für die Planungen und die Bürger letztlich auch gar nicht relevant. Außerdem legen Bebauungspläne im Prinzip nur ein Maximum fest - wenn ein Geländebereich als Sondernutzung "Freizeitpark mit 40m Bauhöhe" festgelegt ist, wird man nichts näher definieren müssen.
Fazit: Nett zu wissen, aber über die Planungen wird das vermutlich nicht viel aussagen. Außerdem können wir uns in den nächsten Tagen auf den üblichen Brei an Meinungen zu dem Vorhaben freuen.
Grüße,
Alex