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Foren-Name: Europa-Park
Beitrag Nr.: 1230
#0, Höhenbegrenzung 1.95 m
Geschrieben von SilverstarFreak am 07-Nov-03 um 12:07 Uhr
Hallo!

Ich war gestern mal wieder im Park und bei der Euromir wurde zum
ersten Mal meine Größe gemessen (ich bin etwa 1.98 m), ich hab mich
ein bisschen gebückt, und der EP Mitarbeiter hat mich dann trotzdem reingelassen.
Was ich mich aber nur gefragt habe, wozu dient diese Maximalgröße von 1.95 m? Ich kann es mir nur so erklären, dass größere Menschen eine längere Wirbelsäule haben, die Wirbelsäule bei größeren Menschen deshalb höheren Belastungen ausgesetzt ist und der EP so seine Gäste schützen will.
Ich habe GottseiDank keine Probleme mit der Wirbelsäule, aber mich würde es mal
gerne interessieren, warum es diese Maximalbegrenzung von 1.95 m gibt.


Danke für eure Antworten

SilverstarFreak


#1, RE: Höhenbegrenzung 1.95 m
Geschrieben von Tomsc am 07-Nov-03 um 12:43 Uhr

Letzte Bearbeitung am 07-Nov-03 um 12:45 Uhr ()
>Ich kann es mir nur so erklären, dass größere Menschen
>eine längere Wirbelsäule haben, die Wirbelsäule bei
>größeren Menschen deshalb höheren Belastungen ausgesetzt
>ist und der EP so seine Gäste schützen will.

Quatsch, 4,5G bleiben 4,5G, egal ob du 140cm oder 210cm groß bist.
Querbelastung durch die dadurch zu weit nach unten versetzte Herzlinie dürften auch nicht mehr herrausragen.

Mich hat bei meiner letzten Euro-Mir Fahrt sehr gewundert dass zwischen meinen Knien und der Trommel des Trommelliftes nur noch wenige Zentimeter Platz sind wenn sich die Gondeln drehen.
Wenn ich da nun mit ca. 193cm Größe schon knapp einem Kontakt entgehe, würde es mich nicht wunder wenn dort ein 205cm Riese unangenehm mit seinen Knien die Trommel streift

MfG TomSC
"Der wo Angst um seine Knie hat!"


#2, RE: Höhenbegrenzung 1.95 m
Geschrieben von BuzzDee am 07-Nov-03 um 13:18 Uhr

>Wenn ich da nun mit ca. 193cm Größe schon knapp einem Kontakt entgehe, würde es mich >nicht wunder wenn dort ein 205cm Riese unangenehm mit seinen Knien die Trommel streift

Des passt scho!

Ich wurde dieses Jahr auch das erste Mal aufgrund meiner Größe nicht auf EuroMir gelassen, die beiden Jahre davor bin ich problemlos mehrmals gefahren.

Aber ich hab mir auch schon öfters mal Gedanken gemacht, warum es bei Attraktionen ohne OTSRs diese Größenbescdhränkung gibt. Dass man irgedwo vorstößen könnte, kann ich mir nicht ganz vorstellen. Das Lichtraumprofil sollte doch eigentlich großzügig bemessen sein. An körperliche Belastungen habe ich dann auch gedacht. Und 4g sind nicht gleich 4g, die wirken nur bei einer bestimmten höhe über der Schiene. Wie viel die Schwankungen aber ausmachen, kann ich auch nicht einschätzen.


#3, Silverstar
Geschrieben von Robbysprinter am 07-Nov-03 um 13:39 Uhr

Hi,

bei Silverstar ist mir gestern auch aufgefallen, dass selbst beim Einstieg wo ja auch Größenmesser sind kleinere Personen als vorgeschrieben reingelassen wurden. Und nicht zu wenig weil das eine komplette Gruppe war. Das verstehe ich allerdings auch nicht warum das sein muß. Ich denke kleinere Personen (Kinder) können sich schon an den Haltebügeln verletzen wenn sie z.B. mit dem Gesicht dagegenschlagen.

Hat einer im EP auch schon mal Probleme wegen seines Körperbaus (recht füllig) gehabt. Besonders im Silverstar? Ich bin selbst kräftiger und passe immer gerade so rein. Manchmal muss der Haltebügel auch mit Gewalt im SiSta eingerastet werden. Danke an´s geduldige Personal.

Grüße aus Darmstadt

Robby


#4, RE: Höhenbegrenzung 1.95 m
Geschrieben von Real Coasterfreak am 07-Nov-03 um 13:42 Uhr

>Mich hat bei meiner letzten Euro-Mir Fahrt sehr gewundert dass zwischen meinen Knien
>und der Trommel des Trommelliftes nur noch wenige Zentimeter Platz sind wenn sich die
>Gondeln drehen.

Hm, ich achte mal heut abend drauf, aber bei mir hab ich in dem Fall keine Probleme, abwohl ich gleich groß bin. Was mich nur stört ist dieser Metallrahmen, an den meine Kniee stoßen. Besonders bei der Schlussbremse alles andere als Schmerzfrei.

Ich wurde übrigens auch schonmal gemessen, ich kann mir die Größenbeschränkung wirklich nur durch das Lichtraumprofil errklären. Schließlich muss das so groß sein, dass ein Passagier auch mit hochgestreckten Armen noch fahren kann, ohne irgendwo anzustoßen, und bei der Euro-Mir gibt es doch ein paar wenige Stellen, wo ich mir sowas bei sehr großen Menschen vorstellen könnte(wenn die dann auch noch einen langen Oberkörper und eher kurze Beine haben).


Keep on riding
Real Coasterfreak


#5, RE: Höhenbegrenzung 1.95 m
Geschrieben von Keng am 07-Nov-03 um 14:00 Uhr

>und bei der Euro-Mir gibt es doch ein paar wenige Stellen, wo ich mir sowas bei sehr
>großen Menschen vorstellen könnte(wenn die dann auch noch einen langen Oberkörper und
>eher kurze Beine haben).

Eben, Du sprichst es an! Eine Messung der Gesamtgröße eines Menschen ist völliger Humbug, es wäre, wenn es um das Lichtraumprofil ginge, ausschließlich die Sitzgröße entscheident. Nehmt mal mich als Beispiel: Ich bin ein sogenannter "Sitzriese". Sehr kurze Beine, großer Oberkörper. Also der Effekt: Wenn ich vom Sitz aufstehe, werde ich nicht wirklich viel größer

Die Proportion zwischen Ober- und Unterkörper kann verdammt unterschiedlich bei verschiedenen Menschen ausfallen, ich würde schätzen, das kann durchaus 30-40cm ausmachen, sodaß man aus der Aussage "ist kleiner 1,95" nicht die Aussage "paßt ins Lichtraumprofil" folgern könnte. Ich hatte mal nen Bekannten, der war 2,05m. Wenn wir nebeneinander gesessen haben, war er gleich groß wie ich. Nach den Berichten hier hätte er wohl manchmal nicht mitfahren dürfen, wohingegen ich mit 1,72m auf jeden Fall fahren dürfte, es aber bei der Größe während der sitzenden Fahrt keine Unterschiede gegeben hätte. Sollte es also tatsächlich wegen dem Lichtraumprofil sein (ich befürchte es fast), so ist diese Regelung schwachsinnig, vor allem bekomme ich ECHT dann Angst, wie knapp das Lichtraumprofil bemessen sein muß, um solche Regeln einzuführen...

Eine weitere Möglichkeit wäre noch, daß die Beine in den Wagen passen... aber auch diese Frage ist nicht durch das Messen der Gesamtgröße überhaupt beantwortbar.

Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont.


#6, RE: Höhenbegrenzung 1.95 m
Geschrieben von Tron am 07-Nov-03 um 14:35 Uhr

Je nach Beinlänge kommt es aber auch zu komplikationen beim Schließen der Bügel, ich habe schon sehr häufig gesehen, daß Leute mit längeren Beinen kaum noch unter den Bügel gepasst haben, weil die Knie angeschlagen sind

#7, RE: Höhenbegrenzung 1.95 m
Geschrieben von Keng am 07-Nov-03 um 14:43 Uhr

Letzte Bearbeitung am 07-Nov-03 um 14:48 Uhr ()
>Je nach Beinlänge kommt es aber auch zu komplikationen beim Schließen der Bügel, ich
>habe schon sehr häufig gesehen, daß Leute mit längeren Beinen kaum noch unter den Bügel
>gepasst haben, weil die Knie angeschlagen sind

Habe ich was anderes geschrieben? Das ist mir schon klar Aber die Gesamtgröße des Körpers ist dafür so irrelevant wie mein Wunsch nach Frieden auf Erden

...hm... okay... wäre ziemlich langweilig dann... das ist aber ein anderes Thema, und soll ein andermal diskutiert werden...

Es ist einzig und alleine die Beinlänge dafür verantwortlich. Und da diese nicht gemessen wird, ist alles andere völlig sinnfrei.

Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont.


#8, Es gibt nur eins, was abhilfe schafft...
Geschrieben von Bone am 07-Nov-03 um 14:45 Uhr

...Ein Testsitz, bei dem gleichzeitig die Sitzgröße gemessen wird.


Bone - Last VIP-Rider on Looping Star @ Bobbejaanland


#10, RE: Höhenbegrenzung 1.95 m
Geschrieben von Oliver am 07-Nov-03 um 18:42 Uhr

Mahlzeit Keng,

ich stimme Dir vollkommen zu. Ein Maß reicht nicht aus, ich habe lange Beine und einen 'kurzen' Oberkörper. Mit Schulterbügeln habe ich deshalb wenige Probleme.

Mir kam die Frage auf, wie die Höhenbegrenzungen bemessen sind. Oder genauer, mit oder ohne Schuhe.

Ein Beispiel:
In der MW durfte ich nicht die Maus fahren, weil ich zu groß war. Zwar überragte ich die Messlatte, aber in Wirklichkeit war ich 1cm kleiner als die angegebene Maximalhöhe. Tipp vom Op, ich sollte doch die Schuhe ausziehen, und siehe da, ich durfte mitfahren. Aber nur unter der Auflage, die Schuhe erst nach der Fahrt wieder anzuziehen.
Über Logik oder Unlogik darf gestritten werden!

Also ein Tipp an alle großen dieses Landes: Zieht die Schuhe aus!


In diesem Sinne
Oliver


#11, RE: Höhenbegrenzung 1.95 m
Geschrieben von BuzzDee am 09-Nov-03 um 13:17 Uhr

Ich halte auch eine pauschale Größenbegrenzung für etwas unsinnig, weil eben die Menschen unterschidelich proportioniert sind. Hinzu kommen unterschiedliche Gründe für die Beschränkungen: Schulterbügel, Lichtraum, enge Wagen=kein Platz für die Beine...
Bei OSTRs kommt es doch auch nur darauf an, wie hoch man sitzt. Bei einer Reportage über die TÜV-Abnahme von "Scream" im HP hat man kleine Kinder in die Sitze gesetzt, die dann versuchen sollten, heraus zu klettern. So wurde die untere erlaubte Höhengrenze festgelgt. Zur oberen Grenze hat ein Prüfer dann gesagt, die Bügel würden nur Menschen bis 1,95m ausreichend sichern. Aber wenn ich da nun einsteige, und den Bügel ausreichend zubekomme, warum sollte er mich dann nicht halten? Was mir dann eher etwas SOrgen amcht ist, dass ich nicht ganz aufrecht sitzen kann, sich die Belastungen also auf eine etwas gekrümmte Wirbelsäule auswirken. Könnte man nicht Höchenverstellbare Bügel bauen? Bestimmt, aber es gibt wohl zuwenig Große, die den (Kosten-)Aufwand rechtfertigen. Man hätte aber so die möglichkeit, auch kleinere (Insgesamt also mehr Leute) sicher zu transportieren. Eine technisch simplere Möglichkeit wäre einfach zwei unterschiedlichen Sitztypen im Zug bzw. in der Gondel oder was auch immer zu haben, wo die Bügel unterschiedlich hoch montiert wären. Die niedrigen wären dann z.B. so tief, dass man nur bis 1,80m rein darf, dafür würden auch sehr kleine noch reindürfen. Die anderen hätten eine Mindestgröße von 1,60m, dafür läge die obere Grenze bei weit über 2m.
Preoblem dabei wäre dann aber natürlich, das man nicht immer die volle Kapazität ausnutzen kann, wenn z.B. grad eine Kindergartengruppe auf einmal fahren will.
Naja, wie auch immer. Mal sehen, ob sich die Industrie über sowas Gedanken machen wird. Maurer Söhne hat sich bei den X-Seats wohl diesem Thema angenommen, aber bisher scheint die obere Grenze dort auch bei 2m zu liegen, weshalb ich offiziell auch nicht damit fahren dürfte. Andererseits kann ich auch verstehen, dass ich zu einer Minderheit gehöre. Wenn jetzt ein Hersteller tatsächlich etwas baut, wo Leute bis 2,15m fahren dürfen, würde ich sagen "Hey, Ihr habt meine Gebete erhört", während ein 2,20m-Mensch wieder beschweren könnte, dass mal Achterbahnen gebaut werden sollen, mit denen er auch fahren darf...

#9, 3te Möglichkeit
Geschrieben von MiMa am 07-Nov-03 um 14:53 Uhr

Ich bin schon bei manchen Kirmesbahnen mit dem Hinterkopf über der Kopfstütze gewesen und habe bei Bremsen die Stütze im Genick gehabt.
Die Kopfstütze sollte aber nicht (genauso wie beim Auto auch) das Genick treffen. Um Verletzung der Wirbelsäule zu vermeiden

Ich meine auch dass bei Euro-Mir die Stütze nicht allzu hoch ist, die Schläge auf den Hinterkopf dafür umso stärker.

Dass war mein erster Gedanke bei der Höhenbegrenzung, aber das mit dem Lichtraum hört sich auch plausibel an.

Hoffentlich nicht mehr alzuviel wachsende Grüsse

MiMa