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Foren-Name: Spaßbäder
Beitrag Nr.: 116
#0, Wirbelbruch auf Rutsche: Gericht weist Klage ab
Geschrieben von jwahl am 13-Mar-04 um 10:28 Uhr
Ein sehr schönes Urteil, dass in den USA sicher nicht so zustande gekommen wäre. Es lebe die Eigenverantwortung...
Jakob

Aus dem Merkur
Wirbelbruch im Hallenbad: Gericht weist Klage ab

Richterspruch zu Rutschunfall im "Wellenberg"
VON LUDWIG HUTTER Oberammergau - Sieben Mal ging es gut, beim achten Mal hatte der Badegast im Hallenbad "Wellenberg" auf der Rutsche schreckliches Pech: Er schlug unglücklich mit dem Kopf am Beckenboden auf und brach sich einen Nackenwirbel. Das Opfer, ein Mann aus Penzberg (Kreis Weilheim-Schongau), verklagte das Bad - hatte aber beim Landgericht München II damit keinen Erfolg.

Mit seinem Neffen hatte der Mann im Juli 2000 das Bade- und Freizeitzentrum in Oberammergau (Kreis Garmisch-Partenkirchen) besucht. In Vierfüßlerposition rutschte er die zwölf Meter hohe und 115 Meter lange Wasserrutsche hinab und brach sich den Wirbel. "Wellenberg"-Betriebsleiter Rainer Held kann sich an den Unfall noch gut erinnern: Erst einige Monate vorher sei die Rutsche vom TÜV abgenommen worden - ohne Mängel. Beim Unfall habe "die Rettungskette reibungslos funktioniert."

Das Opfer war damals mit einem Hubschrauber in die Unfallklinik Murnau geflogen worden. Querschnittsgelähmt, wie die Ärzte zunächst befürchteten, wurde der Mann nicht. Doch zieht er bis heute ein Bein nach. Daher klagte er gegen die Gemeinde, die das Bad betreibt, auf Zahlung einer monatlichen Rente im Falle unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit, auf Haftung für sämtliche sonstige Schäden sowie auf Schmerzensgeld.

Der Badegast argumentierte, die Beschilderung an der Rutsche sei nicht ausreichend gewesen. Außerdem warf er den Bademeistern vor, ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt zu haben, weil sie sein "Auf-dem-Bauch-Rutschen" geduldet hätten.

Beide Vorwürfe hatten vor dem Landgericht jedoch keinen Bestand. Denn die Richter stellten fest, dass die Beschilderung der Rutsche ausreichend gewesen sei. In einem Piktogramm werde genau erklärt, dass die Rutsche nur im Liegen mit Füßen und Blick nach vorne benutzt werden dürfe. Alle anderen Rutschpositionen seien "rot durchgestrichen", betonte das Gericht.

Auch die Bademeister vom "Wellenberg" nahm das Gericht aus der Schusslinie: Es könne von ihnen gerade in der Sommerzeit nicht verlangt werden, jeden Badegast ständig zu überwachen und alle Rutschpositionen zu überprüfen. Der Kläger hätte die Gefahren, die sich aus seiner Rutschposition ergaben, also "selber erkennen und abschätzen müssen", stellte das Gericht abschließend fest.

mm

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