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Foren-Name: Plauderecke
Beitrag Nr.: 9178
#0, Problem bei Ebay
Geschrieben von Blitz am 13-Aug-10 um 13:24 Uhr
Hi,

Bei mir hat heute jemand einen Artikel für 650 Euro mit dem Preisvorschlag erworben. Nun sagt er er hat das Geld nicht und kann auch nix zahlen.

Wie gehe ich nun weiter vor, Ebay Informieren klar. Bleibe ich auf den ganzen Gebühren (ca 35 Euro) sitzen? Ist er nicht Verpflichtet den Artikel zu kaufen?


Gruß,

Dennis


#1, RE: Problem bei Ebay
Geschrieben von airtime am 13-Aug-10 um 13:37 Uhr

Hallo,

1. Streitfall eröffnen und Käufer informieren, dass er bestätigen soll,
dass ihr euch einvernehmlich geeinigt habt, die Transaktion nicht durch-
zuführen.

2. Du erhältst dann die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Auf den Einstellgebühren
bleibst Du leider sitzen.

Ja er müsste eigentlich kaufen, aber glaubst Du wirklich, du siehst Geld
von ihm?! Und willst Du dafür zum Anwalt rennen?!

Gruß
Hans


#2, RE: Problem bei Ebay
Geschrieben von Blitz am 13-Aug-10 um 13:42 Uhr

>Hallo,
>
>1. Streitfall eröffnen und Käufer informieren, dass er bestätigen soll,
>dass ihr euch einvernehmlich geeinigt habt, die Transaktion nicht durch-
>zuführen.

Ok, habe ich gemacht.

>
>2. Du erhältst dann die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Auf den Einstellgebühren
>bleibst Du leider sitzen.
>

Ja, die besorg ich mir schon von ihm.

>Ja er müsste eigentlich kaufen, aber glaubst Du wirklich, du siehst Geld
>von ihm?! Und willst Du dafür zum Anwalt rennen?!


Nein das ist klar, von dem sehe ich die Kohle nicht.

>
>Gruß
>Hans


Danke!

Gruß,

Dennis


#3, RE: Problem bei Ebay
Geschrieben von BabyTeffan am 13-Aug-10 um 14:48 Uhr

>2. Du erhältst dann die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Auf den Einstellgebühren
>bleibst Du leider sitzen.

Die kriegt man nicht zurück, aber man kann den Artikel normalerweise kostenlos wiedereinstellen.


Gruß

Stefan

461 positive Bewertungen


#4, RE: Problem bei Ebay
Geschrieben von Coaster und Parks am 13-Aug-10 um 21:56 Uhr

>>2. Du erhältst dann die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Auf den Einstellgebühren
>>bleibst Du leider sitzen.
>
>Die kriegt man nicht zurück, aber man kann den Artikel normalerweise kostenlos
>wiedereinstellen.


Das stimmt so nicht. Man kann die Verkaufsprovision Gutgeschrieben bekommen und unter Umständen auch die Angebotsgebühr.

Als Beleg dafür habe ich folgenden Text von der ebay Homepage:

"Senden Sie Ihrem Käufer zunächst eine freundliche E-Mail. Wenn dies zu keinem Ergebnis führt, gehen Sie in den Bereich „Probleme klären“ und öffnen Sie dort einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels oder verwenden den automatischen Assistenten für nicht bezahlte Artikel, der den Fall für Sie öffnet und schließt.

Sollte das Problem weiter bestehen, erhalten Sie eine Gutschrift der Verkaufsprovision, wenn Sie den Fall schließen.

Sie können dann einem anderen Bieter ein Angebot an unterlegene Bieter unterbreiten oder den Artikel wiedereinstellen.

Wenn Sie den Artikel wiedereinstellen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Gutschrift der Angebotsgebühr."

Wenn also die richtige Form eingehalten wird, ist beides möglich.

Gruß
Frank


#5, RE: Problem bei Ebay
Geschrieben von BerndDasBrot am 14-Aug-10 um 23:54 Uhr

>Wenn Sie den Artikel wiedereinstellen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine
>Gutschrift der Angebotsgebühr."

Häh? Das ist doch genau das, was Stefan geschrieben hat?!


#6, RE: Problem bei Ebay
Geschrieben von BabyTeffan am 15-Aug-10 um 00:51 Uhr

Danke Christian, ich wollts nicht selbst schreiben .
Vermutlich bezieht er sich auf den Gesamtkontext bzw. das Posting vorher


Gruß

Stefan

gute Nacht!


#7, RE: Problem bei Ebay
Geschrieben von Coaster und Parks am 16-Aug-10 um 16:04 Uhr

>>Wenn Sie den Artikel wiedereinstellen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine
>>Gutschrift der Angebotsgebühr."

Hallo!

Meine Antwort bezog sich auf Posting Nr.: "3" und der Text den Du Zitierst, ist der den ich von der ebay Homepage Zitiert habe.

Gruß
Frank