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Foren-Name: Plauderecke
Beitrag Nr.: 7967
#0, David gegen Goliath 0137...
Geschrieben von tiltcoaster_a_D am 15-Jun-07 um 14:40 Uhr
...“Call-In-TV” darf nicht “sterben”

Mit einer 20.000 Euro-Klage will der Endemol-Ableger “Callactive” das kritische Internet-Forum mundtod machen - offenbar mit guten Chancen.

14. Juni 2007. Das klingt ziemlich verzweifelt, was Marc Döhler auf der Homepage seines privat betriebenen Internet-Forums schreibt: “Call-in-TV.de von Schließung bedroht.” Grund für diese Befürchtung ist eine Klage der Callactive GmbH mit einem Streitwert von rund 20.000 Euro. “Sollte Call-in-TV.de diese gerichtliche Auseinandersetzung verlieren, würde dies sicherlich das ‘Aus’ für Call-in-TV.de bedeuten, da es sich weder durch Werbung noch sonst irgendwie finanziert”, schreibt Döhler weiter und bittet per Spendenaufruf um finanzielle Unterstützung.
Die Endemol-Tochter Callactive glaubt Marc Döhler bei mehreren Verstößen gegen die von ihm selbst im Februar abgegebene Unterlassungserklärung ertappt zu haben. Er hatte seinerzeit zugesichert, dass er künftig nicht mehr die Behauptung verbreiten werde, dass in Sendungen wie “Money Express” (VIVA, Comedy Central) oder “Quiz Zone” (Nick) Scheinanrufe platziert werden, um Zuschauer zur Teilnahme an den kostenpflichtigen Gewinnspielen zu animieren. Döhler selbst hat sich nach eigenen Angaben an diese Zusicherung gehalten. Auch im Vorgespräch vor dem Interview für den blogmedienTV-Beitrag “Abzocke im Fernsehen” (29. April) wies er ausdrücklich darauf hin, dass er sich zu den Spielpraktiken von Callactive nicht äußern werde. Einträge in dem Forum von “Call-In-TV”, die sich mit diesem Thema beschäftigten, hat er nach eigenen Angaben sofort gelöscht.
Uneingeschränkte Haftung der Foren-Betreiber
Das Verfahren dürfte nach Einschätzung des Mediendienstes DWDL damit erneut auf die Frage hinauslaufen, inwieweit Betreiber von Internetseiten für Forenbeiträge, Kommentare und sonstige Meinungsäußerungen Dritter haftbar zu machen sind. Und da sieht es für Marc Döhler gar nicht gut aus, weil deutsche Richter offenbar den Webseitenbetreibern eine Art Rundumhaftung auferlegen, wie beispielsweise aus einem Urteil des Hamburger Landgerichts vom 27. April hervorgeht. Zusammengefasst stellen die Richter darin fest, dass Foren-Betreiber uneingeschränkt für Einträge Dritter haften, und zwar unabhängig davon, ob sie diese kennen oder nicht.
Sollte dieses Prinzip von den Richtern auch im Rechtsstreit zwischen Callactive und Call-In-TV weiterverfolgt werden, wäre das ein erneut herber Schlag für die Meinungsfreiheit im Internet. Es ist kaum nachzuvollziehen, dass im Netz verboten sein soll, was in allen anderen Mediensparten geradezu gefordert wird: Vielfältige Meinungsäußerungen. Wenn sich Forenmitglieder- oder Kommentarschreiber von Abzocksendungen übertölpelt fühlen, müssen sie das auch öffentlich äußern dürfen. Wenn das nicht mehr möglich ist, sollten Foren und Kommentarfunktionen besser ganz abgeschaltet werden. Schon allein das ist ein gewichtiger Grund dafür, das Call-In-TV nicht “sterben” darf.

Quelle: www.blogmedien.de

Man sollte diesen Sendungen endlich mal Auflagen abverlangen und diese Grauzone mal anstaendig ausleuchten !

gruss Micha