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Foren-Name: Plauderecke
Beitrag Nr.: 6744
#0, Verkehrsrechtlichefrage
Geschrieben von ALeXX am 01-Sep-05 um 17:42 Uhr
Ich halt mich mal kurz und knapp:

Wird eine Probezeitverlängerung schriftlich mitgeteilt oder geschieht eine Verlängerung der Probezeit automatisch?


#1, RE: Verkehrsrechtlichefrage
Geschrieben von nausea 73 am 01-Sep-05 um 18:25 Uhr

ist denn was passiert?

sorry, ich konnts nicht lassen.

Du erfährst jedenfalls nicht automatisch, ob Du Punkte bekommst, das weiß ich aus Erfahrung.
Von daher halte ich es für möglich, daß das automatisch geschieht,
weiß ich aber nicht genau.

wie wärs mit einer Anfrage in Flensburg?

hast Du Punkte: hast Du Pech

und selbst wenn:
Kopf hoch, geht vorbei- das auch aus Erfahrung

Grüße,
WernerBy the way, I admire your pictures very much


#2, RE: Verkehrsrechtlichefrage
Geschrieben von HansaKäptn am 01-Sep-05 um 18:29 Uhr

Genausowenig, wie du am Ende der Probezeit benachrichtigt wirst, bekommst du bei Verlängerung Post. Wobei du wegen des Delikts, das der Auslöser dafür ist, ja ohnehin Post von der Führerscheinstelle mit Aufforderung zum Aufbauseminar etc. bekommen wirst.

#3, RE: Verkehrsrechtlichefrage
Geschrieben von ALeXX am 01-Sep-05 um 19:04 Uhr

Letzte Bearbeitung am 01-Sep-05 um 19:08 Uhr ()

hmmm die Sache ist nicht ganz so klar..

März 2003 - Erteilung der Fahrerlaubnis
Nov 2003 - Innerorts mit + 37km/h angehalten. (Strafe gezahlt aber nie ein eine Anordnung zum Aufbauseminar oder Probezeitverlängerung erhalten)
März 2005 - Normal wäre hier die Probezeit beendet
August 2005 - Auf der Autobahn geblitz mit weniger als 4/10 Sicherheitsabstand (Bei weniger als 130 km/h)

Nun ist die Frage ob ich momentan noch in der Probezeit bin, oder schon seit dem März 2005 aus dieser raus bin.


#4, RE: Verkehrsrechtlichefrage
Geschrieben von flightsurf am 01-Sep-05 um 19:08 Uhr


Also theorethisch hättest Du mit +37 km/h innerorts den Lappen weg + 3Punkte und Außerorts 3Punkte.

Komisch nur, dass Dir keiner Auskunft gegeben hat.


Du könntest Direkt im Zentralregister nachfragen, oder es bei Deiner Sachbearbeiterin (wegen
dem Sicherheitsabstand) versuchen. Die haben Zugriff auf Deine Akte. Ist jedoch deshalb riskant, da vielleicht da jemand auf das vergessene Aufbauseminar aufmerksam wird??!!

Ist schwer zu sagen.
Eigentlich hättest Du nach dem +37km/h Foto ein Aufbauseminar machen müssen!

------------------------
http://www.Coaster-Online.com
http://www.RCT-Online.com


#5, RE: Verkehrsrechtlichefrage
Geschrieben von Kaffe am 01-Sep-05 um 21:56 Uhr

Außzug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog:

31-40 km/h innerorts: 100,00 €, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
31-40 km/h außerorts: 75,00 €, 3 Punkte, kein Fahrverbot

Abstand bei mehr als 130 km/h:
- 4/10 des halben Tachos: 75,00 €, 3 Punkte

Nur mal so als Info. Ich denke aber schon, dass man benachrichtigt wird, wenn sich die Probezeit verlängert.


#6, RE: Verkehrsrechtlichefrage
Geschrieben von Neptun am 02-Sep-05 um 05:13 Uhr


>Nov 2003 - Innerorts mit + 37km/h angehalten.

Dadrauf bist Du sicherlich noch stolze Grüße,


#7, Einspruch, euer Ehren!
Geschrieben von The Knowledge am 02-Sep-05 um 10:40 Uhr

XX eigentlich als ziemlich besonnenen Fahrer kennende Grüße,

Tim
... wählt richtig!


#8, RE: Verkehrsrechtlichefrage
Geschrieben von ALeXX am 02-Sep-05 um 13:55 Uhr

Letzte Bearbeitung am 02-Sep-05 um 14:06 Uhr ()

Stolz? Nein weniger, nur gibt es in der ländlichen Region rund um Dorsten und Kirchhellen Landstraßen, die oft schwer als innerorts zu erkennen sind.

Genau das war dort auch mein Problem. Ich war recht geschockt als man mich darauf aufmerksam gemacht hatte das ich mich noch innerorts befinde.

Ps. hab gerade noch mal die Unterlagen gewälzt.. Aufm Tacho hatte ich damals doch "nur" 26km/h zu viel drauf. Hatte das irgendwie höher in Erinnerung *g*.


#9, RE: Verkehrsrechtlichefrage
Geschrieben von powerwasi am 05-Sep-05 um 09:55 Uhr

Moin!
Und was war auf der Autobahn?
Zu dicht auffahren ist auch kein Kavaliersdelikt!
Deine Fahrschulzeit ist doch noch gar nicht lange her?!
Solltest mal nachdenken bevor Du Dich hinter das Lenkrad setzt, denn Du bist nicht allein auf der Straße!

Gruß Andy

P.S. Ist nicht böse gemeint!


#10, RE: Verkehrsrechtlichefrage
Geschrieben von Log_o_Coaster am 05-Sep-05 um 11:12 Uhr

>Solltest mal nachdenken bevor Du Dich hinter das Lenkrad setzt, denn Du bist nicht allein auf der Straße!

Sonst hätte Er auch nicht zu dicht auffahren können


#11, RE: Verkehrsrechtlichefrage
Geschrieben von powerwasi am 05-Sep-05 um 11:16 Uhr


>Sonst hätte Er auch nicht zu dicht auffahren können


Richtisch!


#12, RE: Verkehrsrechtlichefrage
Geschrieben von ALeXX am 05-Sep-05 um 20:36 Uhr

Letzte Bearbeitung am 05-Sep-05 um 20:38 Uhr ()
>Moin!
>Und was war auf der Autobahn?
>Zu dicht auffahren ist auch kein Kavaliersdelikt!

Nein das stimmt, das habe ich auch an keiner Stelle behauptet *g*. Aber ist ein vorgeschriebener Sicherheitsabstand von 55 Metern bei 110 km/h höchst selten auf Deutschen Autobahnen anzutreffen und in manchen Verkehrssituationen gar nicht umzusetzen.

Von daher denke ich, daß jeder Autofahrer der öfters auf der Autobahn unterwegs ist meine Situation nachvollziehen kann und weiß das man sich bei 18 Metern Abstand gerade einmal im Rückspiegel bemerkbar macht.

>Deine Fahrschulzeit ist doch noch gar nicht lange her?!
>Solltest mal nachdenken bevor Du Dich hinter das Lenkrad setzt, denn Du bist nicht
>allein auf der Straße!

Großartig ... *schmunzel*


#13, RE: Verkehrsrechtlichefrage
Geschrieben von vekoma fan am 06-Sep-05 um 15:00 Uhr

Ich weiss nur von nem guten Freund der das selbe Problem wie du hatte, das die Benachrichting oder Auffordernung zur Nachprüfung oder wie das auch immer heisst erst ein gutes halbes Jahr später kam.