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Foren-Name: Plauderecke
Beitrag Nr.: 6600
#0, Klage gegen Forum
Geschrieben von Salto am 16-Jun-05 um 16:30 Uhr
Moin.
Sollte dieses Beispiel Schule machen, wird es sicherlich noch manches verdutzte Gesicht geben (was ich allerings nicht wirklich glaube).
Da ich kein Jurist bin vermag ich natürlich überhaupt nicht beurteilen, auf welch tönernen Füßen eine solche Abmahnung steht, amüsant ist es allemal. Wie heißt es allerdings: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.

Grüße,
Olli


#1, RE: Klage gegen Forum
Geschrieben von Onkel Juergen am 16-Jun-05 um 16:50 Uhr

Das zeigt doch eindeutig wieder, wieviele kranke Hirne es gibt. Auf so eine bescheuerte und asoziale Idee kann auch nur ein Raffgieriges Popoloch kommen!
(Vorsorglich distanziere ich mich von meiner oben gemachten Aussage und stelle diese als Satire hin... Man weiss ja nie...)

Euer Jürgen

http://www.parkscout.de


#2, RE: Abmahnung gegen Forum
Geschrieben von Alex am 16-Jun-05 um 17:05 Uhr

Hi,

Natürlich verfolge ich da die News, weil die Abmahnung auch zum Beispiel den Weg in die Heise-Nachrichten geschafft hat. Der Fall wäre durchaus wichtig, weil er bei einem für den Kläger positivem Ausgang die Netzlandschaft erheblich verändern würde...

...aber eigentlich ist das völliger Kappes. Die Chance das das zu einer Klage wird, ist äußerst gering, weil schon der Ansatz völlig verdreht ist. Zusätzlich gibts laut Recherche eines Heiseforums-Teilnehmers Zusammenhänge, etwa zwischen dem Registrieren des Users und des Anmeldedatums der Marke - überprüft hab ich das natürlich nicht, aber es lässt die Zweifel über die Stichhaltigkeit der Abmahnung noch weiter steigern.

Sowieso handelt es sich bislang nur um eine Abmahnung. Sprich Person A sagt seinem Anwalt, der soll Person B etwas verbieten und dem die Rechnung dafür schicken. Ob das ganze Sinn hat, ist im Prinzip völlig nebensächlich für die Betrachtung: Der Anwalt formuliert einfach erstmal seine Meinung und legt die Rechnung dabei - denn direkt zum Gericht gehen und Klagen kann er nicht (denn die würden ihm eine Standpauke verpassen, wieso er nicht erst seinen Standpunkt via Abmahnung deutlich gemacht hat und direkt die Gerichte nervt). Im Prinzip also recht harmlos, außer das man so Personen ohne juristische Erfahrung erstmal ziemlich schocken kann.

Sehr lustig in dem Zusammenhang übrigens die Antwort des Anwalts von B, der ganz gut betont hat wo der Richterhammer hängt.

In einem globalerem Kontext ist das ganze wieder ein Beispiel dafür, dass die Abmahnpraxis derzeit von einigen Anwälten missbraucht wird. Völlig überhöhte Kostenforderungen für teilweise schwachsinnige Abmahnungen können massenhaft verschickt werden, ohne das die Anwaltskammer da etwas sagt - offenbar ist man mit dem Dukatenesel selber ganz zufrieden und nimmt die Rufschädigung da gern in Kauf. Was fehlt ist ein deutlicher Druck der Politik diese Praxis zu zerstören. Ein Beispiel wäre, die erste Abmahnung kostenfrei zu gestalten oder die Kosten in der Höhe stark zu beschränken.

Grüße,
Alex


#3, RE: Abmahnung gegen Forum
Geschrieben von stilbruch am 16-Jun-05 um 18:02 Uhr

Gute Anwaltsantwort, erinnert mich an das Teil von Vekoma was auch in Geiselwind oder im Prater steht.

Wie handhabt ihr das eigendlich auf FZPW, wenn man sich zb. als unbeteilgte Person einen Nick geben möchte wie Vekoma, Phantasialand, Rastiland oder ähnlich.
(Ok, keiner würde sich freiwillig Vekoma nennen, außer Schägern)
Unterbindet ihr so etwas ? Oder was wäre mit Nick´s wie Adidas , Aldi, Puma, ect.

Gruß Dirk

"auf Terrasse nur Kännchen"


#4, RE: Abmahnung gegen Forum
Geschrieben von maggi am 16-Jun-05 um 18:04 Uhr

Hi,

>...
>Unterbindet ihr so etwas ? Oder was wäre mit Nick´s wie Adidas , Aldi, Puma, ect.

Ich vermute nein. *aufmeinennickschau*

Grüße,
Marco.

pfoad-aasopih (c) maaahzel & maggi


#5, RE: Abmahnung gegen Forum
Geschrieben von stilbruch am 16-Jun-05 um 18:10 Uhr

Letzte Bearbeitung am 16-Jun-05 um 18:13 Uhr ()
Hmm, stimmt,
gleich mal in Wiesbaden bei ALEX anrufen und auf Badmin hetzen

Gruß Dirk

"auf Terrasse nur Kännchen"


#6, Gültige Usernamen
Geschrieben von Alex am 16-Jun-05 um 18:32 Uhr

Hi,

Unsere Politik geht dahin, dass wenn wir eine zuverlässige Quelle sein wollen, wir die User nicht über die Urheber verwirren dürfen. Daraus folgend halten wir alles was der Branche nahe steht und Verwechslungsgefahr darstellt ("Maurer Söhne", "Vekoma", "Phantasialand", "Werner Stengel", "VDFU", "Mack" usw) frei. Bedeutet also in der Praxis: Wenn ein Helmut Schreiber etwas schreibt, hat er es auch geschrieben. Irrtümer sind natürlich möglich oder wenn wir etwas übersehen, aber da wird dann im Zweifelsfall nachgeholfen.

Markenzeichen sind natürlich lalla. Ebenso wie bei dem oben genannten Fall spielt Adidas im Freizeitparksektor keine Rolle und ist damit irrelevant (was der Anwalt bei der Abmahnung anders sieht, aber da das ich und so ziemlich der Rest der Welt das für Unsinn halten, kann einem der Anwalt egal sein). Außer das Marken nur für bestimmte Bereiche reserviert werden ist es außerdem ständige Rechtsprechung, dass Foreninhaber erst bei Kenntnis eines Problems dafür möglicherweise mit Haftbar gemacht werden können - usw.

Grüße,
Alex


#7, RE: Klage gegen Forum
Geschrieben von Georges am 16-Jun-05 um 20:56 Uhr


ein user nennt sich nach einer Marke. Wer wird abgemahnt? Das Forum. Hä?
Warum mahnt er nicht den ISP ab, oder die Routerhersteller (Cisco) oder einfach mal DENIC weils ein ".de" ist. Er könnte auch das komplette Internet abmahnen oder die Welt, die Galxie, das Universum...

Aber auf die Idee zu kommen den USER abzumahnen, darauf kommt der Idiot nicht. Weil da ist wohl kein Geld zu holen. Armes Deutschland.

Das Abmahngesetz sollte wie folgt geändert werden: Wenn eine Abmahnung als illegal erklärt wird, dann muss der Abmahnende alle entstandendn Kosten tragen und dem Unschuldigen die verlangte Abmahngebür komplett auszahlen. Dies automatisch ohne dass jemand eine Schadensersatzklage machen muss.

Georges


#8, RE: Klage gegen Forum
Geschrieben von airtime am 16-Jun-05 um 21:17 Uhr

Letzte Bearbeitung am 16-Jun-05 um 21:18 Uhr ()
Hallo,

sehe ich ähnlich.
Mir geht diese Abmahnschei.... langsam gehörig
auf den Zünder.

Bin mal gespannt, wann man dort endlich mal ein Riegel
vorgeschoben wird und ein Richter ein vernichtendes Urteil fällt.

Raubkopien von Filmen, Software etc. ist ja noch o.k., aber Lyrics
die bereits in einer Bravo veröffentlicht wurden auf einer Fan-Page
oder Nicknames in Foren - da hört der Spass langsam auf!

Gruß
Hans


#9, Deutsches Teledienstgesetz
Geschrieben von Keng am 19-Jun-05 um 12:54 Uhr

Du wirst lachen, der ISP wäre als nächster dran nach deutschem Recht. Das ganze verhält sich etwa wie folgt:

Foren sind Dienste im Sinne des Teledienstgesetzes. Jedes kleine "Hallo Deine Seite ist toll"-Forum/Gästebuch übrigens auch, allerdings werden nach Frequentierung dann Abstufungen in der Härte gemacht, wie stark die Pflichten des Forenbetreibers sind. Es ist quasi so, daß der Forenbetreiber so etwas wie eine Art Verkehrssicherungspflicht bei Freizeitparks hat, er kann nicht einfach sagen "Hier ist das Forum, Benutzung auf eigene Gefahr, und mit dem Rest laßt mir die Ruhe". Letztendlich gelten hier fast gleiche Gesetze wie für andere Medien: Wenn in einer Zeitung (ein Forum zählt als redaktioneller Mediendienst) ein Artikel steht, der einen Gesetzesverstoß enthält, so ist der Herausgeber haftbar (Daher immer das "V.i.S.d.P"="Verantwortlich im Sinne des Presserechts") im Impressum einer Publikation. Und die Parallelen hören hier noch nicht auf: Wie in zweiter Instanz bei der Publikation der Verlag dran ist, ist bei Foren der Provider der nächste, der tatsächlich ebenfalls für die auf seinen Servern betriebenen Aktivitäten verantwortlich ist.

Allgemein gilt aber natürlich, daß erst nach Kenntniserlangung Betreiber oder Provider haftbar sind bezüglich Gesetzesverstößen. Der Hintergrund ist einfach: Der Betreiber bietet eine öffentliche Plattform, in der im schlimmsten (und häufigsten ) Fall anonym Veröffentlichungen eingestellt werden können, genauso, wie eine Publikation den Namen des Autoren eines Artikels für sich behalten kann. Maßnahmen gegen den Gesetzesverstoß sind also regelmäßig gar nicht machbar, weil der Urheber des Verstoßes gar nicht greifbar ist. Also kommt in nächster logischer Konsequenz der Betreiber dran, den man einfach mal kurz anmailen kann, der natürlich als Betreiber die Möglichkeit hat, so etwas zu unterbinden (löschen). Macht der Betreiber das nicht, kann man gegen ihn klagen, oder sich eben an die nächst höhere Löschinstanz (Provider) wenden, der im Zweifelsfalle verpflichtet ist, die komplette Seite abzuschalten.

In der Tat hört sich das erst einmal merkwürdig an "Warum wendet man sich nicht an den, der es verbockt hat?", aber solange die Rechtsprechung da auf realistischem Boden bleibt (und das tut sie), und nicht Forenbetreibern ein 24/7-Lektoratsteam aufbefiehlt, finde ich diese Rechtsprechung sogar sehr gut und bedeutet in meinen Augen sogar eine Qualitätssicherung der angebotenen Inhalte, weil jemand "greifbares" dafür verantwortlich ist. Ein Fakt, den viele "Ich mach auch mal ein Forum"-Betreiber ab und an schmerzlich zu spüren bekommen, wenn die Flames anfangen zu brodeln...

ARD - Bei uns sitzen Sie in der ersten Reihe


#10, RE: Deutsches Teledienstgesetz
Geschrieben von airtime am 19-Jun-05 um 14:50 Uhr

Hallo,

das bedeutet also, solange nichte eine grundlegende neue Rechtsprechung
erfolgt, könnten diese erfolglosen,kleinen u. schmierigen Winkeladvokaten, im Prinzip
selber einen anonymen Nick einer Bekannten Firma in einem Forum anmelden
und wenn es die Forenbetreiber nicht schnell genug merken - und löschen,
erhalten sie eine freundliche Abmahnung mit Rechnung!

Ich bin begeistert!

Gruß
Hans


#11, RE: Deutsches Teledienstgesetz
Geschrieben von Keng am 19-Jun-05 um 14:56 Uhr

Du hast aber schon die Antwort von dem Anwalt gelesen und verstanden? Ich verstehe nicht, welche "neue" Rechtsprechung Du willst.

Klar kann ein Anwalt immer Abmahnungen schreiben, so viel und so oft er will. Nur kann ihn das neben Zeit und Geld auch seine Zulassung kosten. Im Falle eines Mißbrauchs seines Internetanschlusses zum Begehen einer Straftat kann das auch mit entsprechenden Strafen belegt werden.

ARD - Bei uns sitzen Sie in der ersten Reihe


#13, RE: Deutsches Teledienstgesetz
Geschrieben von airtime am 19-Jun-05 um 15:28 Uhr

Hallo Alex,


selbstverständlich habe ich die Antwort gelesen.
Aber ich möchte nicht wissen, wieviele trotzdem zahlen!

Und viele Anwälte sind auch im Internetrecht noch nicht
so bewandert, dass sie einen derart adäquaten Konter
formulieren können.

Mich nervt grundsätzlich die Möglichkeit der Abmahnungen!

Gruß
Hans


#14, RE: Deutsches Teledienstgesetz
Geschrieben von Keng am 19-Jun-05 um 15:35 Uhr

>selbstverständlich habe ich die Antwort gelesen.

Okay, dann deutlich: Ich habe noch das Wort "verstanden" erwähnt.

>Mich nervt grundsätzlich die Möglichkeit der Abmahnungen!

Ich kann auch jeden wegen allem möglichen Kram anzeigen. Nur riskiere ich, wie der abmahnende Anwalt, neben Zeit auch Geld und Strafen bei Mißbrauch.

ARD - Bei uns sitzen Sie in der ersten Reihe


#15, RE: Deutsches Teledienstgesetz
Geschrieben von airtime am 19-Jun-05 um 16:47 Uhr

Hallo,

ja - ich habe die Antwort auch verstanden.


Aber wenn ich abgemahnt werde und zu einem Anwalt gehe,
muss ich erstmal in Vorkasse treten. Wenn mein Anwalt
gut ist und mir zu meinem Recht verhilft, muss ich sehen, dass ich das Geld von der Gegenpartei zurück erhalte. Und das nur weil so ein Ars... mich einfachso abmahnen
kann.

Und da ich gerade nebenberuflich einen gewerblichen Internethandel aufstelle,
kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, dass man nur wegen diesen Abmahn-
arschl.. stundenlang alle möglichen Rechts-Foren etc. durchlesen muss, um auch
wirklich die absolut 100%ig wasserdichte Angebotsseite zu haben. Der kleinste
Fehler in den AGBs, Widerrufrecht oder Impressum und du läufst Gefahr Post
zu erhalten.
Vielleicht verstehst du mich jetzt etwas besser?!

Keng - du hast wie immer das letzt Wort!

Gruß
Hans


#12, RE: Deutsches Teledienstgesetz
Geschrieben von Alex am 19-Jun-05 um 15:06 Uhr

Hi,

Ohne vorherige Meldung des Problems an den Betreiber ist ja niemand haftbar. Streiten kann man über den Weg (Reicht E-Mail oder muss Fax/Brief/Tel sein?) und die genaue zeitliche Tolleranzzone, aber einfach so geht es nicht - und genau deswegen ist die Abmahnung totaler Bullshit. Im konkreten Fall wird halt auch zurückgeschossen, aber im Prinzip kann man den Schrieb auch in Ablage S (Schredder) schieben ohne mehr zu befürchten.

Den Sonderfall das der Rechtsbruch vom Anwalt oder Mandant selber ausgelöst worden ist, ist natürlich für denjenigen "gefährlich" weil man eigentlich immer Spuren hinterlässt - und damit ist nichtmal unbedingt die IP gemeint sondern auch zum Beispiel das Benutzerverhalten insgesammt. Im Heiseforum hörte man da auch was von...

Grüße,
aLEX


#16, LG Düsseldorf: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes
Geschrieben von Philmo1 am 09-Mai-06 um 15:18 Uhr

Heute bei Heise:

LG Düsseldorf: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes

Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 25. Januar 2006 (Az. 12 O 546/05) haftet ein Forenbetreiber erst ab Kenntniserlangung für fremde rechtswidrige Inhalte. Er ist jedoch verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass zukünftige rechtswidrige Postings zu diesem Thema nicht mehr auftauchen.

Gegenstand des Streits waren beleidigende Äußerungen in Beiträgen auf dem Internetangebot des Forenbetreibers. Er wurde daraufhin per E-Mail vom Kläger aufgefordert, die betreffenden Inhalte zu löschen. Auch nach dieser Aufforderung erschienen in dem Forum jedoch weitere Beleidigungen der gleichen Person. Vor Gericht konnte der Betreiber nicht nachweisen, dass er die Beiträge unverzüglich gelöscht hatte.

Das LG Düsseldorf weist in seiner Entscheidung darauf hin, dass den Betreiber eine Überwachungspflicht insbesondere dann trifft, wenn es in der Vergangenheit bereits gleichartige Rechtsverletzungen gegeben habe. Dem Forenbetreiber obliege die Verpflichtung, nach Kenntnisnahme von rechtswidrigen Postings weitere Rechtsverletzungen dieser Art so weit wie möglich zu verhindern. Wie genau diese Maßnahmen aussehen sollen, ließ das Gericht aber offen. Nicht ausreichend sei jedenfalls eine von dem Betreiber vorgenommene Sperrung von IP-Adressen. Diese technische Schutzmaßnahme sei, insbesondere in Foren ohne Registrierung, von den Nutzern des Internetforums leicht zu umgehen.

Eine proaktive Überwachungspflicht der geposteten Inhalte durch Vorabkontrollen, wie sie das LG Hamburg in dem "Heise-Foren-Urteil" für notwendig befunden hat, lehnt das LG Düsseldorf dagegen offenbar ab. Zwar sei der Betreiber insbesondere nach mehreren beleidigenden Postings in dem Forum verpflichtet, das Forum zu überwachen. Diese Verpflichtung beschränke sich aber darauf, "nach Kenntnisnahme die dort veröffentlichten beleidigenden Inhalte unverzüglich zu löschen".

Diese Frage hatte das LG Hamburg im Urteil gegen Heise anders beurteilt. Hier hatte der Verlag das streitige Posting innerhalb von kürzester Zeit nach Kenntnis gelöscht, und es war auch nicht zu weiteren gleichartigen Aufrufen gekommen. Dennoch sahen die Richter den Forenbetreiber bereits schon ohne Kenntnis von rechtswidrigen Postings in der Haftung, wenn er nur damit rechnen musste, dass Nutzer "über die Stränge schlagen".
(Sabine Seibert) / (hob/c't)

Alle Rechte bei c't / heise.de, 2006


Philmo1


#17, RE: LG Düsseldorf: Forenhaftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes
Geschrieben von stilbruch am 09-Mai-06 um 16:39 Uhr

na also, mit so einem Urteil oder einer Zielrichtung kann man doch leben, ist zwar auch nicht einfach, aber doch abwickelbar.

schweissabwischende Grüße

Dirk

"auf Terrasse nur Kännchen"