Die Winterpause ist wirklich langweilig und man muß sich jeden Tag auf´s neue fragen wie man die Zeit bis März totschlagen kann. Warum nicht mal nen Kaufvertrag eines gerade 2 Monate alten Wagens rückgängig machen der diverse Mängel seit der Auslieferung an sich hat die vom Händler nicht behoben werden können.Das ganze ist eigentlich gar nicht so Witzig und deswegen wollte ich hier mal an die Autofahrer unter euch herantreten und erfragen wer schon mal einen KFZ Kaufvertrag gewandelt hat.
Wie lange kann sich sowas hinziehen und und und...
Ein Rechtsanwalt ist von meiner Seite natürlich schon konsultiert worden, kann aber zum Ausgang solch eines Prozesses keine Prognose abgeben da der Übergang von erträglichen Mängeln bis zu unerträglichen Mängeln sehr fließend ist.
Über ernstgemeinte Ratschläge und Tip´s bin ich natürlich sehr dankbar.
Allgemein kann ich von Berufswegen her schonmal auf die BGB-Paragraphen 434 (Sachmangel), §437 (Rechte des Käufers bei Mängeln), §439 (Nacherfüllung) sowie §440 (Rücktritt) verweisen. Auch sehr interessant ist §476, welcher allerdings auf Deinen Fall nicht zutreffen wird.Prinzipiell ist es so: Sollte an einer Ware (also auch an einem Auto) ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auftreten und dieser zweimalig vergebens nachgebessert werden, dann hast Du prinzipiell ein Recht auf Wandlung des Kaufvertrages.
Sollte es sich um einen Gebrauchtwagen handeln, gelten hier dann schon wieder andere Gesetze (mit denen ich mich wiederum nicht beruflich befasse) - und das Dumme ist, daß der Vertragspartner (also der KFZ-Händler) diese Gesetze bis ins Letzte ausdehnen kann, wenn er will.
Aber der Gang zum Anwalt war schon ein sehr guter Schritt, damit stehen die Karten schon um einiges Besser.
(Natürlich übernehme ich für diese kostenlose Rechtsauskunft keinerlei Haftung, bin schließlich kein Jurist *g*)
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Tobi - Ich fahr alles, auch wennet en Fahrstuhl is.
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