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URL: https://Freizeitparkweb.de/cgi-bin/dcf/dcboard.cgi
Foren-Name: Plauderecke
Beitrag Nr.: 5756
#0, Hier klicken . . .
Geschrieben von WP am 13-Jun-04 um 18:38 Uhr
Letzte Bearbeitung am 13-Jun-04 um 19:25 Uhr ()
Letzte Bearbeitung am 13-Jun-04 um 18:42 Uhr ()
... und reinschauen!


Hi Leute,

aller Anfang ist Frontpage (zumindest für mich).

Also, ich bitte euch mal reinzuklicken und mir eure Meinung, Kritik, Tipps, etc mitzuteilen.

Da ich noch nicht viel Erfahrung mit dem Medium Hompage habe, bitte ich euch alle Dastellungs(Browser)fehler, inhaltliche Fehler oder Rechtschreibfehler (dürft ihr diesmal nicht behalten) mir zu mailen.

Schwarze Menuepunkte sind noch nicht verlinkt (wird bis Ende der Woche erledigt sein).

Danke für eure Mühe und viel Spass bei

http://members.chello.at/wpayer/

Gruß
Wolfgang

Edit: Kann mir bitte jemand sagen wie man zu einem Zähler (Besucher der Seite) kommt und diesen einbaut?



#1, RE: Hier klicken . . .
Geschrieben von GIZMO am 13-Jun-04 um 20:03 Uhr

Hi.
Einen guten Besucherzähler findest du bei http://www.stats4free.de/ .
Ich benutze ihn selber auf meiner HP und bin damit zufrieden.
Oder du schaust mal bei "Kostenlos.de" rein da gibt es einige mehr.

Gruß Willi


#2, RE: Hier klicken . . .
Geschrieben von efteling fan am 13-Jun-04 um 20:20 Uhr

Einen Counter den ich sehr empfehlen kann ist der Flashcounter von www.webmasterpro.de.
Ich komme mit dem Counter super klar und bin sehr zufrieden. Es gibt viele verschiedene Styles und eine komplette Statistik
http://fc.webmasterpro.de/

www.efteling-guide.de Jetzt mit Extra großem Update!!


#3, Rechtliches?
Geschrieben von WP am 15-Jun-04 um 14:07 Uhr

Frange an alle Rechtsexperten!

Ich lese in irgendeinem Buch etwas das mir gefällt und schreibe ein paar Zeilen davon (oder eine Kurzgeschichte aus diesem Buch) auf meine Homepage, gebe genau die Quelle (Autor, Buchttitel. Verlag) an. Ist das erlaubt, bez. wie ist da die Rechtslage?

Gruß
Wolfgang


#4, RE: Rechtliches?
Geschrieben von koi am 15-Jun-04 um 16:16 Uhr

Allgemein gilt natürlich: das hängt davon ab, wie es der Verlag handhabt, aaaber:
In der regel steht in jedem Buch so etwas wie: Nachdruck und oder Vervielfältigungen sind ohne schriftliche Genhmigung nicht gestattet. Selbes Spiel gilt übrigens auch für Webseiten...
(das ist aber sicherlich nur gefährliches Halbwissen)

bis denne
Euer koi
I got SOAKED on Air @ Alton Towers!


#5, RE: Rechtliches?
Geschrieben von Tron am 15-Jun-04 um 16:57 Uhr

Eine Zusammenfassung des Buchs ist natürlich ohne Weiteres möglich, der Klappentext ist ebenfalls etwas, was man veröffentlichen darf. (Wenn es nicht so ist: schieb's auf mein "gefährliches Halbwissen" *g*)

Allerdings Auszüge aus dem Buch wirst Du nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers (also des Autors und Verlages) abdrucken dürfen.

----------------------
Tobi - Ich fahr alles, auch wennet en Buch is.
ThemenParX - 100% Freizeitspaß!


#6, RE: Rechtliches?
Geschrieben von WP am 15-Jun-04 um 17:23 Uhr

Genauer gesagt auf meiner neuen HP
/ Freizeitparks und Roller Coaster / Freizeitparks allgemein /
schreibe ich wortwörtlich einen Textabschnitt von der K&PR. Ist das erlaubt?

Im anderen Bereich meiner HP / Taiji und Qigong /
plane ich alte und aktuelle Texte von Druckausgaben einer Taiji-Vereinszeitung hineinzustellen (die ich selber produziere). In diesen Druckausgaben sind "grobe" Verletztungen des Copyrights zwar vorhanden, jedoch ist die Auflage nur etwa 80 Stück und die Leserschaft "vertrauenswürdig".

Noch zur Erklärung: Ich will hier kein Gedankengut klauen, sondern lediglich mit Ausschnitten auf das Original hinweisen (eigentlich mache ich dadurch sogar Werbung für das Original). Beziehungsweise schreibe ich kurze Artikel, in die ich andere Vormulierungen (mit Quellenangabe) mit ein baue, um das Thema umfassender darstellen zu können.

Ich könnte andere Formulierungen vom Satzaufbau umwandeln und sie ohne Quellenangabe verwenden, aber das wäre dann in meinen Augen Diebstahl - gesetzlich scheibbar erlaubt?

Wie weit ist eine Zusammenfassung eine Zusammenfassung, wenn man nur den Satzaufbau etwas verändert und so 10% vom Originaltext wegläßt?


Fragende Grüße
Wolfgang

PS:Wenn man sich gewisse Fachliteratur ansieht - dann schreibt da daueren einer vom anderen ab!


#7, RE: Rechtliches?
Geschrieben von koi am 15-Jun-04 um 17:35 Uhr

>Genauer gesagt auf meiner neuen HP
>/ Freizeitparks und Roller Coaster / Freizeitparks allgemein /
>schreibe ich wortwörtlich einen Textabschnitt von der K&PR. Ist das erlaubt?
>
Da kann ich ganz klar antworten: NEIN, das ist nicht erlaubt.


bis denne
Euer koi
I got SOAKED on Air @ Alton Towers!


#8, RE: Rechtliches?
Geschrieben von Boris am 15-Jun-04 um 17:43 Uhr

>PS:Wenn man sich gewisse Fachliteratur ansieht -
>dann schreibt da daueren einer vom anderen ab!

Nennt man dann zitieren:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Zitate_und_Urheberrecht
 
 
mfg Boris
"Six Flags?" "Vielleicht ist das irgendwie sowas wo man einem so speiübel wird, wenn man reingeht?"


#9, RE: Rechtliches?
Geschrieben von Alex am 15-Jun-04 um 17:52 Uhr

Hi,

Eine Sache ist bislang noch unerwähnt bei dieser Fragestellung: Das Zitatrecht. Du darfst gerne kurze Abschnitte zitieren ohne das Urheberrecht (was auch in diesem Falle nicht mit dem Copyright und dessen kleines (c) verwechselt werden sollte) zu verletzen.

Allerdings gibt es da keine konkrete Messlatte wie "3 Sätze mit maximal 120 Wörtern", denn dieses würde Probleme bei zum Beispiel den Miniartikeln hervorrufen. Stattdessen wird ausgelegt ob du tatsächlich etwas neues schaffst oder nur das alte kopieren willst (also ganz ähnlich wie bei Bildern). Beispiel: Du sammelst News auf deiner Website und zitierst dabei oft Artikel -> nicht okay, auch wenn einige Wörter ausgetauscht werden oder Klok'sche Füllsätze weggelassen werden. Okay wäre es dagegen, wenn du z.b. eine Meinung oder einen neuen Artikel schreibst, der sich unter anderem auf ein Zitat bezieht - so darf zum Beispiel einer, der eine Rezensur über ein Buch schreibt auch etwas konkretes nennen. Zusammengefasst: Wer Text abschreibt hat vergeigt, wer mit Text arbeitet, für den stehen Türen offen.
Bei der Anwendung immer wichtig: Die Quelle muss ganz klar und offen erkennbar sein.

Natürlich ist das kein anwaltlicher Rat sondern Laienmeinung und so weiter blubblub (was sicherlich für die anderen hier auch gilt).

Grüße,
Alex


#10, Danke
Geschrieben von WP am 15-Jun-04 um 22:45 Uhr

Vielen vielen Dank für eure Antworten, Hinweise, etc. - ich bin auch weiterhin dankbar für alle Tipps die noch kommen.

Die HP ist eigentlich fertig, nachstes Updat bez. noch fehlende Ergänzungen irgendwann im Herbst (derzeit habe ich schon viereckige Augen ).


Dankende Grüße
Wolfgang