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Foren-Name: Plauderecke
Beitrag Nr.: 5348
#0, Bei Verspätung Geld zurück
Geschrieben von jwahl am 03-Feb-04 um 21:13 Uhr
Auch wenn zwanzig Prozent nicht viel sind, ist es doch schonmal ein Anfang und besonders die Sache mit der Reisekette ist doch sehr erfreulich...

Berlin - Nach einem langen Streit haben sich Bundesregierung und Deutsche Bahn geeinigt: Ab 1. Oktober können Fernreisende von der Bahn bei erheblichen Verspätungen eine Entschädigung verlangen. Die "Kundencharta Fernverkehr" stellten Bahnchef Hartmut Mehdorn sowie die Bundesminister für Verbraucherschutz und Verkehr, Renate Künast (Grüne) und Manfred Stolpe (SPD), am Dienstag in Berlin vor.
Hat ein Zug am Zielbahnhof des Reisenden mehr als eine Stunde Verspätung, werden dem Fahrgast 20 Prozent des Fahrkartenwerts zurückerstattet. Neu ist zudem, dass die Entschädigung nicht nur für den einzelnen Zug gilt, sondern für die Reisekette der Bahn: Auch wer wegen ein paar Minuten Verspätung einen Anschlusszug verpasst und erst eine Stunde später weiterreisen kann, hat Anspruch auf Erstattung. Die Gutscheine sollen nun anstatt ein halbes ein ganzes Jahr lang gültig sein. Zurzeit erhalten Kunden bei einer Verspätung von mehr als einer halben Stunde im ICE einen Zehn-Euro-Gutschein, bei mehr als 90 Minuten gibt es 25 Euro.

Eine Stunde früher als bisher soll auch die - bisher schon auf dem Kulanzwege gewährte - Entschädigungsregelung bei nächtlicher Anreise gelten: "Kann der Kunde seine Reise bis 24 Uhr nicht wie geplant fortsetzen, übernimmt die Bahn unter anderem die Kosten für Übernachtung oder Taxifahrt in Höhe von maximal 80 Euro", erklärte Mehdorn.

Die Minister und Mehdorn lobten die Vereinbarungen als aktiven Verbraucherschutz. Dies betreffe vor allem die 20-Prozent-Regelung als Anspruchsrecht der Fahrgäste statt der bisherigen Kulanzregelungen, die sich bisher nur auf ICE-Züge bezog. Besitzer der BahnCard 100, einer internationalen Fahrkarte sowie einer Zeitkarte sollen pauschal entschädigt werden. Mehdorn erklärte, Kulanz sei gut. "Aber die Lösung ist, dass wir an der Pünktlichkeit arbeiten."

"Die Entschädigungen sind Peanuts"

Der Fahrgastverband Pro Bahn will in die Lobeshymnen auf die Selbstverpflichtung nicht einstimmen und hält den Umfang für zu niedrig: "Wir sind überhaupt nicht zufrieden", sagte Verbandschef Karl-Peter Naumann am Dienstag der AP in Berlin. "Die Entschädigungen, die da gezahlt werden, sind Peanuts." Sie lägen teils deutlich unter dem bisher und auch weiterhin gezahlten Ausgleich für ICE- und IC-Verspätungen. Naumann rechnete vor, dass nach der Neuregelung Kunden mit Bahncard bei einer Fernverbindung für 55 Euro Anspruch auf maximal elf Euro hätten.

Auch Bahnchef Mehdorn räumte ein, dass die Zahl der von der Neuregelung begünstigten Bahnkunden vermutlich überschaubar ist. Er konnte zwar nicht sagen, wie viele Passagiere jährlich von 60 Minuten oder mehr Verspätung gebeutelt sind, vermutete aber Promillewerte des Fahrgastaufkommens im Fernverkehr. Zudem gibt es die Entschädigung nur, wenn es sich nicht um "höhere Gewalt" handelt. Und darunter fallen auch die häufigen Verspätungsgründe Wetterunbill oder Selbstmörder auf Bahnstrecken. 35 bis 40 Prozent der Verspätungen gingen auf "höhere Gewalt" zurück, sagt Mehdorn. Für Verzug im Nahverkehr und Anschlussproblemen deswegen gilt die Entschädigung sowieso nicht.

Naumann kritisierte weiterhin, dass die Kundenrechte nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bahn festgeschrieben werden sollten und nicht in einem Gesetz. Die Geschäftsbedingungen seien leicht zu ändern. Zudem seien sie nicht für die Wettbewerber der Bahn und andere öffentliche Verkehrsträger gültig. Künast erklärte hingegen: "Die Kundencharta der Bahn hat für den Verbraucherschutz Vorbildcharakter."

Wie Stolpe verteidigte sie, dass sich Regierung und Mehdorn bei der Entschädigung auf eine Selbstverpflichtungsregelung der Bahn verständigt hätten. Dies sei wesentlich schneller umzusetzen als die von den Ländern über eine Bundesratsinitiative verlangte gesetzliche Regelung. Dagegen erklärte Bayerns Verbraucherschutz-Minister Werner Schnappauf: "Die Bahnkunden sollen auf klarem gesetzlichen Boden stehen und nicht letztlich auf die Kulanz des Unternehmens angewiesen sein."

Wenn die Fahrgäste ab Herbst auch mit einer - wenn auch geringen - Entschädigung für Verspätungen rechnen können, das Ärgernis Verspätung bleibt. Im letzten Jahr erreichte teils jeder fünfte Zug erst mit fünf oder mehr Minuten Verspätung seinen Zielort. Doch das Pünktlichkeits-Tief Ende 2003 scheint überwunden. "Verspätungen werden immer weniger, und Herr Mehdorn und seine Mitarbeiter werden das Geld in der Regel behalten können", hofft nun Verkehrsminister Stolpe für das staatseigene Unternehmen.