Zurück
URL: https://Freizeitparkweb.de/cgi-bin/dcf/dcboard.cgi
Foren-Name: Plauderecke
Beitrag Nr.: 5257
#0, Copyrights bei Parkbildern!
Geschrieben von flightsurf am 02-Jan-04 um 11:37 Uhr

Hallo, ich hab da mal ne Frage an die Rechtsexperten.

Wenn ich nun ein Bild einer Achterbahn in einem Park mache, Beispiel: Goliath, Six Flags Holland.
Muss ich, wenn ich es auf einer privaten, nichtkommerziellen Internetseiete verwende, als Rechtinhaber mich, oder den Park eintragen?

Eigentlich bin ich es ja, hat ein Park trotzdem noch Rechte an diesem Bild?

Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.

Bitte verschont mich mit Antworten, wie, "...wenn ich Dein Auto fotografiere hast Du auch nicht die Rechte daran..."

Gruß
adam


Superman-eCard senden| EGF-eCard senden |Goliath-eCard senden | Vild Svinet-eCard senden| Balder-eCard senden


#1, RE: Copyrights bei Parkbildern!
Geschrieben von dermilch am 02-Jan-04 um 11:58 Uhr

Hallo,
ich denke mal das du die Rechte an deinen Bildern hast, solange du sie nicht kommerziell nutzt. Zur kom. Nutzung benötigst du sicherlich auch eine Genehmigung des Parks.
Hab zumindest noch nie ein Schild in einem Park gesehen auf dem stand :"Fotografieren verboten!" oder Ähnliches. Solange das nicht irgendwo steht, gehe ich davon aus das ich meine selbst gemachten Bilder im Internet verwenden darf.

#2, RE: Copyrights bei Parkbildern!
Geschrieben von MartinaElter am 02-Jan-04 um 12:14 Uhr

>Hab zumindest noch nie ein Schild in einem Park gesehen auf dem stand :"Fotografieren
>verboten!" oder Ähnliches. Solange das nicht irgendwo steht, gehe ich davon aus das ich
>meine selbst gemachten Bilder im Internet verwenden darf.

Wenn Du dich da mal nicht täuscht. In den mir bekannten AGB der Parks steht zumeist so etwas in der Art:

Licht-,Ton-,Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei
Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungs-gelände, ohne dass der Besucher eine ( Teil- ) Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte.

Quelle:AGB der Movie World

Eine Diskussion zu den AGB gab es auch schonmal hier


Gruß
Martina


#3, RE: Copyrights bei Parkbildern!
Geschrieben von Sarion am 02-Jan-04 um 16:09 Uhr

1. Die Eintrittskarte muss bei Warner Bros. Movie World Germany in
Bottrop-Kirchhellen vorgelegt werden. Sie wird dort gegen einen
personalisierten Euro Season Pass Plus 2003 eingetauscht.

Der Schwachfug gilt ja zum Glück nur für den ESP 2003

Gruß Stefan

http://setiathome.ssl.berkeley.edu
Join one of the worlds largest supercomputers


#4, RE: Copyrights bei Parkbildern!
Geschrieben von Rattle am 03-Jan-04 um 16:34 Uhr

Zunächst einmal ist das Copyright bzw. Urheberrecht ein Recht, das nicht eingetragen werden muss (im Gegensatz zu Patenten, Geschmacks- oder Gebrauchsmustern), sondern unmittelbar entsteht. Und da dieses Recht automatisch und somit unabhängig von irgendwelchen Kennzeichnungen entsteht, musst du auf deiner Website auch keine Angabe dazu machen, wer der Urheber ist.

Da deine Frage lautet, wer welche Rechte an einem Foto hat, stellt sich nun die Frage, wer das Urheberrecht hat. Dieses hat - wie der Begriff auch zum Ausdruck bringt - der Urheber, in deinem Falle du als Fotograf.

Richtigerweise sagt dein Rechtsverständnis aber, dass der Park eventuell auch Rechte an dem Bild haben könnte. Und in der Tat spielen bei Bauwerken zwei Rechte eine wichtige Rolle:
a) das Urheberrecht des Architekten sowie ggf.
b) das Hausrecht

Das Urheberrecht des Architekten, wird sicherlich betroffen sein, da du ja ein Gebäude bzw. eine Attraktion fotografierst. Nur wenn das Foto ohne Hilfsmittel von einem öffentlich zugänglichen Weg aus aufgenommen wurde, so bedarf es gemäß § 59 I UrhG keiner Genehmigung. Wenn du dich also auf die Straße vor einem Park stellst und von dort Aufnahmen machst, musst du dir über Rechte des Parks an dem Foto keine Gedanken machen.

Doch in der Regel nimmt man die Fotos ja auf dem Privatgrundstück des Parks auf. Hier kann der Park durch Eigentums- und Hausrecht frei über die Voraussetzungen bestimmen, unter denen du das Grundstück betreten darfst. Entsprechend kann ein Park - wie es die Warner Bros. Movie World in den AGB auch tut - das Fotografieren auf dem Parkgelände untersagen.

Ähnliche Bestimmungen haben vermutlich auch andere Parks in ihre AGB aufgenommen. Und sollte diese Frage im Vertrag mal nicht ausdrücklich geregelt worden sein, greifen die gesetzlichen Vorschriften, durch die es dem Park etwa zusteht, die Veröffentlichung der Fotos im Internet zu untersagen.

Daraus folgt, dass, wenn du dem möglichen (aber sehr unwahrscheinlichen) Falle eines Rechtsstreits entgehen möchtest, du zunächst die AGB aufmerksam lesen und ggf. den Park um die Genehmigung bitten solltest.

Um auf dein Beispiel eines Fotos von Goliath in Six Flags Holland einzugehen, soll an dieser Stelle der Hinweis erfolgen, dass die obigen Erläuterungen nur für das deutsche Recht gelten. Leider weiß ich aber auch nicht, wie es sich bei diesem Thema in den Niederlanden verhält. Da das niederländische Rechtssystem sich aber nicht so stark von dem Hiesigen unterscheiden dürfte, wäre mein Tipp: Wie in Deutschland die AGB durchlesen (heißen dort meines Wissens nach AVW, Algemene Voorwaarden) und im Zweifel den Park um eine Genehmigung bitten.

Rattle

PS: Obwohl viele Parks über das Internet Eintrittskarten vertreiben, kann ich bei den meisten keine AGB bzgl. der Benutzung des Parks finden (z.B. Holiday Park, Hansa Park, Heide Park, Tripsdrill). Muss das nicht der Fall sein, damit diese auch Vertragsbestandteil werden? Oder bin ich nur blind?


#5, RE: Copyrights bei Parkbildern!
Geschrieben von sirrogate am 03-Jan-04 um 16:49 Uhr

>PS: Obwohl viele Parks über das Internet Eintrittskarten vertreiben, kann ich bei den
>meisten keine AGB bzgl. der Benutzung des Parks finden (z.B. Holiday Park, Hansa Park,
>Heide Park, Tripsdrill). Muss das nicht der Fall sein, damit diese auch
>Vertragsbestandteil werden? Oder bin ich nur blind?

Normalerweise muss man die AGB vor dem Kauf einsehen können, damit diese rechtsgülig werden.
Nicht umsonst muss man bei vielen Onlinekäufen die AGB explizit anerkennen.
Diese Thematik wurde schon des öfteren an Softwareverträgen (wie z.B. die von Micro$oft) bemängelt, da man diese erst beim Installieren also nach dem Kauf zu Gesicht bekommt. (Darum kann man z.B. mitgelieferte M$-Produkte auch zurückgeben wenn man deren EULA nicht annerkennt).
An den Eingängen der Parks hängen in den meisten Fällen AGBs aus.

Zum Thema: Sicher verbietet die MW und andere Parks das fotografieren, aber trotzdem wird es geduldet. Schließlich ist es für die meisten Parks hilfreich, wenn viele Fotos von ihrer neuen Attraktion XYZ im Internet stehen und von vielen Leute gesehen werden, die dann auch in den Park wollen.
ABER: Solche Absätze in der AGB sind die Absicherung der Parks falls jemand mal Fotos von Bereichen macht, die geheim sind (Bauhof, "hinter den Kulissen" etc.), von Bauvorhaben (Pläne, Baustellenbilder etc.) oder von Unfällen/Unglücken oder ähnlichem. Kurz: alles was den Park in irgendeiner Weise schädigen könnte. In diesem Fall haben die Parks eine eindeutige Handhabe gegen solche Bilder und können gerichtlich gegen Veröffentlichungen vorgehen und auch das Recht an diesen Bildern einklagen.
Wer allerdings 100%ig auf der sicheren Seite sein möchte, der sollte rattles Tipp befolgen und sich für seine Bilder die Genehmigung des Parks holen...


mfg Boris
The contents of this posting are licensed under the Creative Commons license.


#6, RE: Copyrights bei Parkbildern!
Geschrieben von Rattle am 03-Jan-04 um 17:48 Uhr

Letzte Bearbeitung am 03-Jan-04 um 17:49 Uhr ()
>Normalerweise muss man die AGB vor dem Kauf einsehen können, damit diese
>rechtsgülig werden.

Insofern fehlt ein wichtiges Detail in den Online-Shops der genannten Parks. Oder habe ich auf all diesen Seiten wirklich etwas übersehen? Wobei ich mir wirklich Mühe gegeben habe, die AGB zu finden und entsprechend man nicht von einem "deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses" (§ 305 II Fall 1 BGB) reden kann.

Rattle


#7, RE: Copyrights bei Parkbildern!
Geschrieben von flightsurf am 03-Jan-04 um 18:08 Uhr

Angenommen jemand hätte einige Luftaufnahmen der eines Parks.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Immerhin ist es ja nicht vom Privatgrund fotografiert!!!

Superman-eCard senden| EGF-eCard senden |Goliath-eCard senden | Vild Svinet-eCard senden| Balder-eCard senden


#8, RE: Copyrights bei Parkbildern!
Geschrieben von sirrogate am 03-Jan-04 um 18:15 Uhr

Letzte Bearbeitung am 03-Jan-04 um 18:25 Uhr ()
>Angenommen jemand hätte einige Luftaufnahmen der eines Parks.
>Wie sieht hier die Rechtslage aus?
>
>Immerhin ist es ja nicht vom Privatgrund fotografiert!!!

"An öffentlichen Straßen meint die von der Straße aus frei sichtbaren Werke, die sich auf angrenzenden Grundstücken befinden. Luftaufnahmen fallen nicht unter den § 59, ebenso Werke, die man nur von einem Balkon oder von einem Dachstuhl aus sehen kann. Ausgeschlossen sind auch Werke, die man nur unter Zuhilfenahme einer Leiter oder eines Fernglases erblicken kann."
© http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html

EDIT: Vielleicht zum Thema noch ganz interessant: Der Fotograf und sein Urheberrecht (pdf ca. 450kb)


mfg Boris
The contents of this posting are licensed under the Creative Commons license.