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Foren-Name: Plauderecke
Beitrag Nr.: 4879
#0, Geld zurück?
Geschrieben von Egf Freak am 16-Sep-03 um 13:19 Uhr
Weiss jemand von Euch,ab wann man ein Recht hat,seinen vollen Kaufpreis zurück zu bekommen,wenn man beispielsweise ein Elektrogerät in Reparatur gegeben hat?Gibt es da einen bestimmten Zeitraum,in dem die Reparatur erfolgen muss?Wäre nett,wenn mir jemand einen Tipp geben könnte

#1, RE: Geld zurück?
Geschrieben von Tron am 16-Sep-03 um 13:46 Uhr

Also, grundsätzlich kann ich dazu sagen, daß der Hersteller in der Regel das Recht auf Nachbesserung hat - das heißt, er darf das Gerät mindestens einmal Reparieren, auch wenn der Kunde lieber sein Geld zurück hat.
Allerdings erweisen sich viele Firmen als Kulant und zahlen trotzdem das Geld zurück, dabei ist allerdings auch der Warenwert entscheidend.

Eine Reparatur darf normalerweise unbegrenzt lange dauern, sofern die Dauer gerechtfertigt ist (Warten auf Ersatzteile z.B.).

Um was für ein Gerät geht es denn genau?


#2, RE: Geld zurück?
Geschrieben von Egf Freak am 16-Sep-03 um 13:49 Uhr

Um meine Digitalkamera,die schon seid über einen Monat in Reparatur ist,obwohl man mir 2 Wochen zugesagt hat und ich noch nichtmal ein Leihgerät bekommen habe!

#3, RE: Geld zurück?
Geschrieben von Tron am 16-Sep-03 um 13:50 Uhr

Ein Leihgerät kannst du nicht erwarten, wenn der Service bzw. die Servicebedingungen das nicht vorsehen.
Marke? Wohin musste die Cam geschickt werden?

#6, RE: Geld zurück?
Geschrieben von Egf Freak am 16-Sep-03 um 14:05 Uhr

Habe bereits eine neue Digitalkamera bei einem anderen Händler gekauft und diese Yakumo ist für meine Eltern vorgesehen.Aber das tut ja nichts zur Sache.Die Kamera ist zu einer Firma "Adam-Riesig" in Aachen geschickt worden.Mir wurde aber Stolberg am Telefon gesagt.Nach meinen Nachrecherchen habe ich nur das Unternehmen in Aachen gefunden!

#8, RE: Geld zurück?
Geschrieben von Frankyboy am 17-Sep-03 um 18:34 Uhr

Hallo?
Denke mal dass der aus Stolberg und Aachen ein und der selber Händler ist.
Stolberg gehört ja sozusagen zu Aachen.
Geh aber einfach davon aus, das diese ausländischen Fabrikate in den meisten Fällen zum Hersteller geschickt werden. Da sich Yakumo ziemlich japanisch anhört, wird deine Kamera wohl auf dem Weg nach Japan sein. Da ich selber ein japanisches Produkt vertreibe, kann ich aus Erfahrung sprechen, dass Du die Kamera dann wohl erst in einigen Monaten wiedersiehst.

#12, RE: Geld zurück?
Geschrieben von Empire am 17-Sep-03 um 21:55 Uhr

Da es sich hier um eine Digicam handelt, mische ich mich eben mal kurz ein .

Nur mal so ein paar kleine Tips:

*Ein Geschäft, muss den Verkaufspreis nicht in Bar zurückbezahlen - ausser es wird
schriftlich zugesichert. Der Verkäufer kann einen Warengutschein (Warengutschrift) ausschreiben. Bei Digital-Kameras ist das eh etwas schwieriger weil die Kameras meist ja schon benutzt sind und nicht als Neuware wieder verkauft werden können. Wenn eine Kamera technischen Mängel hat, ist das was anderes, die Kamera kann innerhalb der Garantiezeit zu 100% ausgetauscht werden, je nach dem was kaputt ist.

*Reparaturen sind schnellstmöglich vom Hersteller zu erledigen (hierbei ist die Garantiezeit wichtig).
Wenn man eine Reparatur einer z.b: Digitalkamera hat, kann man bei Herstellern ( Canon, Olyumpus, Minolta, Pentax u.s.w.) anfragen, ob ein lLeihgerät zur Verfügung steht. Dies ist aber keine Pflicht des Herstellers und somit freiwillig (wird meist bei Kameras ab 4.000€ gemacht).

*Reparaturen von No-Name-Produkten:
Das ist eines unserer grössten Problemen, viele kaufen sich diese Digicams irgendwo im Netz oder auch nachts im TV, wo erzählt wird, dass es die besten und billigsten Cams sind mit 5mio Pixel und so weiter blabla ....
Doch leider macht sich der Kunde keine Gedanken über Garantie und somit auch dem Service und Reparatur. Leider kommen diese - ich sags mal hart - "verarschten Kunden" zu uns in den Fachhandel und heulen uns die Ohren voll, was sie machen sollen. Es ist mit enormen Kosten teilweise zu rechnen, wenn man eine solche Kamera in eine Reparaturwerkstatt schickt, da verschiedene Teile erst angefordert werden müssen - und das ist nicht gerade einfach.
Wenn man jetzt z.b. eine Cam von einem der oben aufgeführten Hersteller kauft, geht die Kamera direkt in das Werk und wird dort ersetzt.
Wenn eine Kamera noch in der Garantiezeit kaputt geht, wird sie meist nicht repariert, sondern wird durch eine neue ersetzt.
Also wenn ihr euch ne Kamera kauft, nicht immer auf den Preis achten und immer gleich nachfragen was passiert, wenn sie mal kaputt geht, wie dann verfahren wird (diese Frage entfällt, wenn man im Fachhandel kauft)


Egf Freak ruf doch nochmal bei der Werkstatt an, und lass dir einen Termin geben, wann die Cam fertig ist.. diesen Termin aber dann schriftlich bestätigen lassen.

PAPArazzie

Wer spart verliert

#13, RE: Geld zurück?
Geschrieben von Keng am 18-Sep-03 um 11:12 Uhr

>*Ein Geschäft, muss den Verkaufspreis nicht in Bar zurückbezahlen - ausser es wird
>schriftlich zugesichert. Der Verkäufer kann einen Warengutschein
>(Warengutschrift) ausschreiben.

Das ist nicht richtig, der Kunde muß keinen Warengutschein akzeptieren. Nach erfolglosem Nachbesserungsversuch (der dem Verkäufer zusteht) kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann ist der Zustand wie vor dem Kaufvertrag wieder herzustellen. Durch einen Warengutschein ist dieser nicht wieder hergestellt, da dieser zu weiteren Kaufverträgen verpflichtet, also vom Kunden nicht akzeptiert werden muß.

Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont.


#4, RE: Geld zurück?
Geschrieben von JRFC_Volker am 16-Sep-03 um 13:51 Uhr

Unbegranzt??? Nein!

Hier ein Gesetzeskommentar zur BGB:
Liegt ein Mangel vor, kann der Käufer vom Verkäufer zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Der Käufer hat dabei die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels an der bereits gelieferten Kaufsache, oder aber der Lieferung einer mangelfreien Kaufsache.

Erst wenn der Verkäufer die oben beschriebene Nacherfüllung

verweigert oder
die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder
die Nacherfüllung dem Käufer unzumutbar ist,

kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückfordern, bzw. mindern.
Für die Nacherfüllung muss der Käufer dem Verkäufer eine Frist setzen. Die Kosten für die Nacherfüllung hat der Verkäufer zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Eine Nachlieferung gilt aber erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


Gruß
Volker
----
http://www.janrouven-fanclub.de
Das Unmögliche ist nur eine Illusion


#5, RE: Geld zurück?
Geschrieben von Tron am 16-Sep-03 um 13:52 Uhr

>die Nacherfüllung dem Käufer unzumutbar ist,
Definiere "unzumutbar"

#7, Unzumutbar
Geschrieben von JRFC_Volker am 16-Sep-03 um 14:42 Uhr

Unzumutbar ist eine Auslegungssache. Wichtig ist auf jeden Fall:
Dem Händler schriftlich eine "angemessene" (und somit Zumutbare) Frist zu setzen. Als Üblich werden 2 Wochen angesetzt.

Gruß
Volker
----
http://www.janrouven-fanclub.de
Das Unmögliche ist nur eine Illusion


#9, RE: Unzumutbar
Geschrieben von Phanthomas am 17-Sep-03 um 19:02 Uhr

Hi !

Als ich mal Probleme beim I Net Kauf hatte , fand ich folgende Seite sehr nützlich.


http://www.einkauf-city.de/ihrrecht.htm


#10, RE: Unzumutbar
Geschrieben von Mike am 17-Sep-03 um 20:43 Uhr

Hey,

die Seite ist nur etwas veraltet (Stand: 2000). Mittlerweile ist es möglich ohne Angabe von Gründen, nach bis zu 14 Tagen vom Kaufvertrag ohne weiteres zurück zutreten.

Mike


#11, RE: Unzumutbar
Geschrieben von Phanthomas am 17-Sep-03 um 21:23 Uhr

>Hey,
>
>die Seite ist nur etwas veraltet (Stand: 2000). Mittlerweile ist es möglich ohne Angabe
>von Gründen, nach bis zu 14 Tagen vom Kaufvertrag ohne weiteres zurück zutreten.
>
>Mike


Hmmm, ich dachte die 14 Tage Frist gilt nur für Online und Katalogkäufe.


#14, Kamera wieder da!!!!!!
Geschrieben von Egf Freak am 22-Sep-03 um 12:05 Uhr

Letzte Bearbeitung am 22-Sep-03 um 12:35 Uhr ()
So,jetzt haben meine Eltern nach langen Diskussionen mit dem verkäufer,die Kamera wieder.Die Fehler sind behoben,bis auf dass der Blitz noch immer so schwach ist,was sie bemängelt haben,da man Pics,die im Dunkeln gemacht worden sind,immer sehr dunkel waren und man auf den Bildern nur Dinge erkennen konnte,die einen Abstand zur Kamera von 3 Metern hatten.Dazu kommt jetzt noch,dass die Bilder sehr unscharf sind,die sie eben mal gemacht haben.Dazu weist die Kamera Gebrauchsspuren auf,z.b tiefe Kratzer,obwohl es sich um ein Neugerät handeln soll laut Reperaturfirma.Hat man jetzt ein Anrecht auf Geldzurückerstattung?

#15, RE: Kamera wieder da!!!!!!
Geschrieben von Empire am 22-Sep-03 um 13:19 Uhr

Letzte Bearbeitung am 22-Sep-03 um 13:19 Uhr ()
>Hat man jetzt ein Anrecht auf
>Geldzurückerstattung?


Nein


#16, RE: Kamera wieder da!!!!!!
Geschrieben von Keng am 22-Sep-03 um 13:26 Uhr

>>Hat man jetzt ein Anrecht auf
>>Geldzurückerstattung?
>Nein

Wenn ich das hier lese:

|Dazu kommt jetzt noch,dass die Bilder sehr unscharf sind,die sie eben mal gemacht haben.
|Dazu weist die Kamera Gebrauchsspuren auf,z.b tiefe Kratzer

Wäre ich mir mit dem "Nein" lange nicht so sicher. Genaueres würde ich da aber dann beim Verbraucherschutz erfragen, denn es gilt natürlich IMHOBIANAL

Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont.


#17, RE: Kamera wieder da!!!!!!
Geschrieben von Empire am 22-Sep-03 um 14:05 Uhr

Letzte Bearbeitung am 22-Sep-03 um 14:16 Uhr ()
Keng, ich habe mindestens 1x im Monat mit solchen fällen zu tun und hierbei ist der Käufer in der Beweispflicht, das die Kamera ohne Kratzer oder Gebrauchsspuren im Geschäft abgegeben wurde.
Es gibt hierbei aber eine art der Registrierung:
Dem Verkäufer steht eine Möglichkeit der Mängelauflistung, die er machen kann (nicht muss). Wenn er diese Mängelliste macht, muss er eventuelle Schäden Gebrauchsspuren aufführen und wenn diese bei der Abgabe der Kamera nicht da waren, hat der Kunde das Recht der Verbesserung. Dann kommt es immer darauf an, wie man Gebrauchsspuren definiert.
Tiefe Kratzer sind keine Gebrauchsspuren sondern wird eher in die Kategorie "Falsche Handhabung" eingeordnet.
Ich als Fotofachhändler schau immer darauf, wenn bei mir eine Kamera zur Reparatur reinkommt, das ich mir die Kamera genau anschaue, wenn irgend welche Gebrauchsspuren zu sehen sind, werden diese aufgeschrieben und auch der Werkstatt mitgeteilt. Wenn der Händler von Oliver dies nicht gemacht hat, dann hat er gute Chancen eine neue Kamera zu bekommen. Je nach dem wie sich das Geschäft entscheidet und dies auf Kulanzbasis begleicht. Wenn er aber nicht auf Kulanz geht, kannst du dich schon mal auf reichlich Diskussionen einstellen.
Der Verbraucherschutz wird hier auch nicht viel ausrichten können, vielleicht ein paar Tipps aber mehr auch nicht. Der Einzelhandel hat Geschäftsbedingungen, und die sollte man sich immer geben lassen, bei Abschluss eines Kaufvertrages bei höheren Summen.
Ein paar Frage hab ich noch an Oliver:

• Was ist es für eine Kamera (Marke-Hersteller) ?
• Was hast du dafür ausgegeben ?
• Ist die Kamera aus einem Fotogeschäft ?
• Wie hat der Verkäufer bisher reagiert ?
• Wie alt ist die Kamera ?
• Wurde die Kamera in eine Vertragswerkstatt geschickt oder im Haus repariert ?
wenn sie im Haus Repariert worden ist, dann wende dich direkt an den Chef, nicht an irgend einen kleinen Filialleiter.

Ich hoffe für dich, dass du bald deine Kamera zurück bekommst und zwar in gutem Zustand.


PAPArazzie

Fotowettbewerb 2003


#18, RE: Kamera wieder da!!!!!!
Geschrieben von Keng am 22-Sep-03 um 14:18 Uhr

Du mußt aber schon zugeben, daß diese Antwort von Dir selbst zeigt, daß es etwas differenzierter ist, als ein einfaches "Nein", oder?

Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont.


#19, RE: Kamera wieder da!!!!!!
Geschrieben von Empire am 22-Sep-03 um 14:23 Uhr

Nein Keng,
Ich versuche eine Lösung für Oliver zu finden.

PAPArazzie

Fotowettbewerb 2003


#20, RE: Kamera wieder da!!!!!!
Geschrieben von Muenky am 22-Sep-03 um 14:36 Uhr

Wie praktisch, habe auch so ein Fall.

Vor einem Jahr habe ich mir eine Digi-Cam gekauftund war auch zufrieden. Nur im August ist diese Defekt gewesen, ich also ab in den "Ich bin doch nicht blöd"-Markt. Ja gut, kann man nichts machen, wird eingeschickt an die Firma. Ok Urlaub mit normaler Kamera gemacht. Nach drei Wochen hin zur Abholung. Super !!!! Eine komplet neue Digi-Cam. Klasse Service von der Firma- dachte ich. Kurz mal aufprobiert (4 Fotos) klappt der normale Feher ist nicht vorhanden. Dann zwischen durch noch mal ein paar Fotos gemacht (3 Fotos) ok, klappt. am Samstag wollte ich noch mal alles checken, weil ich heute eigntlich eine Ballonfahrt hätte (zuwindig-abgesagt), nach 3 Fotos sagt die Cam nichts mehr. alles aus probiert-nichts. Hin zu den Markt und beschwert. Könnte ich nichts gegen machen ab zu den Kundenservice, der aber leider heute zu hat. Also heute hin: Ja eine Gutschrift schickt die Firma nicht raus, da müssen wir die Cam noch mal einschicken. Super, insgesamt 200 km verfahren (5x hin- 5x zurück je 20 km)und dann sowas. Was mache ich, wenn die "neue" Cam wieder ein Fehler vorweist, kann ich dann eine Gutschrift oder mein Geld zurück?

Naja mal schauen wann ich wieder hin darf.

Gruß Marco


#21, RE: Kamera wieder da!!!!!!
Geschrieben von Empire am 22-Sep-03 um 14:46 Uhr

Da solltest du mal bei Media Markt nachfragen...

PAPArazzie

Geiz ist Geil und der Fachhandel freut sich

#22, RE: Kamera wieder da!!!!!!
Geschrieben von Egf Freak am 22-Sep-03 um 15:34 Uhr

Juchhu,hab mein geld zurück bekommen.Angerufen,Chef verlangt,belabert,Geld zurück!Cam war von Toys r us.Meine Eltern kaufen sich nie mehr eine YAKUMO!Sind jetzt auf Kodak umgestiegen(Easy Share)

#23, RE: Kamera wieder da!!!!!!
Geschrieben von Empire am 22-Sep-03 um 15:48 Uhr

>Juchhu,hab mein geld zurück bekommen.Angerufen,Chef verlangt,belabert,Geld zurück!Cam
>war von Toys r us.Meine Eltern kaufen sich nie mehr eine YAKUMO!Sind jetzt auf Kodak
>umgestiegen(Easy Share)

Na also, geht doch

verkauft gutes Spielzeug aber die sollen doch die Finger vom Kameras und Computern lassen.
Also Lieber ein Paar @ mehr ausgeben und den Service genießen und immer mit dem Chef reden, denn die Verkäufer ( Marktleiter ) bekommen eine kleine Provision auf manche Kameras und diese Provision wird ihnen wieder vom Gehalt abgezogen bei Rückerstattung.

Was ist "YAKUMO" ?
So ein Name passt eher zu sowas aber nicht zu einer Kamera

Finger weg von Billig cams.


PAPArazzie

Fotowettbewerb 2003


#24, RE: Kamera wieder da!!!!!!
Geschrieben von Egf Freak am 22-Sep-03 um 15:51 Uhr

http://www.yakumo.com/home/index.php?lang=1