... oder die Geschichte einer Kindergartenleiterin, die die Verantwortung übernehmen wollte.Auf den genauen Wortlaut der Beschwerdemail müßt Ihr leider verzichten, doch möchte ich Euch nicht vorenthalten, welche Beschwerde neulich in einem Freizeitpark aufgetreten ist:
Dies Beschwerde strotze nur so von vielen einzelnen BEscherden, was im Park alles falsch gewesen sei. Der Höhepunkt aber war die Beschwerde über die Größenbeschränkungen bei einer Achterbahn des Parks.
Die Kindergartenleiterin beschwerte sich darüber, dass es eine Mindestgröße bei der Achterbahn von 1,20 gab (bei der im Übrigend das Kind, bis zu einer Größe von 1,40 von einer erwachsenen Person begleitet werden muß).
Sie würde sich von dem Personal oder dem Park nicht vorschreiben lassen, ob Sie nun ein Kind, das kleiner als 1,20 m ist, mit in die Achterbahn nehmen dürfe oder nicht. Schließlich würde Sie die Verantwortung dafür übernehmen!
Außerdem hätte Sie in einem anderen FReizeitpark mit den Kindern in die Achterbahn gedurft. (Ich brauche jetzt wohl nicht zu erwähnen, dass dieses sicherlich keine baugleiche Achterbahn gewesen ist, sondern vermutlich ein Small Tivoli Coaster oder irgendeine andere Familienachterbahn).
Der Park würde die Gäste abzocken und mit den GRößenbeschränkungen wahllos herumhantieren, um bloß keine nervigen Kinder an der Achterbahn fahren lassen zu müssen..
Tja. Es gab in dieser Beschwerde noch so manch anderen Punkt bei dem man sich die Hände über den Kopf geschlagen hat.
Unglaublich hingegen finde ich aber das Rechtverständnis dieser Erzieherin, die doch eigentlich bestens über Aufsichtspflichten und Vorschriften in Bezug auf Kindern informiert sein dürfte.
Übrigens, meine Mutter ist Erzieherin im Ruhestand. Das sollte also keine Hetz auf den Berufstand sein...
Gruß
Christian Ahuis
Ich finde es immer wieder unglaublich, wie sehr manche Leute, bei denen jedes einzelne Wort die Zurschaustellung mangelhaften Wissens - um es mal vorsichtig auszudrücken - darstellt, den Mund aufreißen!Eigentlich wäre es schön, ihr eine Antwort zu schicken, die sie ihren eigenen Horizont erkennen lässt, da jedoch fraglich ist, inwiefern dies überhaupt verstanden würde, spart man sich da besser das Porto und überlässt sie ihrem einfältigen Schmollen.
Glücklicherweise muss das ein Einzelfall sein, denn i.d.R. sind Erzieherinnen eher übervorsichtig... Und wenn es um Kinder geht, denen noch das eigene Verständnis für solche Dinge fehlt, finde ich dies auch mehr als angebracht.
Marco
>Unglaublich hingegen finde ich aber das Rechtverständnis dieser Erzieherin, die doch
>eigentlich bestens über Aufsichtspflichten und Vorschriften in Bezug auf Kindern
>informiert sein dürfte. Hallo Christian,
ich habe das Schlüsselwort (wie ich glaube) einfach mal kenntlich gemacht. Ich kann mir nämlich ebenfalls auch nur schwer vorstellen, dass diese Situation durch den Beruf der guten Frau zustande kam...
was manche Menschen doch tun, wenn sie glauben sie haben Recht oder bekämen Recht... und am besten erklärt man denen auch gar erst nicht den Unterschied zwischen Recht haben, rechthaberisch sein, und auf dem rechten Weg sein...
Gruß Marcel