Zurück
URL: https://Freizeitparkweb.de/cgi-bin/dcf/dcboard.cgi
Foren-Name: Allgemeines Forum
Beitrag Nr.: 8495
#0, Urteil zum Thema Umsatzsteuersatz
Geschrieben von Alex am 25-Okt-18 um 12:51 Uhr
Mal was ganz anderes:
Umsatzsteuer. Der ein oder andere erinnert sich noch an die Zeit, bei der einige Parks Mischsteuersätze mit den Finanzämtern definiert hatten, so dass zum Beispiel im Phantasialand 12,xx% auf der Quittung standen und Generationen an Steuerberatern in den Wahnsinn getrieben haben. Aus meinem Verständnis, weil der Parkeintritt auch für zu nicht unerheblichen Anteil für künstlerische Showdarbietungen (die normalerweise mit 7% besteuert werden) erhoben wurde. Diese Praxis wurde vor einigen Jahren unterbunden.

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=38176

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 2.8.2018, V R 6/16
ECLI:DE:BFH:2018:U.020818.VR6.16.0

Hier ging es wohl um den Versuch, die Ermäßigung, welche Schausteller auf Volksfesten bekommen, auf Freizeitparks zu übertragen. Hierzu gelten dann die nationalen verschiedenen Ausgestaltungen, in Frankreich würde zum Beispiel der ermäßigte Steuersatz gelten. Die deutsche Gesetzgebung wäre historisch bedingt eingeschränkt auf klassische Schausteller. Die Revision ging zum Bundesfinanzhof:
"Die Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG gilt nicht für ortsgebundene Schaustellungsunternehmen."

Wenn man ins Urteil auf das Finanzamt schaut, ahnt man, wer da geklagt hat (ich vermute aber auch stellvertretend für alle Parks).


Grüße,
Alex


#1, RE: Urteil zum Thema Umsatzsteuersatz
Geschrieben von Onkel Juergen am 29-Okt-18 um 05:51 Uhr

Danke für den Hinweis...
Muss ich mal in Ruhe lesen...

Euer Jürgen

www.parkscout.de