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Beitrag Nr.: 7708
#0, Sockenrekord im Erlebnispark Tripsdrill
Geschrieben von Empire am 15-Apr-10 um 14:55 Uhr
Letzte Bearbeitung am 15-Apr-10 um 15:06 Uhr ()
Der Erlebnispark Tripdrill will in diesem Jahr, mit der längsten Sockenleine der Welt einen Rekord für das Guinnessbuch aufzustellen.

Tripsdrill ist bereits fleißig am Sockensammeln, sie haben Sammelboxen in Schulen aufgestellt und die Besucher aufgerufen kräftig mitzuhelfen. Für die Abgabe ab 10 Sockenpaare hat der Erlebnispark sogar eine kleine (süße) Belohnung ausgesetzt.
Selbstverständlich nehmen sie auch Einzelgänger, die solo aus der Waschmaschine herauskommen

Egal wie groß, egal wie alt, egal ob neu oder gebraucht … der derzeitige Rekord steht bei 24.725 Socken bei einer Leinen-Länge von 2.013,75 m – diese Vorgabe gilt es zu übertreffen. Und dafür fehlen noch einige Tausend Exemplare.


Eckdaten zum Rekord:

Aktuell hält den Rekord der TSV Jarplun-Weding (bei Flensburg). Auf http://www.sportjugend-jawe.de/ gibts den Fernsehbeitrag zum Anschauen.

Guinness gibt uns folgendes vor:

1. Der Rekord stützt sich auf die Länge der Leine, die Anzahl der verwendeten Socken sollte aber ebenfalls festgehalten werden.

2. Die Socken müssen freischwebend hängen - hierfür dürfen wir einer Wäscheleine, Stangen oder Bäume verwenden.

3. Die Leine muss mit Socken behängt werden. Diese müssen mit handelsüblichen Wäscheklammern befestigt werden.

4. Die Leine muss komplett an einem Stück sein – d.h. die Leine darf nicht unterbrochen werden.

( Nicht ok: 1 Kilometer bei der Altweibermühle und 1 Kilometer beim Waschhaus

ok: Von der Altweibermühle bis zum Waschhaus durchgängig)

5. Die Leine muss aber nicht extra für unsere Länge angefertigt sein. Wir dürfen mehrere Leinen miteinander verbinden/verknoten – Hauptsache durchgängig

6. Die komplette Leine muss von Anfang bis Ende so hängen wie eine „normale“ Wäscheleine hängen würde

7. Nicht mehr als 15 Personen dürfen gleichzeitig Socken aufhängen. Rotierende Schichten sind aber erlaubt.

8. Es gibt kein vorgegebenes Zeitlimit

9. Der Abstand zwischen den aufgehängten Socken auf der Leine darf höchstens 1 cm betragen. Dies muss vom Notar vor Ort geprüft und beglaubigt werden.

10. Die Leine muss nach dem Aufhängen der letzten Socke mindestens 30 Sekunden hängen bleiben.

Es müssen mindestens einen Notar sowie zwei glaubwürdige Zeugen (z.B. einen Anwalt, Bürgermeister oder einen Polizisten,…) vor Ort sein.


Die drei Personen müssen dann die komplette Leine zusammen überprüfen.


Die besten Grüße PAPArazzie


www.empire-fotografie.de | www.tripsdrill-info.de | www.coasterprints.de
Tripsdrill, was sonst!